1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

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    • 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo liebe Forumsmitglieder,
      Ich bin 46 und seit 2005 geschieden. Bis vor kurzem lebten beide Kinder bei der Mutter waren aber vier von 14 Tagen bei mir (Vater). Ich habe vollen Unterhalt gezahlt.

      Seit Anfang Mai lebt grosser Sohn(17) komplett bei mir. Der kleine pendelt wie bisher. Für Mai habe ich noch vollen Unterhalt bezahlt danach gar keinen mehr. Die Mutter kriegt für beide Kinder bis heute das Kindergeld. Sie ist selbst Berufstätig und in der DD Tabelle ein oder 2 Stufen unter mir. Jetzt schreibt Ihr Anwalt das ich für den kleinen Sohn (fast 14) den vollen Unterhalt schulde.
      Ich habe daraufhin ausgerechnet was Mutter mir für den grossen Sohn an Unterhalt schuldet und zusätzlich auf das Kindergeld für den grossen Sohn verwiesen das Sie mir ebenfalls schuldet. In Summe müsste Sie mir Geld zahlen, was ich eigentlich gar nicht wirklich haben will.

      Jetzt hat er mir lapidar zurück geschrieben das die beiden Unterhaltsforderungen nicht miteinander verrechnet werden können und mich aufgefordert den Unterhalt für meinen kleinen Sohn titulieren zu lassen und zu zahlen, da er sonst meiner Ex Frau den Gerichtsweg empfehlen wird. Auf meine Forderung nach Unterhalt für den grossen Sohn ist er ansonsten nicht eingegangen. Meine Interpretation:"Er will an uns Geld verdienen". Die Mutter glaubt sich jetzt mit Ihrem Anwalt im Rücken im Recht und zeigt keinerlei Gesprächsbereitschaft.

      Muss ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen und sie ebenfalls auffordern den Unterhalt für den grossen Sohn titulieren zu lassen und mir das Kindergeld auszuzahlen? Oder soll ich die Klage abwarten?
      Gibt es Urteile zu solchen Situationen wo die Kinder "aufgeteilt" sind oder hat jmd. eine gute Empfehlung?

      Lieben Gruß und Dank für Eure Hilfe.
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo pelikhan,

      zunächst mal solltest du umgehend das Kindergeld für deinen Ältesten umleiten/beantragen.
      Gegenseitiges Verrechnen des KU geht leider nicht, ein gegenseitiger Verzicht ist jedoch möglich (einvernehmliche Lösung)
      Anspruch auf Titulierung haben beide Seiten.
      Ich empfehle den Gang zum Anwalt, KU für das bei dir lebende Kind steht dir auf jedenfall zu, du musst die Gegenseite jedoch schnellstens in Verzug setzen.

      Gruß

      deweles
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo,

      ein Verzicht ist nicht möglich. Man könnte lediglich beiderseitig vereinbaren, dass jeder für das bei ihm lebende Kind neben der Betreuung auch für den Barunterhalt aufkommt. Da die Mutter bereits per Anwalt tätig wird, ist dies wohl erst einmal nicht so einfach zu regeln.

      Um Kosten zu sparen könntest Du selbst per Einschreiben schnellstmöglich noch für den laufenden Monat Juli "in Verzug" setzen und unabhängig einer notwendigen Unterhaltsberechnung bereits jetzt Unterhaltzahlungen in Höhe von X fordern.

      Eine Unterhaltsberechnung kann beim örtlichen Jugendamt beauftragt werden. Entweder im Rahmen einer Beratung oder einer Beistandschaft.

      Gruß
      Ernst
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?



      ein Verzicht ist nicht möglich. Man könnte lediglich beiderseitig vereinbaren, dass jeder für das bei ihm lebende Kind neben der Betreuung auch für den Barunterhalt aufkommt.


      Richtigstellung;

      die Parteien können sich jederzeit im Innenverhältnis vom Kindesunterhalt frei stellen.
      Verzicht oder Freistellung, letztentlich ist das nur Wortklauberei.

      gruß

      deweles
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      das ist keine "Wortklauberei" deweles !

      sondern es kommt hier - besonders da schon RA eingeschaltet ist - auf die richtige juristische Formulierung an.

      kannst ja gerne pelikhan evtl. Mehrkosten wegen Deiner "Wortklauberei" ersetzen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hat das Forum neuerdings eine anwaltersetzende Funktion?
      Ich hatte eindeutig den Gang zum Anwalt empfohlen.
      Sicher ist "gegenseitiger Verzicht" nicht das gängige Juristendeutsch, dass Ergebnis "Brauchst mir nichts geben" ist jedoch identisch mit der "gegenseitigen Freistellung".

      Aber um Streitereien mit darauf wartenden aus dem Wege zu gehen " Mea culpa "
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo,

      natürlich ist "unterm Strich" das gleiche Ergebnis. Man sollte aber bereits im Vorfeld nicht von einem Verzicht sprechen. War ja auch "nur so am Rande angemerkt". Mein Hinweis ging auf die evtl. kostengünstigere Variante über das Jugendamt und dass noch im Juli was geschehen müsste. Ohne Unterstützung sollte man dies nicht machen - da gebe ich Dir gerne recht :)

      Gruß
      Ernst

      PS: Wir wollen doch alle hier nur helfen und keine Rechtsberatung leisten
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo _Ernst_, deweles und Wolfgang,
      vielen Dank für Eure Kommentare.

      Zwei Fragen noch:

      - Wenn ich jetzt zunächst nicht zum Anwalt gehe sondern Ihr selbst ein Einschreiben sende und Ihr eine Frist für die Zahlung des Unterhaltes und ggf. die Titulierung beim Jugendamt oder Notar setze(Unterhalt für meinen grossen Sohn), hat das doch die gleiche Wirkung oder?
      Ich hoffe ja immer noch das Sie zur Besinnung kommt und wir uns auch einvernehmlich einigen können z. B. durch Vertrag bei einer Mediationsstelle.
      Wenn ich jetzt per Anwalt komme wird das diesen Weg noch schwerer machen.

      - Bekomme ich das Kindergeld, wenn er bei mir polizeilich noch nicht gemeldet ist? Einer Ummeldung muss sie ja zustimmen.
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo pelikhan,

      warum erschwert das den Weg der Mediation? Verstehe ich nicht...
      Wenn du rechtlich sehr sicher bist kannst du das natürlich selbst machen, aber ich würde davon abraten.

      Kindergeld kannst du trotzdem beantragen.
      Ummelden geht im Normalfall (gemeinsames Sorgerecht) auch ohne ihr Einverständnis.
      War bei mir zumindest so.

      Gruß

      deweles
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo,

      wenn Du der Kindergeldkasse per Antrag mitteilst, dass Dein 17er seit einiger Zeit dauerhaft bei Dir wohnt, dann muß die Dame das Geld zurück zahlen..
      wäre vielleicht eine Maßnahme zur besseren finanziellen Verständigung...
      aralka
      Vater von drei tollen Kindern!
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo Pelikhan,

      bei uns ging es beim 17jährigen auch ohne Zustimmung der Mutter. Mein Mann ist mit ihm zum Meldeamt gegangen und das war kein Problem. Wenn ich es richtig verstanden habe, hätte er sich sogar auch alleine zu uns ummelden könne, da er über 16Jahr ist.

      Gruß
      Nic
    • RE: 1 Kind (17) beim Vater ein Kind (13) bei Mutter - Unterhalt?

      Hallo , ich will mal zusammenfassen + ggf. ergänzen:
      * KU kann man nicht (rechtsgültig) miteinander verrechnen.
      * demnach ist das auch kein "an Euch Geld verdienen" sondern ganz einfach eine rechtlich richtige Auskunft an seine Klientin.
      * wieviel "Geld der an Euch verdienen" kann liegt an Euch, Eurer Einigungsfähigkeit.

      * die mehrfach erwähnte Freistellung bringt hier m.M. nix. Denn Kind ist ja schon 17, also bald volljährig. Dann läuft das sowieso aus. Und der KU muss neu berechnet werden.

      * wegen KG sofort zur KG-Kasse, und ändern lassen. KG muss immer dahin wo Kind lebt. Ausnahmen nur wenn das KG entsprechend mit KU verrechnet wird, also hier KM das 1/2KG zum KU zahlen würde.

      * wegen des Geltendmachens KU rate ich zu "eigenem" RA, da ja von Seiten KM schon ein RA eingeschaltet ist. Beachte: der Juli dauert nur noch diese Woche. Brieflaufzeiten einberechnen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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