Todesfall im Trennungsjahr

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    • Todesfall im Trennungsjahr

      Guten Tag,

      ich würde gerne wissen, ab welchem Zeitpunkt der Scheidungsfolgenvertrag wirksam ist, sprich ab wann eine in diesem Vertrag vereinbarte Verzichtsregelung auf sämtliche Rechte und Pflichten, die aus der Ehe hervorgegangen sind, wirksam ist.

      Konkret sieht die Situation so aus, dass der Ehegatte eines im Trennungsjahr befindlichen Ehepaares verstorben ist, bevor das Trennungsjahr vorüber war.
      Da der verbliebene Ehepartner im kürzlich unterschriebenen Scheidungsfolgenvertrag seinen kompletten Verzicht auf alle ihm zustehenden Vermögens oder Güterwerte, die aus der Ehe hervorgegangen sind, erklärt hat, die Scheidung meines Wissens aber erst nach Ablauf des Trennungsjahres, also mit dem entsprechenden richterlichen Beschluss nachdem der Scheidungsantrag gestellt wurde, gültig wird, ist nun die Erbfolge unklar.

      Wie ist in solch einer Situation üblicherweise der Ablauf der offiziellen Vorgänge?

      Woher bekommt man den Erbschein, und muss dazu der Scheidungsfolgenvertrag vorgelegt werden?
      Wird die Gültigkeit des Vertrags an entsprechender Amtsstelle geklärt (auch solch ein 'Spezialfall'->Tod im Trennungsjahr) oder ist die Situation eindeutig: das Trennungsjahr ist noch nicht vorbei, also ist der Scheidungsfolgenvertrag ungültig, da die Scheidung noch nicht vollzogen ist (soweit mir bekannt ist, setzt ein Scheidungsantrag entweder eine Härtefallregelung oder den Vollzug des Trennungsjahres voraus) und der Ehepartner tritt anteilig, entsprechend des im Ehevertrag festgelegten Ehemodells (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) in die Erbfolge, oder sind die involvierten Parteien nun gezwungen ihre Anwälte einzuschalten?

      Das Ziel ist es, die beteiligten Parteien ohne großen emotionalen Stress durch diese Situation zu bringen, sprich ohne reine Kommunikation über Anwälte, da der Todesfall schon schlimm genug für alle war.
      Alle Beteiligten sind willens und geneigt die Erbschaft, soweit es geht, entspannt über die Bühne zu bringen. Auch und vor allem im Hinblick auf das Andenken an den Verstorbenen.

      Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
      ford

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ford ()

    • RE: Todesfall im Trennungsjahr

      Hallo ford

      wenn es sich um einen Scheidungsfolgevertrag handelt,so dürfte er auch erst (wie der Name schon sagt) nach erfolgter Scheidung in Kraft treten.
      Vielleicht mal beim Notar nachfragen,der den Vertrag beurkundet hat.
      Für das Erbrecht ist wichtig,ob der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingegangen ist. Sollte noch kein Antrag eingegangen sein und der Vertrag nicht schon für den Trennungs- (nicht Scheidungs-)fall geschlossen worden sein, so erbt der Ehepartner noch nach gesetzlicher Erbfolge.
      Ein Erbschein kann direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden.
      Am Besten bei dem Notar ,der auch den Scheidungsfolgevertrag bezrkundet hat,denn der dürfte wissen ,wie der Antrag richtig zu formulieren ist.


      Yvie
    • RE: Todesfall im Trennungsjahr

      Hallo ford,


      zunächst erst einmal Willkommen im Forum und mein Beileid.

      Ein Vertrag wird nicht einfach unültig, nur weil einer der beiden Unterzeichner verstorben ist - wenn der Vertrag wirksam war, wird er das auch bleiben. Die Frage ist nur, was genau beurkundet worden ist.

      Üblicherweise steht in einem Scheidungsfolgenvertrag u.a. auch etwas drin davon, dass die Parteien auf ihr gesetzliches Erbrecht und auch auf das Pflichtteilsrecht verzichten. So einen Vertrag habe ich auch mal unterschrieben - und nach Aussage der Notarin damals galt das ab Unterschrift, da der Vertrag sofort wirksam war.

      Du solltest den Scheidungsfolgenvertrag noch einmal genau lesen - dir evtl. von dem beurkundenden Notar Rat holen, wenn Du unsicher ob der Formulierungen bist.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Todesfall im Trennungsjahr

      Vielen Dank an euch beide.

      @Karbon
      Also ist man zwar vor dem Gesetz noch Ehepartner bis zum Ende des Trennungsjahres, beziehungsweise dem richterlichen Beschluss der Anerkennung der Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres, dennoch greifen die Verzichtserklärungen unter Umständen ab sofort?

      Welche Rechte haben die Ehepartner denn in diesem Fall noch, beziehungsweise welche Bedeutung hat die Ehe auf diesem Stand der Dinge, wenn man vor dem Gesetz noch Ehepartner ist?
      Darf man das Bestattungsinstitut bevollmächtigen die Bestattung zu vollziehen?
      Hat man Entscheidungsgewalt über 'Situationen' im Krankheitsfall des Ehepartners für ihn zu entscheiden?
      Darf man nach dem Tod des Ehepartners die Sperrung der Privatkonten verfügen, Versicherung, Strom, Telefon kündigen etc?

      Muss ich eine notarielle Urkunde von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, oder bedeutet solch eine Urkunde, dass diese vom Amt gesichtet und anerkannt, und somit auch rechtskräftig ist?

      Beste Grüße,
      ford
    • RE: Todesfall im Trennungsjahr

      Hallo ford,


      Also ist man zwar vor dem Gesetz noch Ehepartner bis zum Ende des Trennungsjahres, beziehungsweise dem richterlichen Beschluss der Anerkennung der Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres, dennoch greifen die Verzichtserklärungen unter Umständen ab sofort?

      Wenn das so beurkundet wurde und der Vertrag wirksam ist - ja.

      Welche Rechte haben die Ehepartner denn in diesem Fall noch, beziehungsweise welche Bedeutung hat die Ehe auf diesem Stand der Dinge, wenn man vor dem Gesetz noch Ehepartner ist?

      Alle Rechte die ihr vorher auch hattet, auf die ihr nicht in dem Vertrag verzichtet habt.
      Es hat ja schließlich einen Grund, warum der Vertrag geschlossen wurde - die Ehe soll geschieden werden und einige Dinge kann man vorab durch einen Scheidungsfolgenvertrag regeln - das war offensichtlich auch bei euch gewollt.

      Darf man das Bestattungsinstitut bevollmächtigen die Bestattung zu vollziehen?

      Soweit mir bekannt - ja. Hinsichtlich der Kosten bin ich mir aber nicht sicher, wer die tragen muss - im Zweifel der, der beauftragt.

      Hat man Entscheidungsgewalt über 'Situationen' im Krankheitsfall des Ehepartners für ihn zu entscheiden?

      Man kann weder mit noch ohne Scheidungsfolgenvertrag Entscheidungen im Krankheitsfall für den Ehegatten treffen. Jeder Volljährige entscheidet selbst über Behandlung oder Nichtbehandlung - außer in Notfällen, dort muss gehandelt werden. Lediglich eine Patientenverfügung könnte evtl. einem Ehepartner das Recht geben, für den anderen Ehepartner zu entscheiden - aber m.E. auch nur dann, wenn der das selbst nicht kann.

      Darf man nach dem Tod des Ehepartners die Sperrung der Privatkonten verfügen, Versicherung, Strom, Telefon kündigen etc?

      M.E. kann all diese Dinge nur der Vertragsinhaber selbst - bzw. die Erben unter Vorlage des Erbscheins. Trotzdem kann man es versuchen: anrufen und um Strom und Telefon zu kündigen. Bei Banken und Versicherungen wird es ohne Erbschein nicht funktionieren dürfen.

      Muss ich eine notarielle Urkunde von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, oder bedeutet solch eine Urkunde, dass diese vom Amt gesichtet und anerkannt, und somit auch rechtskräftig ist?

      Weder noch - ein Notarvertrag kann sofort nach Unterschriften rechtskräftig sein - muss es aber nicht.
      Nimm die Urkunde und fragt den Notar der beurkundet hat - der weiss es genau und der kann Dir sicher auch sagen, welche Rechte Du jetzt hast - und was nicht mehr möglich ist falls der Vertrag rechtskräftig ist.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


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