Hallo zusammen,
meine Tochter ist inzwischen 18 Jahre alt geworden. Seither überweise ich den KU direkt an sie. Das KG bekommt die Mutter. Die Mutter selbst wird aufgrund geringem Einkommen (ca. 600.- € Netto)
Die Tochter lebt mit der wiederverheirateten Mutter und deren Familie in einem gemeinsamen Haus.
Die Tochter bewohnt dort ein Zimmerchen mit 7 qm.
Meine Frage ist nun:
Was kann die Mutter neben dem Kindergeld denn von der Tochter an Kostgeld und fürs Wohnen verlangen? Gibt es da irgendwelche Richtsätze? (Raum Stuttgart)
Vielen Dank
meine Tochter ist inzwischen 18 Jahre alt geworden. Seither überweise ich den KU direkt an sie. Das KG bekommt die Mutter. Die Mutter selbst wird aufgrund geringem Einkommen (ca. 600.- € Netto)
Die Tochter lebt mit der wiederverheirateten Mutter und deren Familie in einem gemeinsamen Haus.
Die Tochter bewohnt dort ein Zimmerchen mit 7 qm.
Meine Frage ist nun:
Was kann die Mutter neben dem Kindergeld denn von der Tochter an Kostgeld und fürs Wohnen verlangen? Gibt es da irgendwelche Richtsätze? (Raum Stuttgart)
Vielen Dank