Scheidung trotz Verbundverfahren?

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    • Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Guten Tag,

      mein Lebensgefährte lebt im Oktober 3 Jahre getrennt von seiner Ehefrau. Es wurde vor 2 Jahren ein Antrag auf Scheidung im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens gestellt. Die Gegenseite möchte nach eigenem Bekunden "auf gar keinen Fall vor Abschluss des Zugewinnverfahrens" geschieden werden und wendet eine sehr erfolgreiche Verzögerungstaktik an.
      Wir möchten aber gerne so bald wie möglich heiraten.
      Nun wüsste ich bitte gerne, ob man das Scheidungsverfahren aus dem Verbundverfahren abtrennen kann?
      Kann die Scheidung aufgrund der 3jährigen Trennungszeit gegen den Willen der Gegenseite ausgesprochen werden?
      Es steht aber noch ein Antrag auf Trennungsunterhalt offen, der vor 1,5 Jahren gestellt wurde und von der Gegenseite seit 1 Jahr nicht mehr verfolgt wurde und nicht sehr aussichtsreich ist. Er wurde im Rahmen der Verzögerungstaktik gestellt und nun "wiederbelebt".

      Viele Grüße
      sani
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo sani,

      Die Gegenseite möchte nach eigenem Bekunden "auf gar keinen Fall vor Abschluss des Zugewinnverfahrens" geschieden werden und wendet eine sehr erfolgreiche Verzögerungstaktik an.


      Den Zugewinn kann man auch schon vor der Scheidung regeln. Damit wäre doch die Kuh vom Eis.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo sani, es gibt schon Gründe, die "reine" Scheidung aus dem Verbund abzutrennen.
      Wir möchten aber gerne so bald wie möglich heiraten.
      ist kein solcher Grund.

      "Verzögerungstaktik" kann schon eher ein Grund sein.
      Dazu müsste dann "sein RA" diese schuldhaften Verzögerungen durch Ex aufzeigen, auflisten, und dann einen Antrag auf Abtrennung stellen.
      RA sollte auch abschätzen können ob das bisherige dafür ausreicht.

      Allerdings ist dann ja noch die TU-Sache anhängig.

      Solche Verzögerungen werden "gerne" angewendet wenn das zum Vorteil des Verzögernden ist. Kann z.B. sein:
      • längere Ehe ist von Vorteil
        z.B. weil zwar TU zu zahlen ist aber kein oder weniger EU.

      • u.U. kann auch ein Verzögern bis Renteneintritt von Vorteil sein.

      • oder aber man will Druck ausüben um bei einer Folgesache (z.B. Zugewinnausgleich) was zu erreichen.
      letzteres könnte hier der Fall sein. Wenn Du auch der Meinung bist stelle doch mal die Streitpunkte ein. Wie weit sind die Beiden auseinander ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo Susanne,

      das Scheidungsverbundverfahren läuft bereits seit 2 Jahren. Jeglicher Versuch die Zugewinn/Versorgungsausgleichgeschichte im Vorfeld zu regeln scheiterte an der Verweigerung zu jeglichem Gespräch seitens der Ehefrau.

      Viele Grüße
      sani
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo Herr Becker,

      es steht ein Vergleichsvorschlag Zugewinn gegen Versorgungsausgleich seitens des Gerichts zur Stellungnahme im Raum. Die Gegenseite sollte vor gut 2 Wochen ihr Statement dazu bei Gericht abgeben. Dies ist aber bis heute nicht geschehen und das Gericht zeigt keinerlei Reaktion bezüglich der Terminüberschreitung (wie schon so oft).

      In diesem Fall wird das Hinauszögern bewusst genutzt um die Heirat aufzuschieben, da das Alter der Beteiligten bereits fortgeschritten ist. Der Renteneintritt ist bereits seit mehreren Jahren erfolgt.

      Viele Grüße
      sani
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo,

      was wären z.B. Gründe für eine Abtrennung der reinen Scheidung aus dem Verbundverfahren, die vor Gericht Bestand hätten? Welche Situationen können eine unzumutbare Härte für den Antragsteller darstellen, damit die Scheidung abgetrennt wird?

      Viele Grüße
      sani
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo Sani,

      mein Anwalt hat damals das Gericht schriftlich aufgefordert nun endlich zu terminieren, da die Sache aus seiner Sicht entscheidungsreif ist.
      Hat in diesem Schreiben auch auf die Verzögerungen seitens der Gegenseite hingewiesen, wie Fristüberschreitung, Beantragung von Fristverlängerung.

      Da mein Anwalt den Richter auch vorher angerufen hat wann denn nun endlich Verhandlung ist und der Richter auch zugesagt hatte die Verhandlung endlich zu terminieren, schrieb mein Anwalt ganz zum Schluß, dass wenn das Gericht nicht bis xx.xx.xx terminieren würde, würde er das Gericht "schadensersatzpflichtig" machen.

      Das Scheiben hatte den gewünschten Erfolg, der Richter terminierte daraufhin zeitnah.

      Also, dem Anwalt auf die Füße treten, das er dem Gericht "Beine" macht.

      Gruß
      Willi
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo Sophie,

      vielen Dank für den Tipp, aber dafür ist es leider zu spät. Der Antrag auf Zugewinn wurde bereits 2008 zusammen mit dem Scheidungsbegehren gestellt.
      Es geht nun darum die beiden Verfahren zu trennen, damit endlich die Scheidung ausgesprochen wird.

      Viele Grüße
      sani
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo Willi,

      lieben Dank für Deine Antwort.
      Hattest Du nicht Bedenken, dass sich das womöglich negativ auf die zukünftigen Entscheidungen des Richters auswirken könnte, wenn Dein Anwalt Druck ausübt?
      Ich weiß auch nicht inwieweit der Richter in diesem Fall sagen kann, dass nun genug ist. So wie es aussieht werden auch noch Gutachten über Sachwerte angefertigt werden müssen. Und das dauert bestimmt auch wieder.

      Der psychische Druck, der inzwischen bei uns eingezogen ist zeigt erste Auswirkungen auf das seelische Wohlbefinden von drei Personen (darunter auch eine minderjährige Person).

      Könnte dies bei Gericht als Grund für eine Abtrennung erfolgreich geltend gemacht werden?

      Viele Grüße
      sani
    • RE: Scheidung trotz Verbundverfahren?

      Hallo Sani,

      die Hürden für eine Abtrennung sind sehr sehr hoch! Google mal nach Abtrennung, wirst einige Urteile finden, die aber fast alle eine Abtrennung verneint haben.

      Zu deiner Frage: Nein, Angst das ein Richter daraufhin verärgert gegen mich urteilt, hatte ich nicht. Schließlich blieb ja noch die nächste Instanz. Und der Richter hat nicht gegen mich geurteilt.
      Ich glaube manchmal werden Richter auch unterschätzt. Natürlich sind das auch nur Menschen, trotzdem kann ich von mir sagen, sie haben immer die nötige Objektivität behalten!

      Und ich habe jetzt Amtsgericht und Oberlandesgericht hinter mir. Und von beiden fühlte ich mich fair behandelt, wenn auch mit unterschiedlichen Ergebnissen

      Gruß
      Willi
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