Hallo liebe Foren-Gemeinde!
Es ist zwar etwas spät, aber ich kann ja sowieso nicht schlafen vor lauter Grübelei! Es wäre schön, wenn sich jemand zu meiner folgenden Situation äußern und evlt. Hilfestellung geben würde.
Ich werde auch versuchen mich auf das wesentliche zu beschränken und die vielen zwischenmenschlichen Diskrepanzen, v. a. unsere Kinder betreffend wegzulassen. Trotzdem wird es vermutlich etwas längerer Text sein; ich bitte mir das nachzusehen...
zur Situation: Heirat Juni 2002, geschieden Oktober 2009, Kinder 3 und 7 Jahre wohnen bei KM, ich mit neuer LG in eigenem Wohnhaus
Vergleich bzgl. UH im Oktober 2009: KU je 105 % Regelsatz (insgesamt 471 EUR nach Abzug KiGeld), EU 564 EUR (begrenzt durch Selbstbehalt) = 1.035 EUR; EU aufgrund gesteigerter Erwerbsobligenheit grds. befristet bis April 2010
der Vergleich war für mich äußerst schlecht, wurde jedoch angenommen, wegen Teilung der Gebühren, Befristung und dadurch die Hoffnung trotz finanziellem Engpass nach 6 Monaten Ruhe zu haben
Schlecht deswegen, weil aufgrund der geringen zu verteilenden Geldmasse mir quasi nichts anerkannt wurde:
1. keine Anerkennung meiner tatsächlichen Fahrtkosten mit Auto; es wurden nur die Kosten angenommen, welche mir bei Benutzung des Zuges entstehen obwohl Mehrzeit von mindestens 1 Stunde notwendig, in EUR 144 statt 410, da ich 80 Km täglich zu fahren habe
2. keine Anerkennung von 4 % des Brutto als zusätzliche Altersvorsorge
3. keine Anerkennung der kompletten Kosten (Zinsen) für das Wohnhaus, jedoch Anrechnung des vollen Wohnwertes. Hierbei sei erwähnt, dass ich aufgrund des Bauplatzes allein im Grundbuch stand, ich meine EX jedoch ohne Wertverlust komplett finanziell ausgezahlt habe, was sie eingebracht hat. Hierfür musste ich jedoch einen weiteren Kredit aufnehmen. Zugestanden wurden mir dann aber nur die Zinsen aus dem ersten (gemeinsamen) Kredit und nicht auch dem zweiten dem Wohnwert gegenzurechen, wobei jedoch wie gesagt der volle Wohnwert angesetzt wurde. Wohnwert 690 EUR, eigentliche Zinsen 655 EUR, angesetzt 310 EUR
4. dazu habe ich nahezu den kompletten Hausrat überlassen plus mein damaliges Auto, aber das ist leider "nur" eine moralische Angelegenheit und noch so einiges Schmierentheater, was den Rahmen hier sprengen würde und eh nichts bringt.
Jetzige Situation:
KM muss wieder arbeiten, hat Job allerdings nur 190 (statt übliche 220) Tage im Jahr, da als Helferin an einer Schule mit Ferien = mehr Urlaub
Arbeitszeit 8-12 Uhr, Kinder aber ganztags in Betreuung in KiGa bzw. Schule und Hort von 7 bis 16 Uhr; Verdienst 788 EUR netto, als Fahrtkosten bei 40km täglich werden 190 EUR angesetzt.
Dazu Wohngeld 164 EUR plus Zinserträge 67 EUR.
Mein Einkommen netto 2012 EUR davon abgehend noch 180 EUR Krankenkassen plus berufliche Versicherungen 20 EUR und die streitigen Fahrtkosten sowie den ab 2010 nun höheren KU von 532 EUR.
Gefordert werden nun grds. 265 EUR, ich müsste jedoch gnädigerweise nur 200 EUR zahlen, weil sie EX keine Streitigkeiten mehr möchte.
Allerdings nur, solange sie weiter Wohngeld bekommen würden und die Hortkosten vom Jugendamt getragen werden, ansonsten Nachforderung.
Meine Fragen:
1. Gibt es Unterschiede bei Betreuungs-, Mehrbedarf- und Aufstockungsunterhalt.
2. Müsste EX nicht noch versuchen weitere 30 Tage Einkommen zu erzielen und/oder nachmittags von 13-16 Uhr noch zu arbeiten, wenn die Kinder sowieso betreuut sind. Ich habe bereits frühzeitig angeboten die Betreuung nachmittags und anteilig in den Ferien zu übernehmen; dies wird jedoch abgeblockt mit: ich will das nicht.
3. Kann sie also überhaupt noch weiter EU verlangen?
4. Wie ist die Einschätzung, dass mir die aus dem ersten Vergleich nicht anerkannten Dinge zugestanden werden, da insgesamt viel mehr Geldmasse vorhanden ist.
Sorry, ich weiß, ist echt viel Text, aber ich habe wirklich gekürzt und qasi nur das wichtigste geschrieben.
Grüße
Noa
Hab nochwas vergessen: das Forderungsschreiben ging von der Anwältin der Gegenseite bisher einfach mal nur an meine RA von damals, welche ich aber bisher gar nicht neu außergerichtlich beauftragt habe. Eigentlich habe ich es als Adressat daher noch gar nicht erhalten. Muss ich es vor einer evtl. Klage auch an mich adressiert noch bekommen? Und besteht die Möglichkeit, dass die Gegenseite mir ihre Anwaltskosten in Rechnung stellt, wenn ich auf die Forderung eingehen würde?
Es ist zwar etwas spät, aber ich kann ja sowieso nicht schlafen vor lauter Grübelei! Es wäre schön, wenn sich jemand zu meiner folgenden Situation äußern und evlt. Hilfestellung geben würde.
Ich werde auch versuchen mich auf das wesentliche zu beschränken und die vielen zwischenmenschlichen Diskrepanzen, v. a. unsere Kinder betreffend wegzulassen. Trotzdem wird es vermutlich etwas längerer Text sein; ich bitte mir das nachzusehen...
zur Situation: Heirat Juni 2002, geschieden Oktober 2009, Kinder 3 und 7 Jahre wohnen bei KM, ich mit neuer LG in eigenem Wohnhaus
Vergleich bzgl. UH im Oktober 2009: KU je 105 % Regelsatz (insgesamt 471 EUR nach Abzug KiGeld), EU 564 EUR (begrenzt durch Selbstbehalt) = 1.035 EUR; EU aufgrund gesteigerter Erwerbsobligenheit grds. befristet bis April 2010
der Vergleich war für mich äußerst schlecht, wurde jedoch angenommen, wegen Teilung der Gebühren, Befristung und dadurch die Hoffnung trotz finanziellem Engpass nach 6 Monaten Ruhe zu haben
Schlecht deswegen, weil aufgrund der geringen zu verteilenden Geldmasse mir quasi nichts anerkannt wurde:
1. keine Anerkennung meiner tatsächlichen Fahrtkosten mit Auto; es wurden nur die Kosten angenommen, welche mir bei Benutzung des Zuges entstehen obwohl Mehrzeit von mindestens 1 Stunde notwendig, in EUR 144 statt 410, da ich 80 Km täglich zu fahren habe
2. keine Anerkennung von 4 % des Brutto als zusätzliche Altersvorsorge
3. keine Anerkennung der kompletten Kosten (Zinsen) für das Wohnhaus, jedoch Anrechnung des vollen Wohnwertes. Hierbei sei erwähnt, dass ich aufgrund des Bauplatzes allein im Grundbuch stand, ich meine EX jedoch ohne Wertverlust komplett finanziell ausgezahlt habe, was sie eingebracht hat. Hierfür musste ich jedoch einen weiteren Kredit aufnehmen. Zugestanden wurden mir dann aber nur die Zinsen aus dem ersten (gemeinsamen) Kredit und nicht auch dem zweiten dem Wohnwert gegenzurechen, wobei jedoch wie gesagt der volle Wohnwert angesetzt wurde. Wohnwert 690 EUR, eigentliche Zinsen 655 EUR, angesetzt 310 EUR
4. dazu habe ich nahezu den kompletten Hausrat überlassen plus mein damaliges Auto, aber das ist leider "nur" eine moralische Angelegenheit und noch so einiges Schmierentheater, was den Rahmen hier sprengen würde und eh nichts bringt.
Jetzige Situation:
KM muss wieder arbeiten, hat Job allerdings nur 190 (statt übliche 220) Tage im Jahr, da als Helferin an einer Schule mit Ferien = mehr Urlaub
Arbeitszeit 8-12 Uhr, Kinder aber ganztags in Betreuung in KiGa bzw. Schule und Hort von 7 bis 16 Uhr; Verdienst 788 EUR netto, als Fahrtkosten bei 40km täglich werden 190 EUR angesetzt.
Dazu Wohngeld 164 EUR plus Zinserträge 67 EUR.
Mein Einkommen netto 2012 EUR davon abgehend noch 180 EUR Krankenkassen plus berufliche Versicherungen 20 EUR und die streitigen Fahrtkosten sowie den ab 2010 nun höheren KU von 532 EUR.
Gefordert werden nun grds. 265 EUR, ich müsste jedoch gnädigerweise nur 200 EUR zahlen, weil sie EX keine Streitigkeiten mehr möchte.
Allerdings nur, solange sie weiter Wohngeld bekommen würden und die Hortkosten vom Jugendamt getragen werden, ansonsten Nachforderung.
Meine Fragen:
1. Gibt es Unterschiede bei Betreuungs-, Mehrbedarf- und Aufstockungsunterhalt.
2. Müsste EX nicht noch versuchen weitere 30 Tage Einkommen zu erzielen und/oder nachmittags von 13-16 Uhr noch zu arbeiten, wenn die Kinder sowieso betreuut sind. Ich habe bereits frühzeitig angeboten die Betreuung nachmittags und anteilig in den Ferien zu übernehmen; dies wird jedoch abgeblockt mit: ich will das nicht.
3. Kann sie also überhaupt noch weiter EU verlangen?
4. Wie ist die Einschätzung, dass mir die aus dem ersten Vergleich nicht anerkannten Dinge zugestanden werden, da insgesamt viel mehr Geldmasse vorhanden ist.
Sorry, ich weiß, ist echt viel Text, aber ich habe wirklich gekürzt und qasi nur das wichtigste geschrieben.
Grüße
Noa
Hab nochwas vergessen: das Forderungsschreiben ging von der Anwältin der Gegenseite bisher einfach mal nur an meine RA von damals, welche ich aber bisher gar nicht neu außergerichtlich beauftragt habe. Eigentlich habe ich es als Adressat daher noch gar nicht erhalten. Muss ich es vor einer evtl. Klage auch an mich adressiert noch bekommen? Und besteht die Möglichkeit, dass die Gegenseite mir ihre Anwaltskosten in Rechnung stellt, wenn ich auf die Forderung eingehen würde?
Angeblich geschieht ja nichts ohne Grund...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Noa ()