Hallo!
Kurze Vorab-Infos, bevor ich zu meiner Frage komme:
Ich bin seit ca. 3 Jahren geschieden und habe mit meinem Ex-Mann ein gemeinsames 11-jähriges Kind, für das er bis Januar diesen Jahres keinen Unterhalt gezahlt hat.
Seit Januar zahlt er monatlich einen Betrag, der sich aber noch nicht einmal aus der untersten Einkommensklasse (Düsseldorfer Tabelle - bis 1.500 €) entspricht. Ich vermute, dass er mehr als 1.500 € verdient.
Ich habe ihn also gebeten, mit mir einen Termin beim Jugendamt wahrzunehmen, um die Höhe der Unterhaltes festsetzen und diesen dann titulieren zu lassen. Da es zu keinem gemeinsamen Termin gekommen ist und mein Ex-Mann auch keine Auskünfte zu seinem Einkommen machen wollte, habe ich einen Anwalt damit beauftragt, einen Antrag auf Auskunftserteilung bei Gericht einzureichen. Weil auch dort keinerlei Auskünfte eingegangen sind, hat das Gericht einen Teilversäumnisbeschluss erlassen, aus dem nun vollstreckt werden soll.
Das hießt, der Gerichtsvollzieher wird also nach den Einkommensnachweisen suchen müssen.
Puuh! Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen nachvollziehbar ausformuliert habe.
Und nun zu meiner Frage...
Was passiert eigentlich, wenn der Gerichtsvollzieher keine Nachweise findet? Wird das Einkommen dann geschätzt oder habe ich gar keine Chance mehr auf einen Titel? Und könnte ich auch ohne Titel einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, falls der Vater gar nicht mehr zahlt...?
Kurze Vorab-Infos, bevor ich zu meiner Frage komme:
Ich bin seit ca. 3 Jahren geschieden und habe mit meinem Ex-Mann ein gemeinsames 11-jähriges Kind, für das er bis Januar diesen Jahres keinen Unterhalt gezahlt hat.
Seit Januar zahlt er monatlich einen Betrag, der sich aber noch nicht einmal aus der untersten Einkommensklasse (Düsseldorfer Tabelle - bis 1.500 €) entspricht. Ich vermute, dass er mehr als 1.500 € verdient.
Ich habe ihn also gebeten, mit mir einen Termin beim Jugendamt wahrzunehmen, um die Höhe der Unterhaltes festsetzen und diesen dann titulieren zu lassen. Da es zu keinem gemeinsamen Termin gekommen ist und mein Ex-Mann auch keine Auskünfte zu seinem Einkommen machen wollte, habe ich einen Anwalt damit beauftragt, einen Antrag auf Auskunftserteilung bei Gericht einzureichen. Weil auch dort keinerlei Auskünfte eingegangen sind, hat das Gericht einen Teilversäumnisbeschluss erlassen, aus dem nun vollstreckt werden soll.
Das hießt, der Gerichtsvollzieher wird also nach den Einkommensnachweisen suchen müssen.
Puuh! Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen nachvollziehbar ausformuliert habe.
Und nun zu meiner Frage...
Was passiert eigentlich, wenn der Gerichtsvollzieher keine Nachweise findet? Wird das Einkommen dann geschätzt oder habe ich gar keine Chance mehr auf einen Titel? Und könnte ich auch ohne Titel einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, falls der Vater gar nicht mehr zahlt...?
herona