Namensänderung durchführbar?

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    • Namensänderung durchführbar?

      da es um eheliche Kinder, und neue Heirat, geht, aus "Nichtehelichenrecht" hierher verschoben. WB

      Nochmals einen schönen Sonntag!

      Hab schon wieder ne Frage^^

      Habe 2 Kinder von meinem Ex-Mann, der den Kontakt zu seinen Kindern nicht wünscht, obwohl er nur 500m von uns entfernt wohnt.

      Mit meinem neuen Partner habe ich auch ein kleines Kind. Er kümmert sich um alle 3 gleichermaßen und sieht die beiden Großen auch als seine an. Auch die Kinder lieben Ihren Stiefvater mehr als den echten Vater.

      Gerne würden wir heiraten. Meine großen Kinder und Ich tragen noch den Namen aus der Ehe. Die Kleine Tochter hat den Namen vom KV. Den ich auch bei der Heirat annehmen werde.

      Die beiden Großen (10 und 13J.) wollen auch gerne den Namen des Stiefvaters. Ich habe seit 2007 das Alleinige Sorgerecht für die beiden.

      Hier BGB 1618 Einbenennung:
      Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend

      müsste doch problemlos, ohne Zustimmung gehen, oder hab ich da was falsch verstanden.
      kann mir da jemand helfen?

      Gruß
      Karo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Original von Karoline

      Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

      müsste doch problemlos, ohne Zustimmung gehen, oder hab ich da was falsch verstanden.
      kann mir da jemand helfen?

      Gruß
      Karo


      da bin ich angesichts der "oder"-formulierung nicht wirklich sicher ob du das ohne zustimmung hinbekommst.. und, bitte bedenke: du nimmst den kindern einen teil ihrer wurzeln.. ein name ist eben nicht "nur" ein name..
      eure ehe kann, was niemand hofft, scheitern.. was dann ? überlegt es euch gut, ob eine einbennenung unbedingt sein muss..
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Hallo Karoline,


      Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt



      heißt für mich: Der Vater muss einwilligen.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Hallo Karoline,

      ich bin auch so ein Vater der mit zusehen darf wie seine Kinder von einem fremden Mann in Beschlag genommen werden. Meine ehemalige Frau und ihr neuer Partner erzähllen den Kindern viel unschöne Sachen über mich.
      Ich kann gegen diese permanente subtile Art (das geht auch bis zu dem herabwürdigen meines Familiennamens, enrsthafte Verleumdungen usw. ) nichts tun. Dieses Tun ist nicht edel aber auf jeden Fall sehr effizient.


      Ich sehe in Deinen Zeilen kein Bemühen den Vater Vater sein zu lassen.
      Wir Leser wissen nicht ob er sich um Umgang bemüht hat.
      Ich kann mir nicht vorstellen dass Dein ehemaliger keinen Kontakt zu seinen Kindern wünscht.

      Das ganze kann sich aber noch dermaßen ändern das glaubt man gar nicht.
      Fahre die grade Schiene und die sagt dass der Vater der Kinder dein ehemaliger Mann ist. Lass Dir helfen bissel drüber zu stehen und Euren Konflikt und das Verhältniss der Kinder zum Vater zu trennen.

      Auch wenn es jetzt wenig Kontakte zum Vater gibt, Was tust Du wenn später der Kontakt von den Kindern gewünscht wird. Pupertät ist ein sehr turbulentes Alter!

      Nun gut keiner hat die perfekte Lösung für Dich und ich will eigentlich nur dass Du die Sache auch mal von einer anderen Seite sehen kannst.

      Ich wünsche Dir eine gute Entscheidung

      Holger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Holger654321 ()

    • RE: Namensänderung durchführbar?

      also Holger, nicht jeder Beitrag ist auf Deine persönliche Situation anwendbar ! 8o

      Wir Leser wissen nicht ob er sich um Umgang bemüht hat
      wer lesen kann ist klar im Vorteil: --> Startbeitrag:
      der den Kontakt zu seinen Kindern nicht wünscht

      auch wenn Du (ich auch) Dir sowas nicht vorstellen kannst, kannst Du ruhig glauben dass es solche Väter - leider - gibt. Wir hatten sogar schon hier im Forum solche KV, die nachfragten ob sie "Kontakt halten müssen", ob man sie dazu zwingen kann.

      es gibt auf Der Welt eben Dinge die einem nicht gefallen, die man für sich selbst nicht vorstellen kann.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Hallo.

      Wenn wir mal das Moralische einfach ausser Acht lassen...

      Ja es ist möglich den Nachnamen des Kindes im Zuge der Einbenennung zu ändern.
      Und das geht auch ganz einfach.

      Nach der Hochzeit ab zum Standesamt. Am Besten Kind, Mann und Exmann mit einpacken (Unterschreiben müssen nämlich alle persönlich) und dann die Namensänderung beantragen. (Geht auch in zwei getrennten Terminen wenn man sich nicht über den Weg laufen will, wird aber teurer.)
      Ist dein Ex damit nicht einverstanden kann seine Unterschrift durch das Familiengericht ersetzt werden. Das ist in der Regel aber auch kein Problem.
      Fragt den Standesbeamten wenn ihr das Aufgebot bestellt. Dort bekommt ihr detaillierte Auskunft.
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Hallo monalisa1,

      das was Du hier schreibst:

      Original von monalisa1

      Ist dein Ex damit nicht einverstanden kann seine Unterschrift durch das Familiengericht ersetzt werden. Das ist in der Regel aber auch kein Problem.


      halte ich für sehr interessant.

      Schreib doch mal, warum es aus Deiner Sicht kein Problem darstellt. Aus meiner Erfahrung, sind die Hürden bei Gericht zur Namensänderung eigentlich recht hoch. Würde mich also wirklich mal interessieren.

      Gruß, Jack
      Superpapa´s geben niemals auf ....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jack Rhod ()

    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Ich habe das grade hinter mir mit der Namensänderung.
      Nicht weil ich es wollte, sondern mein Sohn (14) wollte es unbedingt.

      Bei mir war der Vater mit der Namensänderung einverstanden. Das ging dann ohne Probleme. Allerdings hat der Standesbeamte mir gesagt das es kein Problem sei die Unterschrift des Vaters, solle er sich weigern, vom Familiengericht zu ersetzen. Das wäre dann eine reine Formsache.
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Hallo Karoline,

      ich kann Dir fachlich leider nicht helfen und will auch weit davon entfernt sein den "Moralischen" zu machen. Und eigentlich habe ich auch gar keine Zeit mich mit den Problemen anderer zu beschäftigen, aber ich will Dir dennoch ein paar Zeilen schreiben, eventuell solltest Du diese Ausführungen zumindest in die Überlegungen einer solch endgültigen Entscheidung einfließen lassen:

      Mein Vater hat sich von meiner Mutter getrennt als ich 8 war (also wahrscheinlich in etwa im Altershorizont deines jüngsten Kindes aus der 1. Ehe) und seitdem habe ich ihn nie wieder gesehen und er hat sich auch nie um Kontakt bemüht, geschweige denn Unterhalt o.ä gezahlt. Insgesamt also einer derjenigen Väter, auf die man gut verzichten könnte. Daher fand ich das auch ganz toll als ich vom neuen Mann meiner Mutter adoptiert wurde und auch seinen Namen tragen durfte, was wie auch bei Dir gleichzeitig der Nachname meiner jüngeren Geschwister war.

      Heute sehe ich das ganz anders. Obwohl ich den Stiefvater damals ganz toll fand - heute finde ich ihn absolut sch..... und ich würde meine linke Hand dafür hergeben den Namen meines leiblichen Vaters (welcher übrigens 1 Monat nach dem Beschluß starb) wieder führen zu dürfen. Auch wenn er sich nie gekümmert hat, wächst dennoch mit den Jahren (ich bin heute 40) die Einsicht das man seine Herkunft niemals verleugnen kann und darf. Weder durch verschweigen noch durch Namenswechsel. Es ist tatsächlich so, dass ich mich diesbezüglich um einen Teil meiner Identität betrogen fühle. Im Laufe der Jahre werden Deine Kinder - ob sie den leiblichen Vater nun mögen oder nicht - an sich Dinge finden die von ihm sind und sie werden zwangsläufig erkennen das das eben ihr Vater ist und nun tragen sie den Namen eines "wildfremden" Mannes. Spätestens wenn dann (wie bei mir) eigene Kinder da sind die quasi ein Abbild des Vaters darstellen wirst Du jeden Tag daran erinnert wer Dein Vater war. Und dann läßt sich das alles dann nämlich nicht mehr so einfach rückgängig machen. Und wer weiß was sein wird. Deinen 1. Mann hast Du ja auch geheiratet, wer gibt die Gewähr, dass auch dieser Partner endgültig ist?

      Das tragen verschiedener Nachnamen ist doch heute nichts ungewöhnliches mehr. Da kräht doch kein Hahn mehr nach, das war anfang der 70er vielleicht anders, aber heute?

      Schlußendlich habe ich selber heute eine fast volljährige Tochter aus 1. Ehe. Der tägliche Kleinkrieg nach der Scheidung hat ebenfalls dazu geführt dass ich mittlerweile leider keinerlei Kontakt mehr will, weil man irgendwann zu der Einsicht kommt das es Beziehungen gibt, die einem nur die Kraft entziehen ohne das etwas Positives für irgendeinen der Beteiligten herauskommt. Es gibt Kontakte - auch zu leiblichen Kindern - die nur belastend sind und allen beteiligten schaden. Man will eigentlich, aber man weiß auch, das es nicht gehen wird und irgendwann kommt man zu der Erkenntnis das es das Beste ist, alles so zu lassen wie es ist. Das es zB besser ist, der Ex-Frau ihren Willen zu lassen und einfach - wie gewünscht - zu verschwinden. Das einem das dann natürlich ebenfalls negativ ausgelegt wird ist klar. Sicherlich, mancher kann sich das nicht vorstellen, das man so denkt, aber so ist es eben. Sowas ist - wie alle Familienangelegenheiten - eben eine Einzelfallentscheidung. Auch bei mir hatte meine Ex sich einen neuen Partner gesucht der sich sogar rührend um das Kind gekümmert hat - sogar über deren Trennung hinaus - um das ich mich nicht kümmern durfte, was schlußendlich dazu führte, dass mein Kind mich bis ins Teenageralter abgelehnt hat. Die späte Erkenntnis mit 17 das da noch ein leiblicher Vater vorhanden ist, führte dann aber für das Kind zur Enttäuschung...das solltest Du deinen Kindern auf jeden Fall ersparen.

      Ich finde mit 10+12 Jahren können die beiden noch gar nicht überblicken was sie da machen. Eigentlich mußt Du für sie entscheiden. Kinder sind wie kleine Soldaten, die merken genau was Mama gerne hätte und reißen sich arme und beine aus um Mama zu gefallen. Weder die Auswirkungen auf ihre eigene Wahrnehmung die erst im jungen Erwachsenenalter einsetzt noch die Auswirkungen einer Namensänderung auf das möglicherweise zukünftige Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater können die beiden überblicken. Wahrscheinlich kannst auch du das nicht - wir sind ja schließlich keine Hellseher.

      Ich würde es - aus eigener leidvoller Erfahrung - lassen wenngleich ich Deinen Wunsch durchaus verstehen kann. Die Frage ist nur: ist es wirklich essentiell nötig für das Kindeswohl? Nur diese eine Frage sollte zählen, alle anderen Parameter solltest Du bei der Betrachtung ausschalten. Gleichzeitig mußt Du für das Kindeswohl aber auch eine zukunftsbetrachtung durchführen. Am besten ist es wohl, wenn Du viele Freunde und Verwandte mal zu ihrer Meinung fragst und alle Pros und Contras anführst um Deine Entscheidungsbasis zu verbreitern.

      Ich wünsche Dir bei Deiner Entscheidung viel Glück und hoffe das alles gut ausgeht und auch noch in 20 oder 30 Jahren alle mit der Entscheidung zufrieden sind.
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Das Thema gab es hier schon ganz oft...
      Und Nein !
      Es ist nicht einfach so ,dass das Familiengericht mal eben die Zustimmung des Vaters ersetzt.
      Im Gegenteil.
      Es ist ein langwieriges Verfahren ,da nachgewiesen sein muss ,dass die Namnensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

      Der Wunsch des Kindes allein reicht nicht aus.
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Halllo monalisa1,

      Original von monalisa1
      Ich habe das grade hinter mir mit der Namensänderung.
      Nicht weil ich es wollte, sondern mein Sohn (14) wollte es unbedingt.

      Bei mir war der Vater mit der Namensänderung einverstanden. Das ging dann ohne Probleme.


      Das ist was völlig anderes, wenn der Vater einverstanden ist.


      Allerdings hat der Standesbeamte mir gesagt das es kein Problem sei die Unterschrift des Vaters, solle er sich weigern, vom Familiengericht zu ersetzen. Das wäre dann eine reine Formsache.


      Dann solltest Du das das nächste Mal auch so schreiben und nicht diese Behauptung einfach aufstellen.

      Der Standesbeamte scheint nämlich zumindest in diesem Bereich keine Ahnung zu haben, wie Yvie schon schrieb.

      Nix für ungut,

      Gruß Jack
      Superpapa´s geben niemals auf ....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jack Rhod ()

    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Lieber Jack Rhod

      Dazu kann ich dir nur folgendes schreiben:

      § 1618
      Einbenennung
      Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.


      Wie schon gesagt. Das Moralische lasse ich ausser Acht, mir geht es nur um das Gesetzliche.
      Mir haben übrigens drei Standesbeamte unabhängig voneinander versichert das es kein Problem sei die Zustimmung des Vaters duch das Familiengericht zu ersetzen. ??? Vielleicht lebe ich ja auch im Tal der Ahnungslosen ???
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Hallo monalisa

      Wenn man den nüchternen Gesetzestext liest ,scheint es wirklich ganz einfach und eine reine Formsache zu sein.
      Glaub mir,das ist es nicht .
      Die von dir befragten Standesbeamten wissen da wohl nicht so recht Bescheid. Eine Anfrage beim Familiengericht bringt mehr Klarheit.
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Liebe Monalisa.

      ich weiß nicht wo DU wohnst aber die Standesbeamten scheinen im von Dir genannten Tal zu wohnen :D

      Falls ein Elternteil damit nicht einverstanden ist, müssen schon gravierende Gründe vorliegen, die gegen das Kindeswohl sprechen.

      Gruß, Jack
      Superpapa´s geben niemals auf ....
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      Na ,dass so komplett am Gesetz vorbei gehandelt wird ,glaube ich nicht.
      Ich kann mir höchstens vorstellen ,dass die Standesbeamten das Verfahren nicht kennen sondern allenfalls mal das Ergebnis erfahren.

      Dazu muss man wissen ,dass die Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung zur Namensänderung eben wegen der hohen Hürde,die der Gesetzgeber eingebaut hat,nur selten vorkommen.
    • RE: Namensänderung durchführbar?

      ... ich kann dazu nur sagen das mir erklärt wurde das eine Namensänderung im Sinne der Einbenennung kein Problem sei, besonders dann nicht wenn noch Geschwisterkinder vorhanden sind die den "neuen" Familiennamen tragen.
      Bei uns lag der Fall sowieso ein wenig anders da mein Sohn jetzt meinen Mädchennamen trägt (den wir als Familiennamen gewählt haben). Einen "fremden" Nachnamen hätte er auch nicht haben wollen.

      Dazu muss ich aber auch sagen das bei uns alles etwas lockerer gehandhabt wird. Z.B. brauchte ich erst einmal die Unterschrift des Vaters (bei einer Konto-Eröffnung). Seit der Trennung sind wir 2 mal umgezogen und das Kind hat 2 mal die Schule gewechselt. Keiner hat nach der Unterschrift des Vaters gefragt. Selbst einen Ausweis für's Kind habe ich ohne Unterschrift des KV bekommen....???

      Keine Angst, er war über alles informiert und damit auch einverstanden.