Hallo zusammen,
ich habe im Forum schon ein wenig gelesen, aber die benötigten Infos noch nicht erhalten.
Es geht um die Berechnung des KU meines volljährigen Sohnes. Er besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums und wohnt bei seiner Mutter in einem Einfamilienhaus, dass sie sich nach der Scheidung zugelegt hat. Weiterhin wohnen dort noch Ihr Lebenspartner mit Kind..
Der Unterhalt soll nun neu berechnet werden. Beide Eltern haben in etwa das gleiche bereinigte Nettoeinkommen (2500€). Ich habe angekündigt, dass ich den Unterhalt -in Abstimmung mit meinem Sohn- zukünftig auf sein Konto überweisen werde und bat um Mitteilung ihrer Einkommesverhältnisse zwecks Überprüfung.
Die Reaktion war:
KM lehnt Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse ab und weigert sich, Barunterhalt zu leisten. Sie argumentiert, dass die auf sie fallende Unterhaltsquote einschließlich des Kindergeldes für Kost und Logis aufgebraut werden. Weiterhin ist sie nicht mehr bereit, die PKV für den Sohn (Mutter ist Beamtin) zu übernehmen, er müsse sich nun in jedem Fall selbst versichern.
Oder aber KM bekommt wie bisher den Unterhalt vollständig zur Verfügung gestellt und Sohn erhält ein Taschengeld von 20€ (das habe ich ihm bisher zusätzlich -ohne Wissen seiner Mutter- aufgebessert, weil mit 20€ kein Heranwachsender auskommt).
Ich will nicht in Abrede stellen, das "wohnen" und "Essen" Geld kosten, aber ich halte den Anspruch, er müsse nun 1/4 der Hauskosten über den Unterhalt tragen, schlicht für eine Frechheit - das Haus dient letztendlich der Vermögendbildung der Mutter. Andererseits kann es natürlich auch nicht angehen, dass das ganze Geld einfach nur "verprasst" wird.
Es ist sein ausdrücklicher Wunsch, mit "seinem" Geld haushalten zu lernen und ich unterstütze das auch.
Konkrete Frage:
Wieviel sind die "Sachleistungen" Kost und Logis "wert", gibt es da Anhaltswerte?
Vielen Dank für's lesen und für Kommentare.
ich habe im Forum schon ein wenig gelesen, aber die benötigten Infos noch nicht erhalten.
Es geht um die Berechnung des KU meines volljährigen Sohnes. Er besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums und wohnt bei seiner Mutter in einem Einfamilienhaus, dass sie sich nach der Scheidung zugelegt hat. Weiterhin wohnen dort noch Ihr Lebenspartner mit Kind..
Der Unterhalt soll nun neu berechnet werden. Beide Eltern haben in etwa das gleiche bereinigte Nettoeinkommen (2500€). Ich habe angekündigt, dass ich den Unterhalt -in Abstimmung mit meinem Sohn- zukünftig auf sein Konto überweisen werde und bat um Mitteilung ihrer Einkommesverhältnisse zwecks Überprüfung.
Die Reaktion war:
KM lehnt Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse ab und weigert sich, Barunterhalt zu leisten. Sie argumentiert, dass die auf sie fallende Unterhaltsquote einschließlich des Kindergeldes für Kost und Logis aufgebraut werden. Weiterhin ist sie nicht mehr bereit, die PKV für den Sohn (Mutter ist Beamtin) zu übernehmen, er müsse sich nun in jedem Fall selbst versichern.
Oder aber KM bekommt wie bisher den Unterhalt vollständig zur Verfügung gestellt und Sohn erhält ein Taschengeld von 20€ (das habe ich ihm bisher zusätzlich -ohne Wissen seiner Mutter- aufgebessert, weil mit 20€ kein Heranwachsender auskommt).
Ich will nicht in Abrede stellen, das "wohnen" und "Essen" Geld kosten, aber ich halte den Anspruch, er müsse nun 1/4 der Hauskosten über den Unterhalt tragen, schlicht für eine Frechheit - das Haus dient letztendlich der Vermögendbildung der Mutter. Andererseits kann es natürlich auch nicht angehen, dass das ganze Geld einfach nur "verprasst" wird.
Es ist sein ausdrücklicher Wunsch, mit "seinem" Geld haushalten zu lernen und ich unterstütze das auch.
Konkrete Frage:
Wieviel sind die "Sachleistungen" Kost und Logis "wert", gibt es da Anhaltswerte?
Vielen Dank für's lesen und für Kommentare.