Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

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    • Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

      Hallo zusammen,

      ich habe im Forum schon ein wenig gelesen, aber die benötigten Infos noch nicht erhalten.
      Es geht um die Berechnung des KU meines volljährigen Sohnes. Er besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums und wohnt bei seiner Mutter in einem Einfamilienhaus, dass sie sich nach der Scheidung zugelegt hat. Weiterhin wohnen dort noch Ihr Lebenspartner mit Kind..

      Der Unterhalt soll nun neu berechnet werden. Beide Eltern haben in etwa das gleiche bereinigte Nettoeinkommen (2500€). Ich habe angekündigt, dass ich den Unterhalt -in Abstimmung mit meinem Sohn- zukünftig auf sein Konto überweisen werde und bat um Mitteilung ihrer Einkommesverhältnisse zwecks Überprüfung.

      Die Reaktion war:
      KM lehnt Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse ab und weigert sich, Barunterhalt zu leisten. Sie argumentiert, dass die auf sie fallende Unterhaltsquote einschließlich des Kindergeldes für Kost und Logis aufgebraut werden. Weiterhin ist sie nicht mehr bereit, die PKV für den Sohn (Mutter ist Beamtin) zu übernehmen, er müsse sich nun in jedem Fall selbst versichern.

      Oder aber KM bekommt wie bisher den Unterhalt vollständig zur Verfügung gestellt und Sohn erhält ein Taschengeld von 20€ (das habe ich ihm bisher zusätzlich -ohne Wissen seiner Mutter- aufgebessert, weil mit 20€ kein Heranwachsender auskommt).

      Ich will nicht in Abrede stellen, das "wohnen" und "Essen" Geld kosten, aber ich halte den Anspruch, er müsse nun 1/4 der Hauskosten über den Unterhalt tragen, schlicht für eine Frechheit - das Haus dient letztendlich der Vermögendbildung der Mutter. Andererseits kann es natürlich auch nicht angehen, dass das ganze Geld einfach nur "verprasst" wird.

      Es ist sein ausdrücklicher Wunsch, mit "seinem" Geld haushalten zu lernen und ich unterstütze das auch.

      Konkrete Frage:
      Wieviel sind die "Sachleistungen" Kost und Logis "wert", gibt es da Anhaltswerte?

      Vielen Dank für's lesen und für Kommentare.
    • RE: Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

      Hallo Locke.BS,

      Ab 18 muss der Sohn den Unterhalt von beiden Eltern geltend machen.

      Um die Berechnung durchführen zu können müssen die Einkommen

      der beiden Elternteile und sein Einkommen (falls vorhanden)

      offen gelegt werden.

      Dann wird der zu leistende Unterhalt jedes Elternteils berechnet.

      Bei gleichen Einkommen müsste jeder die Hälfte lt.DT leisten.

      Wenn der Sohn bei der Mutter wohnt,kann diese von ihm Geld für
      Kost und Logis verlangen ( oder mit Unterhalt verrechnen).


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

      Hallo Locke,

      eigentlich ist Dein Sohn verpfichtet, Dir für eine Neuberechnung des Unterhaltes ab Volljährigkeit die benötigten Daten seiner Mutter mitzuteilen.
      Wenn die KM da nicht mitspielt, würde ich einfach die KM selbst mal anschreiben. Ist sie immer noch nicht kooperativ, könntest Du natürlich einen Anwalt einschalten. Du kannst auch direkt gegen die KM klagen. In unserem Fall hat schon die Drohung über ein Anwaltschreiben gewirkt. Die Gesetzeslage ist da eindeutig.
      Du weißt bestimmt, dass bei der Berechnung ihr Eigenheim als mietwerter Vorteil zählt, und ihr Einkommen vergrößert. Tilgung kann nicht zum Abzug gebracht werden, nur die Zinsen und evtl. 4% als Altersvorsorge.
      Ich gehe mal davon aus, dass Du bei einer Neuberechnung weniger zahlen musst. Den Unterhalt musst Du nur weiterhin aufs Konto der KM überweisen, wenn der Sohn ausdrücklich (schriftlich) damit einverstanden ist.
      Meist ist es so, dass dass die KM ihren Anteil des Barunterhaltes mit Kost und Logis verrechnen, was auch gerecht ist, vorausgesetzt natürlich, dass sie barunterhaltspflichtig sind. Was hier ja eindeutig der Fall ist.
      Dein Anteil sollte fürs Haushaltenlernen reichen.
      Die PKV für den Sohn ist m.W. quotenmäßig von Dir und der KM zu tragen und wird nicht aus dem Unterhalt bestritten. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.

      Viele Grüße
      Magdalena
    • RE: Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

      Hallo an alle,
      den Aussagen meiner Vorredner schließe ich mich grundsätzlich an, aber:
      ... Die Gesetzeslage ist da eindeutig ...
      Hört man immer wieder, aber wo steht das?
      Ich habe ein ähnliches Problem. Die KM ist selbständig und legt nur ihre Eink.-St.-Bescheide vor, ohne jegliche weitere Belege, Erklärungen usw. Selbst in jahrelangen Gerichtsverfahren bis einschl. OLG ist sie damit immer oben geblieben, dass sie angeblich nicht zur Offenlegung weiterer Unterlagen verpflichtet ist (ging allerdings um meine Unterhaltszahlungen als AN an sie selbst), d.h., ich wurde damit gerichtlich zum Ausgleich - sprich für sie zum kostenlosen Versicherungsschutz - für ihre unternehmerischen (sogar Fehl-)Entscheidungen verdammt.
      Wer sich mit Steuerunterlagen auskennt, weiß, dass bei Selbständigen aus den Eink.-St.-Bescheiden allein in Unterhaltssachen so gut wie nichts zu erkennen ist.

      Praktisch braucht also anscheinend nichts offengelegt werden. Meine Klagen wegen Offenlegung haben außer Kosten für mich nichts gebracht.
      Gesetzlich eindeutige Regelungen für eine Offenlegung wurden bisher nicht gefunden, auch nicht von meinem Anwalt - für genauere Tipps wäre auch ich dankbar.

      Zur Zeit besteht wieder Streit wegen Anteil am KU für studierende vollj. Kinder, weil die KM die Karten nicht offenlegt - ich soll allein voll zahlen.

      Ich habe den Streit erstmal so geregelt:
      Den regelmäßigen Bedarf habe ich nach DDT und OLG-Richtlinien (d. h., danach wären die Kranken- und Pflegevers. zusätzlich zu zahlen) ermittelt. Da ich davon ausgehe, dass die KM, nach ihrer Lebensweise zu urteilen, ein tatsächliches, freies Einkommen mindestens wie ich habe, zahle ich erstmal die Hälfte, bis mir genauere Unterlagen vorgelegt werden und ich einen anderen Anteil berechnen kann.
      Ich zahle nur direkt an die Kinder, damit sie nicht wegen Taschengeld usw. die KM anbetteln und sich blöde Bemerkungen über mich anhören müssen.
      Wegen Kost + Logis kann sich die KM mit ihnen selbst auseinandersetzen.

      Zur Krankenversicherung: Bei mir war es so, dass die (gesetzl.) Krankenkasse regelmäßig Angaben von mir angefordert hat, angeblich, weil sie prüfen wollte, wer von den Eltern das höhere Einkommen hat und bei wem damit die Kinder krankenversichert sind (lebten bei der KM). Vielleicht sind Deine Kinder ja bei Deiner KV automatisch mitversichert, würde ich mal mit der Krankenkasse klären.
      Die KM meiner Kinder müsste auch privat kv sein, aber wegen Anteile an der KV der Kinder hat sie noch nie Ansprüche gestellt. Darauf hätte sie mit Sicherheit nicht freiwillig verzichtet.
      Viele Grüße vom Treckerfahrer
    • RE: Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

      Hallo Treckerfahrer,

      die Offenlegung der Einkommensverhältnisse ist schon eindeutig gesetzlich geregelt.
      Schwierig ist das bei Selbständigen und sicher von Richter zu Richter unterschiedlich, weil die auch die Tricks und Schlichen, die das Steuerrecht ermöglichen nicht kennen. Meine Richterin kannte sie!
      Ich musste vorlegen: GuV, Steuererklärung und Steuerbescheid. Daraus lässt sich dann schon eindeutig das Einkommen ermitteln.
      BGH-Entscheidung zur Auskunftspflicht AZ XII ZR 229/00

      Hallo Locke,

      da Deine Exfrau Beamtin ist, und Du vermutlich auch ihren Dienstgrad kennst, dürfte die Ermittlung des Einkommens ja nicht so schwierig sein. Beim Wohnwert solltest Du realistische Zahlen nehmen, wie Magdalena beschrieben hat, oder Du lässt das einfach weg, wenn Ihr beide eh ein sehr ähnliches Einkommen habt. Dann ist der Barunterhalt eben halbe/halbe. Und den würde ich an den Sohn überweisen, fertig.
      Sollte Deine Exfrau versuchen, aus einem eventuell bestehenden Titel zu vollstrecken: Vollstreckungsabwehrklage!
      Die PKV ist selbstverständlich von beiden Elternteilen anteilig zu tragen, auch das ist geregelt. Als Beamtin bezahlt sie ja nur 45% der PKV, der Rest wird ja von der Beihilfe übernommen.

      Grüße
    • RE: Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

      Hallo,

      ich beschäftige mich gerade mit demselben Problem.
      Kann ich als Unterhaltszahler mit dem 18. Geburtstag meiner Tochter von der Kindsmutter Auskunft über ihr Einkommen verlangen? Auf welche Urteile oder Gesetzeslage beziehe ich mich da?


      Hat jemand Richtwerte, welche Sätze denn für Kost und Logis verlangt werden können.
    • RE: Unterhalt ab 18 und Anrechnung Kost und Logis

      Moin,

      PKV zusätzlich zum Zahlbetrag der DT , gequotelt nach Einkommen,
      eine eigene Versicherung ist Unsinn, der junge Erwachsene ist über Mutter beihilfeberechtigt, er kann nicht einmal selber dort Erstattungsanträge stellen,
      sie erhält deshalb ja auch die Kinderzulage vollständig weil der Sohn bei ihr wohnt.
      Die Zahlungen von Mutter an Sohn und deren Miet- sowie Utnerhaltsvereinbarungen gehen Dich nix an.
      Berechne auf Grundlage Deiner Annahmen den Unterhalt für beide Erwachsenen, teile diese dem Sohn mit und zahle Deinen Teil und gut ist.

      Viel Glück,

      aralka
      Vater von drei tollen Kindern!