Presserklärung 17/2010: Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen für Bürger?

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    • Presserklärung 17/2010: Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen für Bürger?

      „Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren“

      bmj.de/enid/Rechtspflege/Recht…_Verfahrensdauer_1ot.html


      Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen für Bürger?

      Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den besagten Entwurf, weil die vorgesehene Entschädigungsregelung allein kein wirksames Mittel gegen überlange Prozesse ist. Im Gesetzentwurf wird nicht einmal definiert, was ein unangemessen langes Gerichtsverfahren ist. „In Sorge und Umgangsverfahren geht es den betroffenen Eltern und Kindern darum, gemeinsame Elternschaft zu erhalten trotz Trennung und Scheidung, nicht um eine lächerliche Entschädigung.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest. In der Praxis wird das Gesetz nicht mehr Rechtsschutz für den Bürger schaffen, wie es die Bundesjustizministerin ankündigt, es fehlen die konkreten Regelungen zur Beschleunigung eines Verfahrens.

      Der in Verfassungsfragen erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe stellt fest: „Es verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, dass neben dem Entschädigungsanspruch ein Beschleunigungsrechtsbehelf fehlt. Der Rechtsschutz des Bürgers wird sogar noch verschlechtert, weil der Entwurf die bisherige richterrechtlich entwickelte Untätigkeitsbeschwerde abschaffen will.“

      Der Verband sieht das vorgesehene Verfahren - Rüge des Richters, drei Monate abwarten, dann kann der Bertoffene zum OLG ziehen und dort eine Entschädigungsklage einreichen - als unrealistisch an. „Wenn bei Sorge- und Umgangsrechtverfahren nicht schnell etwas passiert, nach drei und mehr Monaten ist vielfach bei kleinen Kindern der Kontakt gerissen. Man muss sich auch einmal die konkrete Situation vor Gericht vorstellen. Betroffene hoffen bis zum Schluss, dass das Verfahren für sie günstig ausgeht, da getraut sich niemand, eine Entschädigungsklage einzureichen. Dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, muss man/frau sich die Entschädigung auch noch beim OLG abholen. Welcher Betroffene, der schon durch Scheidungskosten gebeutelt ist, getraut sich einen Entschädigungsprozess zu führen, dessen Ausgang unsicher ist?“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler.

      Der Verband kritisiert, dass die Entschädigungssumme - 100 € pro Monat - viel zu niedrig ist, das tut keinem Bundesland weh. „Da lohnt es sich doch glatt, eine Entschädigung zu zahlen, anstatt neue Richter einzustellen. Hat beispielsweise ein Betroffener beim OLG Gnade gefunden und die Oberrichter haben anerkannt, dass das Verfahren drei Jahre zu lange gedauert hat, bekommt er für den ganzen Stress 3.600 €. Hier fehlt mindestens eine Null, pro Monat 1.000 €, dann könnte das vielleicht Wirkung zeigen.“, fordert Linsler

      Kontakt:

      ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstr. 10, 97074 Würzburg,
      Tel.: 0931/66 38 07, Mobil 0170/45 89 571 – j.linsler@isuv.de

      Fachanwalt für Familienrecht Georg Rixe
      Hauptstraße 60, 33647 Bielefeld, Tel. 0521/41 10 02, info@baltesundrixe.de

      Fachanwältin für Familienrecht Caroline Kistler,
      Maximilianplatz 17, 80333 München, Tel. 089/59 99 73 73


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