Kind verweigert Auskunft

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    • Kind verweigert Auskunft

      Hallo Zusammen,

      kann mir evtl. einer bei folgenden Sachstand weiterhelfen?

      Sohn 20 Jahre beendet diesen Monat voraussichtlich mit Abitur die Schule.
      Aufgrund von Unstimmigkeiten wollte er den Unterhalt neu berechnet haben und ich bin meiner Auskunftspflicht in vollem Maße nachgekommen. Nun habe ich ihn schon mehrfach aufgefordert ebenfalls Vedienstbescheinigungen u.ä. seiner Mutter sowie sein eigenes Kapital offen zu legen. Ebenfalls erwarte ich Auskunft über seinen weiteren Werdegang.
      Bisher ist er keiner Aufforderung nachgekommen.
      Desweiteren besteht ein unbefristeter Unterhalttitel.

      Jetzt zu meinen Fragen.

      1. Ist es nur möglich die Zahlung zu verringern bzw. einzustellen nach einer Abänderungsklage?
      Oder
      2. Verwirkt er evtl. durch weitere Auskunftsverweigerung automatisch seinen Unterhaltsanspruch?

      3. Wie wäre das rechtlich beste Vorgehen ohne eine Vollstreckung zu riskieren, wenn er weiterhin die Auskunft verweigert?

      4. Hat er ein Recht auf Vollstreckung obwohl er seiner Pflicht nicht nachkommt?

      Danke.

      Gruß

      EKA
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo,

      schön, dass es nicht brennt - denn ein bischen Zeit ist ja noch, da prinzipiell Schulabgängern eine Übergangsfrist bis zur Berufsausbildung o.ä. gewährt wird - zumindest sehen das die Gerichte so. Das heißt, du kannst alles mit Ruhe angehen - bis ein neues Lehr- bzw. Studienjahr beginnt, ist noch etwas Zeit und solllte Dein Sproß vorhaben, sich an einem solchen aktiv zu beteiligen, dann wird kein Gericht der Welt verlangen, dass er sich vorher auf dem Arbeitsmarkt umtut. Anders sieht das aus, wenn er wie auch immer jetzt oder gleich nach dem Schulabschluss ein relevantes Einkommen erziehlt - das muss er natürlich sofort mitteilen. Offen bleibt die Frage,wieso Du erst jetzt diese Unterhaltsfragen neu aufwirfst, denn diese Fragen währen doch schon mit dem 18.Geburtstag Deines Sohnes zu klären gewesen.

      Wenn das Einkommen der Mutter im Groben bekannt ist, dann lohnt es sich auch manchmal, den etwaigen Zahlbetrag an den erwachsenen Sohn auszurechnen und mit dem titulierten Betrag zu vergleichen, um zu sehen, ob sich Eile überhaupt lohnt - die lohnt sich dann nur, wenn der neue Zahlbetrag relevant unter dem titulierten liegt.

      Ach ja, wichtig - für die in Betracht kommende Höhe des Unterhaltes - wäre noch, ob Dein Sohn bei einem Elternteil wohnt oder nicht.

      Nun aber konkret zu Deinen Fragen:

      1) Jein - das richtet sich ganz nach dem Ausgang der Abänderungsklage, nämlich auf welchen Betrag abgeändert wurde.

      2) Nein - aber es kann angemessen sein, den Betrag solange auf ein vertretbares Mindestmass zu kürzen, natürlich mit Ankündigung und Fristsetzung zur Auskunftserteilung. Hier wäre ein Rechtsanwalt bei Bedarf einzuschalten.

      3) Rechtzeitiges Verlangen auf Herausgabe des Titels (wenn dies rechtens ist) und Androhung rechtlicher Schritte - eben die Abänderungsklage, am besten mit Hinweis, dass Dein Sohn die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat, da er mit Sicherheit verliert (wenn Dein Verlangen rechtens ist). Wenn Vollstreckung droht ist auch hier wieder am besten ein Anwalt einzuschalten - da sollte man nicht am falschen Ende Geld sparen wollen.

      4) Jein - Solange er den Titel hat, hat er auch die Möglichkeit auf Vollstreckung. Dies ist unabhängig von irgendwelchen anderen Pflichten - aber natürlich kann man gegen eine Vollstreckung vorgehen, wenn man diese für unzulässig hält - auch hier ist wieder ein Rechtsanwalt zu empfehlen.

      N.B.: Ich habe selbst erfolgreich ohne Rechtsanwalt von meinem Sohn die Herausgabe des Titels verlangt und für den Weigerungsfall die rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Allerdings ging es hier eher darum, dass die Mutter den Titel herausrückt - die konnte ich aber schlecht kontaktieren, da ja ab 18 mein Sohn mein Ansprechpartner ist.

      Gruß,

      Urmel X

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von urmel_x ()

    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo Urmel X,

      danke erste einmal für deine Antwort.

      Eben, das weiß ich ja nicht was er für die Zukunft plant. Ich kann nicht sagen ob er eine Lehre beginnen will, evtl. Zivildienst macht oder ob er studieren geht.
      Die Unterhaltsfrage hatte ich mit ihm an seinem 18. Geburtstag geklärt und wir haben uns einvernehmlich auf 300 € geeinigt. Doch jetzt wollte er sich eine eigene Wohnung nehmen ( ich denke er hat sie auch mittlerweile) und teilte mir mit das seine Mutter ihm 400 € im Monat zahlt. Mich hat er dann schriftlich “gebeten“ 100 € mehr zu zahlen und wie ich selber wüsste, wären dann die 400 € nicht einmal der Betrag, was ihm eigentlich zu stehen würde.

      Ich habe weder der Erhöhung noch der eigenen Wohnung zugestimmt und ihm gesagt, dass er
      doch erst einmal warten sollte bis er weiß was er überhaupt in Zukunft vorhat.

      Dann hat er sich Beistand vom JA geholt, ist ja auch ok, jedoch haben die sich wohl mit der Aussage zufrieden gegeben, dass die Mutter nichts verdiene. Dann hat das JA meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen genommen und ganz stumpf den Mittelwert errechnet, ohne eine Korrektur in der Düsseldorfer Tabelle (bin gegenüber 3 Personen Unterhaltspflichtig) und ohne Abzug von Fahrkosten usw. haben sie ihm ein Betrag von 441€ mitgeteilt.

      Nach Rücksprache mit dem Jugendamt wurde ihm dann durch selbigen einen Betrag von 378 € korrigiert mitgeteilt, jedoch weiterhin ohne Berücksichtigung von Einkünften der KM.

      Danach wurde ich beleidigt, bedroht und mir wurden falsche Aussagen gegenüber dem Jugendamt unterstellt. Darüber habe ich die Frau vom Jugendamt um Stellungnahme gebeteten. Sie war völlig entsetzt und hat meinen Sohn zu einem klärenden Gespräch eingeladen zu dem er allerdings nicht bereit war. Kurze Zeit später hatte ich dann Post
      von seinem Anwalt dem ich im Antwortschreiben ebenfalls aufgefordert habe die Einkünfte der Mutter sowie den weiteren Werdegang meines Sohnes offen zu legen.

      Das ist jetzt 3 Wochen her und ich habe noch keinerlei Reaktion vorliegen.

      Ich habe meinem Sohn mehrfach vorgeschlagen friedlich eine Lösung zu finden,
      jedoch bin ich nach den jetzigen Umständen dazu nicht mehr bereit.

      Aber wie kann ich die Erfolgsaussichten einer Abänderungsklage einschätzen ohne
      jegliche Informationen. Sollte das Gericht entscheiden, dass sich nichts grundlegend an den Umständen geändert hat, wird es den Titel nicht ändern, oder? Und weiterhin habe ich dann doch bestimmt die Kosten hierfür zu tragen.

      Meine favorisierte Vorgehensweise wäre jetzt, den Unterhalt für eine Übergangsfrist von 4 Monaten auf 200 € zu reduzieren, um danach (sollten mir immer noch keine Informationen zu gekommen sein) die Herausgabe des Titels unter Androhung einer Abänderungsklage zu fordern.

      Nur, wie kann ich mich in der Übergangsfrist vor einer Vollstreckung schützen?

      Gruß

      EKA
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo EKA,


      willkommen im ISUV-Forum :).

      So wie sich mir die von Dir geschilderte Situation darstellt, wirst Du wohl ohne Anwalt und Klage nicht weiterkommen.

      Wenn er mit 18 Abi hat und keine Ausbildung beginnt, bist Du nicht unterhaltspflichtig. Auch wenn er anschließend gleich eine Ausbildung startet, ändert sich der Unterhaltsbetrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

      Ich würde ihn ein letztes Mal mit Fristsetzung auffordern die Einkommensnachweise der KM vorzulegen und den Titel zurückzugeben/eine Verzichtserklärung zu unterschreiben und mitzuteilen, wie er sich seinen weiteren Werdegang vorstellt - ansonsten wird geklagt. Ich würde da nicht erst monatelang warten, einen geringeren Betrag zahlen und mich der Gefahr aussetzen gepfändet zu werden.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo Karbon,

      danke für deine Antwort.

      Ich denke auch das wird das sinnigste sein. Sollte er erneut der Aufforderung nicht nachkommen werde ich klagen.
      Sehe ich das richtig? Wenn keine Unterhaltsverpflichtung mehr besteht und er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist,
      dass er auch die Zeche bezahlen muss? Und wer zahlt, wenn doch noch Anspruch besteht?
      Schließlich hat er ja dann durch seiner Auskunftsverweigerung die Klage provoziert.
      Wie sieht das mit der Zahlungseinstellung aus, ab wann könnte man die Zahlung einstellen?

      Gruß

      EKA
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo,

      üblicherweise zahlt der Verlierer eines Prozesses alle Prozesskosten, einschließlich der des Prozessgegners, gewinnt man nur zum Teil, muss man auch einen Teil der Kosten übernehmen.

      Der Anspruch eines unterhaltsberechtigten erwachsenen Kindes mit eigener Wohnung beträgt üblicherweise 640,- €.

      Wie ich das sehe, ist Dein Sohn nicht kooperativ. Daher würde ich unbedingt zu einem Anwalt raten und keine unbedachten Schritte unternehmen, insbesondere keine Vollstreckung durch Minderzahlung riskieren.

      Bei meinen Unterhalsproblemen hat sich jeder Euro für meinen Anwalt bezahlt gemacht.

      Gruß,

      Urmel X.
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo,

      ich werde ihn jetzt ein letztes mal auffordern seinen Anspruch nachzuweisen, sowie dann auch Gehaltsunterlagen seiner Mutter einzureichen.
      Wenn dies nicht geschieht, reiche ich Änderungsklage mit Vollstreckungsschutz ein.

      Bin mal gespannt.

      Danke nochmal.

      Gruß

      EKA
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Und unbedingt diese nochmalige Aufforderung auch nachweisbar machen, d.h. Einschreiben mit Rückschein !!
      Sonst kann es Dir passieren, daß der gegnerische Anwalt alles mit "Nichtwissen"
      bestreitet und Dir unterstellt, Du hättest gar nicht aufgefordert ...... (...ich weiß, ich weiß, Anwälte wollen immer nur das Beste für ihre Mandantschaft...)

      Gruß, Icke
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo,

      der Auskunftsanspruch im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse des anderen Elternteils besteht m.E. gegen den anderen Elternteil nach § 242 BGB. Das Kind kann meines Wissens nach der herrschenden Rechtssprechung nicht darauf verwiesen werden, erst seinen Asukunftsanspruch gegen den anderen Elternteil durchsetzen zu müssen.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Ich habe es per Fax geschickt und die Sendebestätigung wird im Regelfall durch die Gerichte als Nachweis anerkannt. Zusätzlich werde ich mir morgen das Schreiben per Antwortfax bestätigen lassen.
      Ja, Anwälte wollen immer nur das beste. Vor allem die Gegnerischen, deswegen wird auch gerne mal was ausgelassen und auch gerne mal was "ausversehen" nicht verstanden.
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Ok, aber grundsätzlich ist er und sie nach § 1605 BGB verpflichtet Auskunft zu erteilen. Bisher habe ich nur von seinem Anwalt gehört das sie eine "kleine Rente" bekommt. Wenn nach meinem Einkommen früher wie heute gefragt wurde, hätte ich auch mal mit "ein wenig Gehalt" antworten sollen.
      Manchmal schon komisch, denn auch das JA hatte sich damit zufrieden gestellt, nur ich musste alles haarklein nachweisen.

      Gruß

      EKA
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo Zusammen,

      mittlerweile habe ich ein paar Auskünfte bekommen.

      Der Sohn wird ab Oktober studieren, nachgewiesen durch eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung.
      Ich denke, damit ist ja der grundsätzliche Unterhaltsanspruch erst einmal geklärt.
      Jetzt kommt es auf die Höhe an und hier habe ich noch keinerlei Nachweise was die Kindesmutter an Einkommen hat. Der Anwalt sagt mir, dass Sie Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht die unter dem Selbstbehalt von 1,100 € liegt und das Sie auch keine, wie von mir vermutet, Einkünfte aus Kapitalerträge sowie Vermietung und Verpachtung hat.

      Ich habe bisher noch keine Abänderungsklage eingereicht um nicht Gefahr zu laufen, wenn das mit der Mutter stimmen sollte, einen Titel gegen einen höheren einzutauschen.

      Jetzt stellt mich sein Anwalt aber vor ganz anderen Tatsachen. Mein Sohn hat sich eine eigene Wohnung genommen und damit nimmt er nicht mehr die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage sondern den Mindestbedarf von 640 €. Er errechnet 456 € (640€ - 184€ Kindergeld) als den zu zahlenden Unterhalt aus. Als mein Sohn mir im Mai 2010 mitgeteilt hat, dass er sich eine eigene Wohnung nehmen wird, habe ich nicht zugestimmt und ihm Wohnraum angeboten.
      Soweit ich weiß ist er nicht zum Studienort gezogen, sondern in unmittelbarer Nähe seiner Mutter, bei der er vorher gewohnt hat.
      Jetzt meine Fragen:

      Muss ich das akzeptieren und den erhöhten Unterhalt zahlen?

      Ich habe doch das Recht zu entscheiden wie ich den Unterhalt leiste, oder? Soll heißen, dass ich einen Teil als Naturalunterhalt (hier Wohnraum, Essen, Trinken usw.) anbieten kann.

      Muss er sich dann damit einverstanden geben und wenn er dann bei mir wohnen würde, würde sich doch der Bedarf wieder aus der Düsseldorfer Tabelle ergeben, oder?

      In meinem Antwortschreiben an seinen Anwalt beabsichtige ich, ihm ein Betrag x anzubieten und 200€ als Naturalunterhalt anzurechnen.

      Wenn er dieses ablehnt, hat er trotzdem Anspruch auf erhöhten Unterhalt?

      Gruß

      EKA

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von EKA ()

    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo,

      was verstehst du unter "Wohnraum angeboten"?.

      Ich versuche das ganze mal aus einer andren Perspektive zu betrachten:

      Ich kann das schon nachvollziehen, dass er als Student eine eingene Bude haben möchte.

      Ich weiss auch nicht so recht, ob man ihn zwingen kann, bei Dir einzuziehen, zumal er ja vorher auch nicht bei dir gewohnt hat.

      Ich für mich würde es sehr begrüssen, wenn meine Tochter als Studentin dann ihre eigene Bude nimmt, auch wenn sie in der selben STadt bleiben sollte. Ich denke, dass es dauerhaft auf rel. engem Raum immer Probleme geben wird. Als Student hat man doch ein ganz andres Leben, einen ganz andren Tagesablauf. Da kommen Freunde zum lernen, da wird gekocht, etc. pp. Die wollen auch mal unter sich sein.

      Ausserdem finde ich so einen Abnabelungsprozess durchaus wichtig für so junge Leute. Letztendlich auch mit dem Betrag von 640 Euro auskommen zu müssen, auch ohne immer einen vollen Kühlschrank und saubere Wäsche vorzufinden.

      VG ruth
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo EKA,


      Dein Sohn ist volljährig und darf daher wohnen wo er möchte, ich kann mich den Argumenten von ruth nur anschließen. Du kannst ihn nicht zwingen, bei der Mutter oder bei Dir zu leben, auch Deine Zustimmung zu dem - was er so macht und tut - ist nicht erforderlich.

      Der Bedarf eines Studenten der nicht bei seinen Eltern lebt, sind 640,00. Darauf sind Kindergeld und Bafög bedarfsdeckend anzurechnen.

      Dein Sohn ist verpflichtet Bafög zu beantragen - erst wenn der Bescheid vorliegt, kann man errechnen, wieviel beide Eltern zusammen noch an Unterhalt zu zahlen haben.

      Ich würde dem Anwalt antworten, dass ich Unterhalt bis einschl. September wie bisher bezahle und auf die Unterlagen zwecks Bafög Beantragung warte ;) - damit dann irgendwann mal der korrekte Unterhalt berechnet werden kann. Gleichzeitig noch einmal Belege der KM anfordern.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo ruth,

      danke für deine Meinung.
      Grundsätzlich bin ich ja auch deiner Meinung, aber ich weiss nicht ob du den Thread von Anfang an gelesen hast und da würde mich mal interessieren ob du unter diesen Bedingungen auch noch bereit wärst 456€ alleinig zu zahlen?

      MfG

      EKA
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo,

      doch , ich habe alles gelesen.

      Aber ich habe mich letztendlich in meiner Aussage auf den letzten Stand bezogen, darauf, dass er dir sagt, was er machen will und dir ne Bescheinigung geschickt hat....;

      Das mit dem Bagög hatte ich allerdings vergessern, daran hat ja Karbon GsD gedacht. Das würde ich ihm mitteilen.

      Ruth
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo Karbon,

      danke auch dir für deine schnelle Antwort.
      Das er mit 18 für sich alleinig entscheidet wo er wohnt, ist mir schon klar.
      Aber diese Entscheidung erhöht ja seinen Bedarf und die Frage die sich stellt ist: Muss der erhöhte Bedarf von mir gedeckt werden?

      Denn dieses habe ich woanders gefunden:
      In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB

      Zu dem Bafög (Er wird ihn jetzt beantragen) hätte ich auch noch eine Frage.
      Sollte dieser, wenn er denn dann bewilligt wird, z.b. erst im Januar 11 rückwirkend ausgezahlt, was ist mit dem zuviel gezahlten Unterhalt?

      MfG

      EKA
    • RE: Kind verweigert Auskunft

      Hallo isuv Gemeinde,
      @Hallo Karbon.

      mit Interesse lese ich die Beiträge dieses Forums.
      Da ich ähnliche Fragen im Kopf habe wie vermutlich die Meisten hier, bin ich über Deine Aussage gestolpert, dass man das studierende unterhaltsberechtigte Kind zwingen kann Bafög zu beantragen. Ich habe versucht mehr hierzu im Netz zu finden, leider ohne Erfolg.
      Kannst Du mir Deine Quelle nennen?

      Gruß
      mediatix