Kosten Unterhaltsberechnung

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    • Kosten Unterhaltsberechnung

      Hallo,

      nachdem die Mediation gescheitert ist, wird der Unterhalt nun durch den Rechtsanwalr ausgerechnet werden müssen.
      Die Mediatorin wollte für die Berechnung 45 min. und 30 min. für die Abschrift ansetzen (bei einem Netto-Stundensatz von 150,00 €)

      Was wird der Anwalt verlangen?

      Wir sind beide berufstätig und 2 Kinder sind da.

      Viele Grüße
    • RE: Kosten Unterhaltsberechnung

      Hallo HeisserSommer,

      der RA wird nach Gegenstandswert abrechnen (also: geforderter oder errechneter mtl. Unterhalt X 12 Monate). Der so errechnete Gegenstandswert bildet die Basis.

      Desweiteren wird Dein RA den Faktor der Geschäftsgebühr festlegen. In Deinem Falle könnte ich mir einen Faktor im Bereich zwischen 0,5 und 2,5 gem. §§2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG vorstellen.

      Beispiel: Monatlich ermittelter Unterhalt: 125 EURO (= Gegenstandswert= 1.500.- EURO). Faktor Geschäftsgebühr: 1,5.

      Mit diesen Daten kannst Du dann in der RVG Gebührentabelle die Anwaltsgebühren ablesen. In dem Beispiel wären das dann 157,50 EURO. Üblicherweise knallen die RA`s dann noch eine Auslagenpauschale in Höhe von 20.- EURO auf diese Gebühr drauf. Auf diesen Nettogesamtgebührenbetrag sind dann noch 19% Umsatzsteuer zu entrichten.

      In dem Beispiel sieht die Rechnung dann so aus:

      Geschäftsgebühr: 157,50
      Auslagenpauschale: 20.-
      Netto gesamt: 177,50
      19% USt: 33,74
      Rechnungsendbetrag: 211,24

      Dies ist nur ein Beispiel: Die Berechnug orientiert sich wesentlich an dem Unterhaltsbetrag der gefordert wird bzw. errechnet wird. Desweiteren gilt diese Festsetzung nur für die aussergerichtliche Tätigkeit des RA in Sachen Unterhaltsberechnung!
      Viele Grüße
      Gneisenau
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