Verfahrensdauer beim OLG?

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    • Verfahrensdauer beim OLG?

      Hallo liebe Forengemeinde,

      wie lange könnte es erfahrungsgemäß dauern, bis das OLG, an das eine Beschwerde gegen den PKH-Beschluss in Unterhaltssachen zur Entscheidung abgegeben wurde, entscheidet bzw. wann könnte man wenigstens mit einer ersten Reaktion des OLG rechnen?

      Vielen Dank. Viele Grüße von der Nordseekrabbe.
    • RE: Verfahrensdauer beim OLG?

      Hallo Nordseekrabbe,
      das habe ich hier im OLG Bereich Köln auch schon mitgemacht. Meiner Erinnerung nach war das nach ca. 6 Wochen durch. Die Richterin des AG hatte die Beschwerde direkt mit einer eigenen Stellungnahme an das OLG gegeben.
      Wir brauchten nicht mehr dazu gehört werden. Das OLG hat danach höchstens 2 Wochen gebraucht, bis die Beschwerde-Ablehnung dann vorlag.
      Ich hoffe, das geht bei dir auch so zügig.

      Gruß
      Heru
    • RE: Verfahrensdauer beim OLG?

      Hallo Nordsekrabbe,

      entschuldige, aber ich muss mal eine Verständnisfrage dazu stellen, eine Antwort auf deine Frage kann ich nicht geben.

      Hab ich es richtig verstanden: Du hast Beschwerde beim OLG eingelegt gegen einen durch das AG stattgegebenen PKH-Antrag (vermutlich gegen den der Gegenseite) ?!?

      Wenn ja, wie ist das möglich?

      Gruß
      Willi
    • RE: Verfahrensdauer beim OLG?

      @Scheidungsopfer:

      Dafür, dass es erstmal nur um den PKH-Antrag und noch gar nicht um die Hauptsache selbst geht, sind 4 Monate ja ganz schön lange. Hast Du schon mal eine Sachstandsanfrage gemacht? Wenn ja, nach wievielen Wochen/Monaten? Kam eine Rückmeldung des OLG?

      LG Nordseekrabbe.
    • RE: Verfahrensdauer beim OLG?

      Hallo Nordseekrabbe,

      meine Anwältin hat es mehrfach versucht, ist von Geschäftszimmer zu Geschäftszimmer durchgestellt worden.....
      Wenn ich es richtig verstanden habe: für die PKH-Beurteilung ist die Erfolgsaussicht einzuschätzen, so dass das OLG auch in dieser Phase schon in den Fall "tief eintauchen" muß. Da der Sachverhalt wohl nicht ganz einfach zu beurteilen ist (Thema Erwerbsobliegenheit), kann es sein, dass die Zuständigen am OLG (wer auch immer das ist) den Fall erstmal nach ganz unten in den Stapel geschoben haben. Für mich richtig blöd, da das AG ohne eine PKH-Entscheidung vom OLG nicht tätig wird. Andererseits möchten wir jetzt auch nicht die große Welle machen, das kostet unter Umständen Sympathie-Punkte im weiteren Verfahren, und bei meinem Thema ist es mangels gefestigter Rechtsprechung und aufgrund der großen Ermessenspielräume gefährlich, Richter zu "nerven".

      Gruß vom SO
      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)