Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

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    • Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo zusammen,

      meine Tochter ist inzwischen 18 Jahre alt geworden. Seither überweise ich den KU direkt an sie. Das KG bekommt die Mutter. Die Mutter selbst wird aufgrund geringem Einkommen (ca. 600.- € Netto)
      Die Tochter lebt mit der wiederverheirateten Mutter und deren Familie in einem gemeinsamen Haus.
      Die Tochter bewohnt dort ein Zimmerchen mit 7 qm.

      Meine Frage ist nun:

      Was kann die Mutter neben dem Kindergeld denn von der Tochter an Kostgeld und fürs Wohnen verlangen? Gibt es da irgendwelche Richtsätze? (Raum Stuttgart)

      Vielen Dank
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo Bionicon,
      Die Tochter bewohnt dort ein Zimmerchen mit 7 qm.


      Die Tochter teilt sich doch bestimmt auch andere Einrichtungen mit
      der neuen Familie. (Toilette,Küche usw.) es entstehen Kosten für

      Strom,Wasser/Abwasser,Müll,Telefon,Heizung,usw.

      Was würde sie ausgeben wenn sie alleine wohnen würde für
      Wohnung/Verpflegung?.

      Ist halt alles Verhandlungssache.

      Ich denke 200-250( inklusiv KIGE ) müssten ausreichen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      ... ist schon klar, daß sie sich nicht nur in ihrem 7qm-Zimmerchen aufhält. Ich bin schon von dieser Welt: Klar nutzt sie Küche, Toilette, Bad , Wohnzimmer, Esszimmer etc., putzt samstags auch nicht nur ihr Zimmer, betreut den kleinen Halbbruder und mäht auch mal den Rasen. Aber darum gehts ja nicht. Ich wollte mit der qm-Zahl nur so mal nen Anhaltspunkt geben. Denn es ist ja ein Unterschied zwischen ihrem Zimmer und einer 2-ZW-Einlieger-Wohnung, was manche Töchter auch bewohnen.
      Vielleicht gibt es noch mehr Richt- oder Erfahrungswerte von Wohn- und Kostgeld.

      Vielen Dank im Voraus.
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      hallo ,
      Was kann die Mutter neben dem Kindergeld denn von der Tochter an Kostgeld und fürs Wohnen verlangen?
      das ist doch allein die Sache der Beiden ! Mische dich da nicht ein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo,

      Original von Bionicon
      meine Tochter ist inzwischen 18 Jahre alt geworden. Seither überweise ich den KU direkt an sie. Das KG bekommt die Mutter.


      Wieso denn das? Das Kindergeld gehört an die Tochter durchgereicht, solange Du von ihr keine irgendgeartete schriftliche Vereinbarung darüber hast.

      Gruß,

      Urmel.
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo Wolfgang,
      ich betrachte weder meinen Erziehungsauftrag noch meine Fürsorgepflicht meinen Kindern gegenüber ab dem 18. Lebensjahr als erledigt.
      Daher hab ich mich schon dafür zu interessieren wie viel die KM meiner Tochter für Kost und Logie abnimmt.

      Mir ist geholfen, wenn ich einige Zahlen bekommen, was denn so an Kost und Logie berechnet wird.
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo Urmel,

      na ja, so einfach ists auch nicht, schließlich fallen ja durch Wohnen und Essen auch nach dem 18. Geburtstag entsprechende Kosten an, für die die KM aufkommt. Daher steht ihr das KG meines Erachtens schon zu.
      Die Frage ist nur, was vom übrigen KU sie noch einfordern kann. Die Zahl von 200 - 250 € incl. Kindergeld erscheint mir tatsächlich nicht zu hoch.
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      @urmel...

      ich habe das so verstanden, dass das Kindergeld vom Amt an die Mutter geht, nicht, dass bionicon es erhält und der Mutter überweist.....

      Somit wäre auch die KG .-Sache eine Sache zwishcen Tochter und Mutter und Bionicon hat damit nichts zu tun.....

      ruth
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo Bionicon,

      Deine Tochter ist 18 Jahre alt. Und somit ist es nur Sache zwischen Mutter und Tochter, wie das mit Kost und Logis gehandhabt wird.

      In "normalen" Familien, also Mutter und Vater, ist es doch auch nicht so, dass die Kinder das Kindergeld bekommen, sondern die Eltern, schließlich müssen sie ja Miete, Nebenkosten, Lebensmittel etc. bezahlen.

      Gruß Clemi
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo,

      Original von Clemi
      In "normalen" Familien, also Mutter und Vater, ist es doch auch nicht so, dass die Kinder das Kindergeld bekommen, sondern die Eltern, schließlich müssen sie ja Miete, Nebenkosten, Lebensmittel etc. bezahlen.


      Das Kindergeld bekommen prinzipiell immer die Eltern - von staatswegen. Der Unterhaltsverpflichtete kann aber nur desshalb den Anspruchsbetrag um das Kindergeld kürzen, weil das Kindergeld quasi als Kindeseinkommen zählt, d.h. für das Kind muss der entsprechende Tabellenbetrag aufgebracht werden und steht auch dem Kind in voller Höhe zu - und ist prinzipiell auch in dieser Höhe an das Kind auszuzahlen für den Fall, dass es volljährig ist.

      Aus diesem Tabellenbetrag hat das Kind seine laufenden Kosten zu finanzieren, dazu gehöhren natürlich auch Unterkunft, Verpflegung und haushälterische Versorgung.

      Und erst jetzt kommt die Mutter ins Spiel, bei der die Tochter lebt und die offensichtlich die obigen Leistungen zur Verfügung stellt und damit für diese auch den entsprechenden finanziellen Ausgleich fordern kann. Das ist aber ausschließlich eine Sache zwischen Mutter und Tochter und insofern diese Kosten die Höhe des Kindergeldes erreichen ist es sachgemäß von der Mutter, das Kindergeld gar nicht erst an die Tochter auszuzahlen, sondern mit den Kosten zu verrechnen.

      Insbesondere in diesem Fall, wo die Mutter nicht leistungsfähig ist, kann sie aber prinzipiell nicht bestimmen, in welcher Form sie Unterhaltsleistungen erbringt, da sie ja gar keine Unterhaltsleistung zu erbringen hat.

      Aber wie gesagt, sie muss für die Leistungen von der Tochter bezahlt werden, welche die Tochter in Anspruch nimmt. Die Zahlungen der Tochter an die Mutter haben nichts mit Unterhaltsrecht zu tun.

      Gruß,

      Urmel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von urmel_x ()

    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      HAllo zusammen,
      dieses Thema hat mich auch schon oft beschäftigt da anscheinend nirgendwo etwas in Zahlen festgelegt ist. Man will den Kindern nicht zu viel abknöpfen aber kann die Kosten auch nicht unbdeingt dem neuen Partner auferlegen der evtl. auch noch Unterhaltspflichtig ist.

      Ich habs mal soo für mich versucht.
      Beispiel: Wir 4 Personen = mein jetziger Mann und meine zwei Kinder und Ich

      Miete 700€ / 6 = 116, 66
      Ich Zahle 233, 32
      Mein Mann 233, 32
      Kinder jeweils 116,66

      so habe ich alles an Haushaltskosten aufgeteilt und geguckt ob ich den Teil meiner Kinder auffangen kann und ich wusste was ich so ausgeben kann ohne auf die Kosten meines neuen Mannes zu leben oder ohne das er für meine Kinder aufkommen muss. Im Gegensatz kann ich Ihm aber auch sagen was er so zur Verfügung hat für sich und seinen Sohn. Trotzdem haben wir ein gemeinsames Konto und alles geht aus einer Tasche.

      über zahlen wie Kinder sich mit Ihrem Unterhalt zu beteiligen haben auch unter 18 Jahre würde ich mich auch mal freuen. Es wird immer nur gesagt sie müssen sich anteilmäßig beteiligen aber wie der Anteil aussieht steht nirgendswo.

      Der Sohn meines Mannes ist durch den Unterhalt und Kindergeld nicht von HartzIV betroffen aber die Mutter. Sie muss vom Unterhalt Anteilmäßig was bezahlen für die Miete usw. wie errechnet das Amt denn den Anteil des Sohnes???

      LG Summer_Summer
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo,

      ich finde das Thema ist interessant,
      als mein Großer noch bei mir wohnte habe ich die Kosten für Wohnung ( Kaltmiete, NK, Strom usw.) im Verhältnis mein Zimmer zu seinem Zimmer 16:12 verteilt. Essen, Trinken, GEZ, Tel+Internet, Versicherungen usw. im Verhältnis 1:1 und Autokosten (er hatte keinen Führerschein) 95:5.
      Da war ich dann für ihn bei 710 €, das haben wir ganz transparent erörtert und sind bei einem Anteil für ihn von 500 € gelandet.

      Ganz ehrlich, es ist nur dann das Thema des externen Elternteiles, wenn es eine Bitte um Hilfe gibt. Ansonsten stehen sich zwei Erwachsene gegenüber.
      Viel Spaß!

      aralka
      Vater von drei tollen Kindern!
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo Bionicon, geht's auch weniger pathetisch ?
      Dein "Erziehungsauftrag" bestand daraus, das Kind so zu erziehen dass es in der Lage ist ab Volljährigkeit seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

      Und da sollte m.E. das Aushandeln mit einem ET viel einfacher sein als z.B. das was mit einem evtl. Lehrbetrieb o.a. beruflichen Angelegenheiten auf Kind zukommen kann.

      Da stört jede Einmischung "von Außen".

      Dazu kommt, dass es einfach keine "Sätze" für sowas geben kann. Weil das ja individuelle Leistungen sind, die da (i.d.R. gerne) erbracht werden.
      Aber Du kannst ja den kommenden Mindestlohn für Pflegeberufe vorschlagen. Plus das was monetär an Ausgaben für Kind belegbar ist.
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    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo zusammen,

      möchte das Thema noch einmal aufgreifen. wenn ich das Richtig verstehe gibt es keine offiziellen Sätze.

      Wie verhält sich das denn. Der Sohn 18 Jahre (behindert) bekommt Unterhalt 304 € und sein Kindergeld wird als Einkommen gerechnet.
      Die Mutter HArtz iV Empfängerin hat kein Einkommen
      DAsAmt Rechnet So.

      Mutter Anspruch 359€
      Sohn Anspruch 287 €
      Miete für beide 435 €

      Insgesammter Bedarf = 1081

      Sohn Einkommen 304 €
      Kindergeld 184 €
      Einkommen insgesamt = 488

      DAvon muss der Sohn 215 € Miete zahlen
      30 € Versicherung
      Damit sein Bedarf gedeckt ist bekommt er vom Amt 50 € ausgezahlt.

      Meine Frage warumm muss er sich mit der Hälfte an der Miete beteiligen wo steht das dies soo richtig ist und angemeesen.

      Wenn eine Mutter alleinerziehend ist ind 900€ verdient bekommt dann der Sohn wenn er 18 ist auch 50 € vom Amt wenn der Vater den Mindestunterhalt zahlt???

      WArum gibt es diesbezüglich nicht s zum nachlesen Gesetzte Urteile usw.

      Angemessen kann man ja dann so biegen wie man will?

      LG summer_summer
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      @ Bionicon,

      Was kann die Mutter neben dem Kindergeld denn von der Tochter an Kostgeld und fürs Wohnen verlangen? Gibt es da irgendwelche Richtsätze? (Raum Stuttgart)


      20% des Tabellenbetrages der DT sind wohl fürs Wohnen gedacht. Soweit mal eine Hausnr.

      Im Kühlschrank kann man ja ein Fach freihalten, welches die Kinder für den Eigenbedarf selber befüllen können. Dann lernen sie den Aufwand, Nahrung einzukaufen und zuzubereiten, zu schätzen.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      @tartarus

      Guten Morgen erstmal.

      20% des Tabellenbetrages der DT sind wohl fürs Wohnen gedacht. Soweit mal eine Hausnr.


      Das wäre in unserem Fall 60,8 € warum berechnet das Amt 235 €.
      wie gesagt die Mutter ist Hartz IV Empfänger gelten dort andere Richtlinien und wenn ja welche????
      Gruß Summer Summer
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      @ summer_summer,

      das Amt rechnet mit Regelsätzen und tatsächlichen, angemessenen Unterkunftskosten, zusammen ergibt das den Bedarf. Bedarf abzüglich Einkommen, das ist der Teil der dann wirklich geleistet wird.
      Die unterkunftkosten werden bei ALG II/ sozialhilfe einfach nach Kopfteilen aufgeteilt.

      Ein ALG II Fall kann man nicht mit einem Normalfall vergleichen. Ich war im Ausgangsthread von einem Normalfall ausgegangen, auch wenn das einkommen der KM bescheiden war. In diesen Fällen geht es doch einfach darum, wieviel sollen die Kids für Kost u. Logie abgeben.

      In deinem Bsp. muss der Sohn für die halbe Miete aufkommen, denn Mutter hat nichts. Dann bleiben ihm nur 287,- Regelsatz. Im Regelsatz sind ca 120,- für Verpflegung gedacht und nochmal um die 50,- fürs wohnen (Strom, Rep. etc) und Haushaltsgegenstände/ Einrichtungsgegenstände. Das kann die Mutter ja nicht aus ihrem Regelsatz aufbringen. Ergo bleiben ihm nur ca. 100,-.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.
    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      @tartarus

      Ergo bleiben ihm nur ca. 100,-.

      die 100 € verstehe ich jetzt nicht :(

      Ich weis vieles ist nicht Richtig in unseren Gesetzen.
      Aber warum muss der behinderte 18 jährige Sohn, mit seinem Mindestunterhalt und Kindergeld die halbe Miete zahlen und die Mutter braucht sich Ihren 1 € und Pflegegeld nicht anrechnen lassen. Wenn der Junge statt Mindestunterhalt von seinem Vater 200 € mehr Unterhalt bekommen würde hätte er ja nichts davon und auch die Mutter hätte nichts davon :)
      Andersrum gesehen: Die Mutter hat einen Bedarf von 359 € + Versicherung 30€ + Miete 235 €= 604 € dann bekommt sie 160 € für den 1€ Job und 250 € Pflegegeld diese beiden Beträge werden nicht angerechnet weil sie ja z.b überobligatorisch sind, macht insgesamt 1014 €
      Der Junge bekommt 304 € Unterhalt plus das Kindergeld und 50 € vom Amt und nochmal 30 € vom Amt für Versicherung insgesamt also 568 abzüglich der Miete 235 € verbleiben 300 € zum Leben Rep. Strom usw.

      Ich gehe arbeiten und verdiene Netto 1014 €
      Mein Sohn bekommt im März auch nur noch 304 € und 184€ Kindergeld
      Er wird keine 30 € Versicherung bekommen keine 50 € vom Amt. Meine Fahrtkosten belaufen sich monatl. auf 150 - 200 €. Mein Sohn muss sich zwar auch nur wie hier geschreiben mit 20% an den Wohnkosten beteiligen. Das Gehalt meines Mannes wurde bisher so zurechtgebogen das mein Mann den Mindesunterhalt zahlen konnte Ihm verbleiben 850 € Selbsbehalt.

      Fazit: Ist man als Arbeitnehmer beschissen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von summer_summer ()

    • RE: Sätze für Wohn- und Kostgeld für 18-järhige?

      Hallo summer_summer,

      Meine Frage warumm muss er sich mit der Hälfte an der Miete beteiligen wo steht das dies soo richtig ist und angemeesen.

      Im SGB II. Die Kosten der Unterkunft sind auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu verteilen.

      Du darfst hier nicht Sozialrecht und Familienrecht durcheinander bringen.

      Wenn eine Mutter alleinerziehend ist ind 900€ verdient bekommt dann der Sohn wenn er 18 ist auch 50 € vom Amt wenn der Vater den Mindestunterhalt zahlt?

      Ja, wahrscheinlich. Ob es nun genau 50 Euro sind, kann so nicht beantwortet werden. Aber mit einem Einkommen von 900 Euro würde sicher vom Amt was zugezahlt. Das sind die sogenannten 'Aufstocker'.

      Gruß
      Susanne