Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ab welchem Zeitpunkt der Scheidungsfolgenvertrag wirksam ist, sprich ab wann eine in diesem Vertrag vereinbarte Verzichtsregelung auf sämtliche Rechte und Pflichten, die aus der Ehe hervorgegangen sind, wirksam ist.
Konkret sieht die Situation so aus, dass der Ehegatte eines im Trennungsjahr befindlichen Ehepaares verstorben ist, bevor das Trennungsjahr vorüber war.
Da der verbliebene Ehepartner im kürzlich unterschriebenen Scheidungsfolgenvertrag seinen kompletten Verzicht auf alle ihm zustehenden Vermögens oder Güterwerte, die aus der Ehe hervorgegangen sind, erklärt hat, die Scheidung meines Wissens aber erst nach Ablauf des Trennungsjahres, also mit dem entsprechenden richterlichen Beschluss nachdem der Scheidungsantrag gestellt wurde, gültig wird, ist nun die Erbfolge unklar.
Wie ist in solch einer Situation üblicherweise der Ablauf der offiziellen Vorgänge?
Woher bekommt man den Erbschein, und muss dazu der Scheidungsfolgenvertrag vorgelegt werden?
Wird die Gültigkeit des Vertrags an entsprechender Amtsstelle geklärt (auch solch ein 'Spezialfall'->Tod im Trennungsjahr) oder ist die Situation eindeutig: das Trennungsjahr ist noch nicht vorbei, also ist der Scheidungsfolgenvertrag ungültig, da die Scheidung noch nicht vollzogen ist (soweit mir bekannt ist, setzt ein Scheidungsantrag entweder eine Härtefallregelung oder den Vollzug des Trennungsjahres voraus) und der Ehepartner tritt anteilig, entsprechend des im Ehevertrag festgelegten Ehemodells (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) in die Erbfolge, oder sind die involvierten Parteien nun gezwungen ihre Anwälte einzuschalten?
Das Ziel ist es, die beteiligten Parteien ohne großen emotionalen Stress durch diese Situation zu bringen, sprich ohne reine Kommunikation über Anwälte, da der Todesfall schon schlimm genug für alle war.
Alle Beteiligten sind willens und geneigt die Erbschaft, soweit es geht, entspannt über die Bühne zu bringen. Auch und vor allem im Hinblick auf das Andenken an den Verstorbenen.
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
ford
ich würde gerne wissen, ab welchem Zeitpunkt der Scheidungsfolgenvertrag wirksam ist, sprich ab wann eine in diesem Vertrag vereinbarte Verzichtsregelung auf sämtliche Rechte und Pflichten, die aus der Ehe hervorgegangen sind, wirksam ist.
Konkret sieht die Situation so aus, dass der Ehegatte eines im Trennungsjahr befindlichen Ehepaares verstorben ist, bevor das Trennungsjahr vorüber war.
Da der verbliebene Ehepartner im kürzlich unterschriebenen Scheidungsfolgenvertrag seinen kompletten Verzicht auf alle ihm zustehenden Vermögens oder Güterwerte, die aus der Ehe hervorgegangen sind, erklärt hat, die Scheidung meines Wissens aber erst nach Ablauf des Trennungsjahres, also mit dem entsprechenden richterlichen Beschluss nachdem der Scheidungsantrag gestellt wurde, gültig wird, ist nun die Erbfolge unklar.
Wie ist in solch einer Situation üblicherweise der Ablauf der offiziellen Vorgänge?
Woher bekommt man den Erbschein, und muss dazu der Scheidungsfolgenvertrag vorgelegt werden?
Wird die Gültigkeit des Vertrags an entsprechender Amtsstelle geklärt (auch solch ein 'Spezialfall'->Tod im Trennungsjahr) oder ist die Situation eindeutig: das Trennungsjahr ist noch nicht vorbei, also ist der Scheidungsfolgenvertrag ungültig, da die Scheidung noch nicht vollzogen ist (soweit mir bekannt ist, setzt ein Scheidungsantrag entweder eine Härtefallregelung oder den Vollzug des Trennungsjahres voraus) und der Ehepartner tritt anteilig, entsprechend des im Ehevertrag festgelegten Ehemodells (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) in die Erbfolge, oder sind die involvierten Parteien nun gezwungen ihre Anwälte einzuschalten?
Das Ziel ist es, die beteiligten Parteien ohne großen emotionalen Stress durch diese Situation zu bringen, sprich ohne reine Kommunikation über Anwälte, da der Todesfall schon schlimm genug für alle war.
Alle Beteiligten sind willens und geneigt die Erbschaft, soweit es geht, entspannt über die Bühne zu bringen. Auch und vor allem im Hinblick auf das Andenken an den Verstorbenen.
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
ford
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