Hallo zusammen,
ich hatte im September 2005 PKH beantragt und auch zugesprochen bekommen. Nun möchte das Gericht meine Vermögensverhältnisse prüfen und ich darf noch mal alles ausfüllen.
Mir war so als wenn die Angelegenheit nach 4 Jahren abgelaufen ist und ich nicht mehr zur Auskunft herangezogen werden kann.
Liege ich da richtig?
Wenn nicht, kann ich denn aufgefordert werden die Prozesskosten aus 2005 nachzuzahlen?
Gruß
Tatauman
ich hatte im September 2005 PKH beantragt und auch zugesprochen bekommen. Nun möchte das Gericht meine Vermögensverhältnisse prüfen und ich darf noch mal alles ausfüllen.
Mir war so als wenn die Angelegenheit nach 4 Jahren abgelaufen ist und ich nicht mehr zur Auskunft herangezogen werden kann.
Liege ich da richtig?
Wenn nicht, kann ich denn aufgefordert werden die Prozesskosten aus 2005 nachzuzahlen?
Gruß
Tatauman