Guten Tag,
mein Lebensgefährte lebt im Oktober 3 Jahre getrennt von seiner Ehefrau. Es wurde vor 2 Jahren ein Antrag auf Scheidung im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens gestellt. Die Gegenseite möchte nach eigenem Bekunden "auf gar keinen Fall vor Abschluss des Zugewinnverfahrens" geschieden werden und wendet eine sehr erfolgreiche Verzögerungstaktik an.
Wir möchten aber gerne so bald wie möglich heiraten.
Nun wüsste ich bitte gerne, ob man das Scheidungsverfahren aus dem Verbundverfahren abtrennen kann?
Kann die Scheidung aufgrund der 3jährigen Trennungszeit gegen den Willen der Gegenseite ausgesprochen werden?
Es steht aber noch ein Antrag auf Trennungsunterhalt offen, der vor 1,5 Jahren gestellt wurde und von der Gegenseite seit 1 Jahr nicht mehr verfolgt wurde und nicht sehr aussichtsreich ist. Er wurde im Rahmen der Verzögerungstaktik gestellt und nun "wiederbelebt".
Viele Grüße
sani
mein Lebensgefährte lebt im Oktober 3 Jahre getrennt von seiner Ehefrau. Es wurde vor 2 Jahren ein Antrag auf Scheidung im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens gestellt. Die Gegenseite möchte nach eigenem Bekunden "auf gar keinen Fall vor Abschluss des Zugewinnverfahrens" geschieden werden und wendet eine sehr erfolgreiche Verzögerungstaktik an.
Wir möchten aber gerne so bald wie möglich heiraten.
Nun wüsste ich bitte gerne, ob man das Scheidungsverfahren aus dem Verbundverfahren abtrennen kann?
Kann die Scheidung aufgrund der 3jährigen Trennungszeit gegen den Willen der Gegenseite ausgesprochen werden?
Es steht aber noch ein Antrag auf Trennungsunterhalt offen, der vor 1,5 Jahren gestellt wurde und von der Gegenseite seit 1 Jahr nicht mehr verfolgt wurde und nicht sehr aussichtsreich ist. Er wurde im Rahmen der Verzögerungstaktik gestellt und nun "wiederbelebt".
Viele Grüße
sani