Kosten Rechtsanwalt wenn keine Forderungen vorhanden

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    • Kosten Rechtsanwalt wenn keine Forderungen vorhanden

      Meine Frage ist folgendes:
      Wie hoch können die Rechtsanwaltskosten anfallen, wenn keiner von dem anderen etwas fordert, außer:

      1. Kindesunterhalt, den ich sowieso nach der Düsseldorfer Tabelle selbst ausrechne und freiwillig bezahle
      2. Versorgungsausgleich, die zu machen wäre

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von smarty68 ()

    • RE: Kosten Rechtsanwalt wenn keine Forderungen vorhanden

      Hallo,

      und mit welcher Tätigkeit wurde der Anwalt betraut bzw. über welche Themen wurde beraten?

      War es nur eine Erstberatung und wenn ja, wurde hierzu ewtas vereinbart?

      Falls es um die Scheidung geht, wird das 3fache Nettoeinkommen der Parteien abzgl Freibetrag für die Kinder und zzgl. Vermögen und ein Betrag für den Versorgungsausgleich zugrundegelegt.

      Danach bemessen sich die Gebühren des Gerichts und eines beteiligten Anwaltes.

      Vgl. auch diese Infos.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Kosten Rechtsanwalt wenn keine Forderungen vorhanden

      Hallo (soviel Zeit sollte sein, --> Netikette) smarty, hier sind ja Werte ermittelbar, bzw. ist es ja die Aufgabe die zu ermitteln, berechnen. Zu
      1. ist der KU tituliert ? Oder wird eine Titulierung verlangt ? Oder willst Du nur wissen ob Du richtig rechnest ?
        Wenn es nur um die reine Rechenaufgabe geht, kannst Du evtl. einen Festbetrag oder zeitabhängige Gebühr vereinbaren. Ansonsten ist der ermittelte Jahres-KU maßgebend.

      2. im Scheidungsverfahren ? Dann ist der ermittelte Ausgleich, mindest aber (?)1.000 € der Streitwert.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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