Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

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  • Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    Überlange Verfahren – wie lange hat Ihr Verfahren gedauert?

    „Bürgerinnen und Bürger werden künftig vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt. Ein Gesetzentwurf der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht erstmals die Möglichkeit vor, in derartigen Fällen eine sogenannte Verzögerungsrüge zu erheben und gegebenenfalls Entschädigung zu verlangen.“

    bmj.de/enid/Rechtspflege/Recht…_Verfahrensdauer_1ot.html

    Das klingt gut, was da auf der Homepage des BMJ zu lesen ist, wer wollte da schon widersprechen?

    - Wie lange hat Ihr Scheidungsverfahren gedauert?
    - Warum hat Ihr Verfahren so lange gedauert?
    - Wie lange hat das Verfahren um elterliche Sorge gedauert?
    - Haben Sie noch regelmäßigen Umgang mit dem Kind?
    - Wie kann man nach Ihrer Auffassung ein überlanges Verfahren verhindern?

    Wir wollen Ihre Meinungen in unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit einarbeiten.
    Mit besten Grüßen<br>
    Josef Linsler <hr>
    <br><br>
    <hr>

  • RE: Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    Stellungnahme zu den Fragen
    1.) Wir sind seit 27 Jahren in erster Ehe verheiratet, 50 und 51 Jahre alt. Wir haben zwei Kinder 16 und 20 Jahre alt.
    2.) Die Verfahrensverzögerung wird Verursacht durch Behördenwillkür und Rechtsbeugung.
    3.) Die überlange Verfahrensdauer beträgt sechzehn Jahre - bis auf weiteres.
    4.) Mit unserer Tochter haben wir alle zwei Wochen jeden Samstag in der Zeit von 11-18h Umgangsrecht. Mit unserem Sohn schreiben wir uns alle zwei Monate Briefe. Die werden bei der Vormünderin in einer Kiste gesammelt. Bislang wollte S. keinen Brief lesen. So bleibt die Kommunikation recht einseitig, weil man nicht aufeinander eingehen kann.
    5.)Der Mindeststandard für Jugendamts Bedienstete, sie sollten aus einer heilen Familie kommen, mindestens 45 Jahre alt und ca. 20 Jahre in erster Ehe verheiratet sein und zwei Kinder über 18 Jahren groß gezogen haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Fam. H.


    Edit: Namen gekürzt - Karbon

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  • RE: Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    Original von Josef Linsler
    Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    Überlange Verfahren – wie lange hat Ihr Verfahren gedauert?

    „Bürgerinnen und Bürger werden künftig vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt. Ein Gesetzentwurf der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht erstmals die Möglichkeit vor,
    in derartigen Fällen eine sogenannte Verzögerungsrüge zu erheben und gegebenenfalls Entschädigung zu verlangen.“
    Das Gesetz wurde noch nicht verabschiedet. Wann Können wir unseren Antrag auf eine Verzögerungsrüge stellen?
    Unser Rechtsverfahren begann am 21.02.1994 - bis auf weiteres.
    Vielen Dank für die Verbesserung.
    Ihre Fam. H.

    bmj.de/enid/Rechtspflege/Recht…_Verfahrensdauer_1ot.html
  • RE: Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    2.) Die Verfahrensverzögerung wird verursacht durch Behördenwillkür und Rechtsbeugung.
    Und weiter zitiert Herr Rechtsassessor C.P. daß Richter endgültig und allein darüber entscheiden dürfen, ob das GG auch für sie gelten soll, so daß sie durch dauernde gezielte Ausblendung/-legung des Art. 20 (2)(=alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt der Rechtsprechung ausgeübt) verhindern können, daß ihre Staatsgewaltausübung von irgendjemandem noch GG-gemäß kontrolliert wird. Der Grundsatz: Demokratie ist Herrschaft auf Zeit wird so wirksam unterlaufen, und die Richter zimmern sich natürlich nach Gusto, pro domo und in sua causa einen "Richterstaat" (Rüthers) mit usurpiertem Gewaltmonopol gegen alle anderen. Nur die Richterbesteller(= Politparteien)können über Parteistrafe,Privilegienentzug, Beförderungssperre pp. Einfluß nehmen und tun dies auch ausgiebig, so daß aus der Symbiose von Partei und Richter zum beiderseitigen Vorteil ein totalitäres Machtinstrument gegen den Bürger am GG vorbei erwachsen ist und den schwerwiegendsten Standortnachteil Deutschland bildet.
    Ihre Fam. H.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von shui ()

  • RE: Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    Das scheidungs verfahren als solches hat nur 12 monate gedauert.-Nach drei jahren erfolgte eine zwischen verurteilung von unterhalt.-Summe X entsprechend verdienst.Regelmäßig gezahlt.
    Erst nach 12 jahren und 6 monaten wurde der unterhalt fesgelegt und ich verurteilt.-
    Dazu natürlich nachzahlung des austehenden betrages.
    Das bringt mir jetzt eine pfändung meiner rente ein, da ich ca. € 60.000..- nicht habe.
    Gründe der verzögerung:
    10 und mehrseitige schriften der gegenseite. Aktenberg ca. 50 cm höhe.Daher von den bearbeitenden richtern in den "eisschrank" gelegt.Bis der nächst kommt.
    Angebliche arbeitsunfähigkeit der klägerin
    Wechsel der richter am AG Gesthacht wegen versetzung./ 3 oder 4 /
    Verlegung zum AG Scharzenbek wegen auflösung Geesthacht
    Nicht vorlage von lohnabrechnungen der gegenseite trotz aufforderung vom AG.-Das auch bis zur letzten verhandlung.
    Einkommen fiktiv errechnet.
    Zu der verhandlung ich nicht mal anwesend war weder noch eine aufforderung zum erscheinen erhalten hatte.
    immer neue ideen bei wie vielen anderen firmen ich neben meiner haupt firma beschäftigt wäre.
    schwarzes schaf
  • RE: Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

    Hallo Rohanseat,

    was du da skizzierst ist recht interessant. Von offizieller Seite werden überlange Verfahren gerne bestritten. -
    Daher ist es wichtig, dass wir in allen Facetten und Bereichen "Fälle" liefern.
    - Wie kam zu den Aktenbergen?
    - Warum wird erst nach 12 Jahren der Unterhalt festgelegt?
    - Da stehen 60 000 € im Raum - wie kommt es zu diesem Betrag?

    Ich habe dazu noch viele Fragen, würde den Fall gerne aufarbeiten und ans BMJ weiterleiten.
    Bist du bei uns Mitglied?

    Bitte gehe hier kurz auf die drei Fagen ein und setze dich mit mir in Verbindung.
    Mit besten Grüßen<br>
    Josef Linsler <hr>
    <br><br>
    <hr>

  • Überlange Verfahren

    Keine Entscheidung vom AG
    Keine Entscheidung vom OLG
    ...trotz Beschleunigungsrüge (AG) und
    ...trotz Beschleunigungsbeschwerde (OLG) und
    ...trotz Ankündigung auf Schadensersatz/Entschädigung (OLG )nach § 198 GVG

    und jetzt? was sagen die Anwälte/innen? was ist zu tun?
  • Danke Clint, jedoch: Die Vermutung ist falsch. Es gibt ja eben keine Beschlüsse. Und die Anträge kenne ich alle, da ich diese geschrieben und gestellt habe. Ein Antrag auf Ordnungsmittel hat bei mir 3 Seiten + 1 Seite Umgangsprotokoll als Anlage, macht also 4 Seiten. Bei 16 Anträgen also insgesamt 64 Seiten. Die Beschleunigungsrüge hat 3 Seiten, die Beschleunigungsbeschwerde hat 2 Seiten. Die Ankündigung auf Schadensersatz/Entschädigung hat 2 Seiten. Totale Seiten also 71, das sind dann also noch nicht mal 100 Seiten.