Altes und neues Scheidungsrecht

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    • Altes und neues Scheidungsrecht

      Hallo,
      meine Ex und ich haben im Mai 2009 eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen und Mitte August dann auch den Scheidungsantrag eingereicht.
      Unsere Scheidung hätte also nach altem Recht erfolgen sollen. Nun hat aber das Amtsgericht die Versicherungen und Rententräger neu um Auskunft gebeten. Auf meine Frage hin warum dies gemacht wird, wurde mir mitgeteilt, daß alle Scheidungsverfahren die bis zum 31.08.10 noch nicht entschieden sind nach neuem Recht durchgeführt werden.
      Kann mir jemand einen Link geben zu dem geändeten Gesetz wo das Festgelegt ist?
      Mir ist nicht bekannt was sich alles geändert hat, interessiere mich aber insbesondere für die Behandlung von Direktversicherungen durch meinen Arbeitgeber (Kapitallebensversicherung).
      Nach meinen Informationen werden solche Kapitallebensversicherungen nach neuem Recht im Scheidungsverfahren (also im Versorgungsausgleich) behandelt. Bei mir wurde diese Kapitallebensversicherung aber bereits in der Scheidungsfolgenvereinbarung abgearbeitet, so daß ich befürchte, daß hier ein Streitpotential entstehen könnte.
      Kann mir jemand sagen wie Kapitallebensversicherungen nach neuem Recht gehandhabt werden ? Gibt es sonstige wichtige Änderungen?
      Andere Aspekte wie Unterhalt und Kindesumgang sind nicht strittig.
      Viele Grüße.
      Martin