20jähriger Probleme mit Mutter + deren Freund

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    • 20jähriger Probleme mit Mutter + deren Freund

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      Hallo an Alle,
      ich war bereits schon mal hier aber mein Account besteht scheinbar nicht mehr.
      ICh habe aber eine sehr dringende Frage und hoffe, mir kann geholfen werden.
      Mein Neffe ist 20 Jahre und befindet sich in der Ausbildung. Er lebt zu Hause bei seiner Mutter und deren Freund.
      Dort gibt es immer wieder Streit und Mutter sowie Freund würden ihn am liebsten vor die Tür setzen, Gespräch darüber wurde bereits mit dem Jugendamt geführt, allerdings wollen die ihm keine Wohnung zur Verfügung stellen und beziehen sich auf die Regelung bis 25 Jahre.

      Nun meine Frage, meine Schwägerin fährt nächste Woche für drei Wochen in den Urlaub(Ausland). In dieser Zeit nehmen sie meinem NEffen den Schlüssel ab. Er soll auf der Terrasse des Schrebergarten schlafen und hat auch für die Hütte keinen Zutritt. Ich war entsetzt als ich das hörte, denn so hat er weder die Möglichkeit sein Geschäft zu verrichten, sich zu duschen, noch sich Essen zu machen. Er lebt also in dieser Zeit mehr oder weniger "Platte" und meine Schwägerin interessiert das scheinbar nicht. Ich habe sie schon angeschrieben, bekomme aber leider keine Antwort. Zu seinem Vater kann er auch nicht, denn der ist ebenfalls im Urlaub und hat von allem nichts gewußt. Da es sich bei der Adresse seiner Mutter um seine Meldeadresse handelt, darf sowas doch eigentlich nicht sein. Er müsste dann ins Männerwohnheim, wovor ich ehrlich gesagt Angst habe, denn er soll doch seine Ausbildung zu Ende machen. Ich habe die Befürchtung, dass er von dort aus, nciht zur Arbeit gehen wird.
      Was kann man jetzt tun, noch ist die Mutter ja da. Das Jugendamt meint man sollte mit der Mutter nochmal reden, das bringt aber nichts, der Sohn ist ihr egal. Das merke ich schon am WE, da schläft er auch überall nur nicht zu Hause, weil Mutter dazu keine Lust hat.
      Hat jemand einen Rat für mich.
      DAnke VG
      Quassel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: 20jähriger Probleme mit Mutter + deren Freund

      Hallo Quasselstrippe

      Bevor eine Mutter zu solch drastischen Maßnahmen greift ,ist wahrscheinlich schon eiiniges vorgefallen.
      Warum kann sich der junge Mann,der nun doch schon seit 2 Jahren volljährig ist ,nicht selbst um eine neue Unterkunft kümmern ?
      selbst wenn sein Ausbildungsgehalt nicht sehr hoch ist,könnte es zumindest für ein möbliertes Zimmer reichen.
      Und für die Zeit des Urlaubs seiner Eltern tut es vielleicht auch mal die örtliche oder nahe Jugendherberge.

      Auf der Strasse muss er ganz sicherlich nicht leben und ein bißchen Eigeninitiative dürfte nicht verkehrt sein.

      Yvie
    • RE: 20jähriger Probleme mit Mutter + deren Freund

      Hallo Yvie,
      da gebe ich dir schon Recht, allerdings bedingt. Meine Schwägerin ist ihrem neuen Freund sehr hörig und hat sich um dieses Kind leider nie wirklich gekümmert, es gibt da zig Beispiele. Allerdings hat auch sie keine schöne Kindheit gehabt und kann nur das weitergeben, was sie selbst kennengelernt hat.
      Allerdings finde ich die Art und Weise sehr schäbig, denn sie bekommt Kostgeld und behält das Kindergeld ein. Sicherlich hätte er sich bemühen können aber warum, seine Meldeadresse ist nun mal dort und alle anderen Verwandten wohnen ausserhalb. Sie hätte, wenn sie sich nicht traut, jemand fragen können, der bei ihr einhütet, oder hätte den Vater rechtzeitig fragen können.
      Nein, ein Wohnung kann er sich nicht leisten, den die Ausbildung ist überbetrieblich, will bedeuten, dass er sie nicht im Betrieb macht, so erhält er 250€. Es gilt die Regelung, dass du vom AMt keine Unterstützung erhälst und die Eltern bis zum 25 Lebensjahr dafür Sorge zu tragen haben, oder du verdienst soviel, dass du dir eine eigene Bude leisten kannst.
      Ist hier leider nicht gegeben.
      VG
      Quassel
    • RE: 20jähriger Probleme mit Mutter + deren Freund

      Das sehe ich ein bißchen anders.
      Wenn das Verhältnis Mutter-Sohn so schlecht ist,dann gibt es immer Möglichkeiten für ihn eine eigene wohnung bzw. ein Zimmer anzumieten.
      Ihm steht dann eine finanzielle Unterstützung beider Eltern und das Kindergeld zu.
      Er muss halt nur mal tätig werden und sich erkundigen.
      Dass er bei seiner Mutter gemeldet ist,bedeutet gar nichts ,das lässt sich schnell ändern.
      Es schein nur so zu sein,dass er noch relativ unselbstständig ist und andere braucht,die ihn unterstüzen und ihm weiterhelfen.
      Vielleicht lernt er einfach mal erwachsen zu werden und sich selbst zu kümmern.
      Das sollte mit 20 Jahren möglich sein.

      Yvie
    • RE: 20jähriger Probleme mit Mutter + deren Freund

      Hallo Yvi,
      da gebe ich dir bedingt REcht, denn mein Neffe war bereits beim Jugendamt. Die Mutter wurde dann später ebenfalls eingeladen. Das Jugendamt hat die Mutter eindeutig darauf aufmerksam gemacht, dass ihren Sohn noch bis 25 Jahren, oder bis zum Ende der Ausbildung beherbergen muss. Sie möchte aber die Zahlungen vom Amt erhalten und die Unterzahlung dann komplett einstellen. DAs geht natürlich nicht, so hat das Jugendamt eben gesagt, dann muss er weiterhin bei ihren wohnen, eben bis 25. Unselbstständig ist er mit Sicherheit allerdings kann er auch nur das lernen, was ihm vermittelt wurde und das war leider so gar nichts!!!!

      VG
      Quassel
    • RE: 20jähriger Probleme mit Mutter + deren Freund

      Hallo Q., in Kurzform: wenn'er sich's gefallen läßt ...

      Es weis hier niemand was dort alles vorgefallen ist, wieso KM Sohn nicht allein in der Wohnung haben will, ob's triftige Gründe dafür gibt. Aber was dem Jungen nach Deinem Beitrag hier zugemutet werden soll ist m.M. nicht Menschenwürdig.

      Mich wundert nur dass ein 20jähriger sich sowas gefallen läßt. (Sicherlich nicht nur) ich wäre da schon lange weg.

      Jugendamt ... allerdings wollen die ihm keine Wohnung zur Verfügung stellen und beziehen sich auf die Regelung bis 25 Jahre
      also "das Jugendamt" ist hierfür der falsche Ansprechpartner. Der "Junge" ist schon 2 Jahre volljährig, auch isser nicht (mehr) privilegiert, sodass auch bei evtl. KU geltendmachen JA m.M. "Außen vor" ist.

      Diese "bis 25" - Regel greift hier m.E. auch nicht. Nicht bei solch einem Zerwürfnis. Damit hat KM m.M. auch "ihr Wahlrecht wie KU gewähren" verspielt. Spätestens mit diesem "menschenunwürdigen" Vorschlag kann sie sich nicht mehr darauf berufen.

      Nur, wie schon mehrfach hier geschrieben, muss er selbst tätig werden. Kannst ja zur Unterstützung beim 1. Mal mit zum Sozialamt, aufpassen dass er nicht mit der "bis 25-Regel" abgespeist wird.

      Da es sich bei der Adresse seiner Mutter um seine Meldeadresse handelt, darf sowas doch eigentlich nicht sein.
      weis nicht was das damit zu tun haben soll.
      Außerdem, es gibt Nachsendeauftrag, + 1x täglich Briefkasten nach seiner Post nachschauen reicht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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