Aufllösung der Gemeinschaftskonten

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    • Aufllösung der Gemeinschaftskonten

      Hallo,
      habe ich einen Fehler gemacht?

      Ich lebe seit 3 Jahren in Trennung, es wurde eine Vermögensaufstellung zum Stichtag der Scheidung gemacht.

      Nun habe ich dieses Jahr alle Gemeinschaftskonten aufgelöst, weil ich Geld brauchte. Dies habe ich ohne Einverständnis meines Nochehemanns gemacht, weil ich der Meinung war, dass der Betrag zum Stichtag festgehalten wurde.Ich wußte nicht, dass ich das Geld in bar für ihn verwahren muss. Nun droht er mir mit einer zivilrechtlichen Klage, wenn ich ihm das Geld nicht auszahle, das ich aber nicht mehr habe.

      Ich war aber der Meinung, dass dies bei der Endabrechung (wir streiten noch um Haus) mit eingerechnet wird.

      Kann mir jemand weiterhelfen?

      nina012
    • RE: Aufllösung der Gemeinschaftskonten

      Hallo nina012,

      Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des

      Scheidungsantrages ( vom Gericht) an den Partner.

      Von gemeinsamen Konten kannst/darfst du Geld abheben.

      Hast du die Konten aufgelöst oder nur das Geld abgehoben?

      Zum Schluss wird alles mit einander verrechnet.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Aufllösung der Gemeinschaftskonten

      Hallo Nina,
      wenn ich richtig informiert bin, durftest Du das "gemeinsame" Geld nicht nur abheben, sondern sogar ausgeben (wenn noch während Trennung und VOR Zustellung Scheidungsantrag).
      Du musst nur nachweisen, dass es nicht für "eheschädliche" bzw. ehefremde Zwecke ausgegeben und auch nicht verschwendet wurde. Es kommt also darauf an, wofür Du es (nachweisbar!) ausgegeben hast.
      Wenn dann zum Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) alles "weg" ist, wird es schwierig für ihn, einen Rückzahlungsanspruch zu begründen. Insbesondere, wenn Du das Geld für "ganz normale Dinge", wie z.B. Lebensunterhalt, Ersatz für defektes Auto, Aufwendungen weil Unterhalt nicht gezahlt wurde etc. ausgegeben hast.
      Solltest Dir aber wirklich auch mal überlegen, wie das ganze aus Sicht Deines Ex aussieht und ob Du Dich da "fair" verhalten hast. Hört sich für mich erstmal nicht so an, auf jeden Fall mal darüber nachdenken wie Du ihm den Schaden ersetzen kannst, auch wenn er juristisch vielleicht keinen durchsetzbaren Anspruch hat, sondern nur moralisch.

      Hab das ganze auch durch, stand aber auf der anderen Seite.....

      Gruß vom
      SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
    • RE: Aufllösung der Gemeinschaftskonten

      also "SO", das ist (D)eine - sehr eigene - Interpretation der Rechtslage !

      wobei das u.U. schon so ausgehen kann, kommt aber auf viele verschiedene Dinge an, die hier niemand in jeweiligen Einzelfall kennt. Und "SO", Deine auch sicher nicht kennen lernen will.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Aufllösung der Gemeinschaftskonten

      Hallo nina,

      also abheben und ausgeben sehe ich nicht als rechtswidrig an. Das hatte meine Exfrau auch gemacht - bis hinein in den maximalen Kontokorrent.
      Ein "und" Konto ohne Unterschrift beider Kontoinhaber aufzulösen halte ich für fragwürdig. Allerdings ist durch die Auflösung kein höherer Schaden eingetreten, als durch "Leerräumen".

      Grüße
    • RE: Aufllösung der Gemeinschaftskonten

      Hallo nina, das ist oft der Beginn eines Scheidungskrieges, der dann leicht in einen "Rosenkrieg" übergehen kann.
      Denn sowas ist ein schwerer Vertrauensbruch, d.h. er wird Dir nicht mehr trauen.

      Schon deshalb ist das abzulehnen !

      Es wird zwar oft versucht mit "wird im Zugewinnausgleich berücksichtigt" zu beschwichtigen. Aber der kann dauern, gerade wenn - wie auch hier - ein Haus im Spiel ist, über dessen Wert gestritten wird.
      Und solange wartet dann "der/die Andere" auf sein Geld, seinen Anteil.

      Bei "und"-Konten verstehe ich nicht wieso die Bank da mitgemacht hat. Da kann ich "ihm" nur den Rat geben gegen die anzugehen. Die müssten das eigentlich wieder "rückabwickeln".

      habe ich dieses Jahr alle Gemeinschaftskonten aufgelöst,
      um welche Summen geht es da ?
      Hattest Du während bestehender Ehe öfters mit solchen Summen gehandelt ?

      weil ich Geld brauchte.
      wer braucht das nicht ?! "Er" vielleicht auch ?
      Wofür denn ? Wenn es um "laufenden Lebensbedarf" geht kann man das evtl. noch verstehen. Wielange würde das denn dafür reichen ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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