Widerruf Anlage U

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    • Widerruf Anlage U

      Hallo an alle,

      ich habe eine Frage an Euch:

      Ich habe bis zum März 2010 Unterhalt erhalten, die von mir unterschriebene Anlage U ist schon ein paar Jahre gültig. Jetzt wurde mir vom Richter der Unterhalt im März aberkannt. Nun habe ich meine Einkommenssteuerbescheid für 2009 erhalten. Ich soll nun weiter für das ganze kommende Jahr Vorauszahlungen leisten, obwohl ich der Anlage U schon widersprochen habe, allerdings erst im Frühjahr 2010.

      Muss ich nun wirklich Vorauszahlungen leisten, da ich ja fast keinen Unterhalt mehr für 2010 bekommen habe. Ich weiß, dass ich der Anlage U schon im letzten Jahr hätte widersprechen müssen, aber ich habe nun mal keine hellseherischen Kräfte und konnte das nicht voraussehen.

      Es geht um eine Menge Geld, das ich, da ich ja auch keinen Unterhalt mehr bekomme, definitiv nicht habe. Habe ich da eine Chance Einspruch gegen die Vorauszahlungen einzulegen? Und wie soll ich da vorgehen?

      Für Antworten bin ich ganz arg dankbar.

      Viele Grüße

      Lisa
    • RE: Widerruf Anlage U

      Hallo Lisa,

      bei mir war das damals genauso.

      Die Steuerberaterin meines Ex-Mannes hat dann mein Finanzamt angeschrieben und mitgeteilt, dass ab dem Jahr ... kein Unterhalt mehr von meinem Ex-Mann versteuert wird und die Anlage U somit hinfällig ist. Das wurde dann vom Finanzamt anstandslos anerkannt.

      Gruß schwarzwalt