Hallo Zusammen,
kann mir evtl. einer bei folgenden Sachstand weiterhelfen?
Sohn 20 Jahre beendet diesen Monat voraussichtlich mit Abitur die Schule.
Aufgrund von Unstimmigkeiten wollte er den Unterhalt neu berechnet haben und ich bin meiner Auskunftspflicht in vollem Maße nachgekommen. Nun habe ich ihn schon mehrfach aufgefordert ebenfalls Vedienstbescheinigungen u.ä. seiner Mutter sowie sein eigenes Kapital offen zu legen. Ebenfalls erwarte ich Auskunft über seinen weiteren Werdegang.
Bisher ist er keiner Aufforderung nachgekommen.
Desweiteren besteht ein unbefristeter Unterhalttitel.
Jetzt zu meinen Fragen.
1. Ist es nur möglich die Zahlung zu verringern bzw. einzustellen nach einer Abänderungsklage?
Oder
2. Verwirkt er evtl. durch weitere Auskunftsverweigerung automatisch seinen Unterhaltsanspruch?
3. Wie wäre das rechtlich beste Vorgehen ohne eine Vollstreckung zu riskieren, wenn er weiterhin die Auskunft verweigert?
4. Hat er ein Recht auf Vollstreckung obwohl er seiner Pflicht nicht nachkommt?
Danke.
Gruß
EKA
kann mir evtl. einer bei folgenden Sachstand weiterhelfen?
Sohn 20 Jahre beendet diesen Monat voraussichtlich mit Abitur die Schule.
Aufgrund von Unstimmigkeiten wollte er den Unterhalt neu berechnet haben und ich bin meiner Auskunftspflicht in vollem Maße nachgekommen. Nun habe ich ihn schon mehrfach aufgefordert ebenfalls Vedienstbescheinigungen u.ä. seiner Mutter sowie sein eigenes Kapital offen zu legen. Ebenfalls erwarte ich Auskunft über seinen weiteren Werdegang.
Bisher ist er keiner Aufforderung nachgekommen.
Desweiteren besteht ein unbefristeter Unterhalttitel.
Jetzt zu meinen Fragen.
1. Ist es nur möglich die Zahlung zu verringern bzw. einzustellen nach einer Abänderungsklage?
Oder
2. Verwirkt er evtl. durch weitere Auskunftsverweigerung automatisch seinen Unterhaltsanspruch?
3. Wie wäre das rechtlich beste Vorgehen ohne eine Vollstreckung zu riskieren, wenn er weiterhin die Auskunft verweigert?
4. Hat er ein Recht auf Vollstreckung obwohl er seiner Pflicht nicht nachkommt?
Danke.
Gruß
EKA