Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Hallo Zusammen,

      mein LG hat ja nun sein Scheidungsurteil erhalten.

      Er ist nach Rechtskraft des Urteils (14.05.2010) geschieden und muss einige Jahre Unterhalt zahlen, sowie Rentenpunkte abgeben.
      Mit anderen Worten, sämtliche Folgesachen wurden ebenfalls entschieden.

      Nun ist es so, dass in Bezug auf den Versorgungsausgleich von Seiten meines LG Berufung eingereicht worden ist. Hier wurde lediglich der Punkt der zusätzl. Altersvorsorge angefochten.
      Leider hat der Richter am AG hier die Pensionskasse der Firma 2 mal berücksichtigt und wollte dies auch nicht als offensichtlich unrichtig gelten lassen.

      Was ist denn nun mit all den anderen abgehandelten Punkten?
      Ist er dann trotzdem geschieden?
      Oder ist die Scheidung damit auch hinfällig?

      Muss er den ausgeurteilten Unterhalt ab Rechtskraft zahlen?
      Oder gibt es auch da etwas zu beachten?

      Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • RE: Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Hallo Triene,

      es wird ja nur die Verbundsache Versorgungsausgleich angefochten. Die Scheidung selbst ist rechtskräftig.
      In Unterhaltssachen hat die Berufung keine aufschiebende Wirkung. Er muss ab Rechtskraft bezahlen. Möglich wäre, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, dass der Unterhalt auf ein Gerichtskonto bezahlt wird, bis die nächste Instanz entschieden hat. Das muss aber bei Gericht beantragt werden.

      Grüße
    • RE: Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Hallo Max,

      diese Aussage ist falsch!

      Solange in Verbundsache angefochten wird -hier Versorgungsausgleich-,

      ist GESAMTE Scheidung NICHT rechtskräftig.

      Hatte genau dieses Theater vom 12/2009 bis 03/2010!

      Und bin dann schließlich "aus prozessökonomischen Gründen" eingeknickt, weil sonst Gesamtscheidung nur wegen meiner Beschwerde Versorgungsausgleich beim OLG von der Gegenseite wieder (nach 8 Jahren Verfahrensdauer) zur Disposition hätte gestellt werden können.

      Erst nach Zurückziehung meiner Beschwerde Versorgungsausgleich wurde Scheidungsurteil endlich rechtskräftig.

      Gruß
      loewe
    • RE: Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Hallo und guten Morgen,

      hm, irgendwie bin ich nun auch nicht weiter als vorher...

      Gibts vielleicht noch mehr Meinungen?
      Zur Not wird gewürfelt... :-))
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • RE: Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Hi Max,

      das Scheidungsverfahren (somit auch alle Folgesachen) wurde im Feb. 2008 eingeleitet.

      Im Urteil steht explizit, der errechnete Unterhalt ist ab Rechtskraft der Ehescheidung zu zahlen.

      Somit ist es schon von Interesse, ob die Scheidung nun rechtskräftig ist, oder nicht...!
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • RE: Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Hallo zusammen,

      dazu trage ich auch folgendes bei:

      Habe die gleiche Konstellation: Scheidung zum 30.10.09 in Verbund mit KU und nachehel. Unterhalt. Gegenseite geht wegen nicht zugesprochenem nachehel. Unterhalt in Berufung. Teilt aber dem AG mit das sie nicht gegen die Scheidung ist.

      Und jetzt kommt's: 3 Telefonate mit dem AG, den Rechtskraftvermerk über die Scheidung auszustellen.
      Aussage AG: Nein, geht nicht, wir haben die Akte hier nicht, ist beim OLG.
      Ob ich nun rechtskräftig geschieden bin, jeder erzählt was anderes!

      Letztes Telefonat mit dem AG (weil die Rentenvers. mich angeschrieben hat vonwegen Versorgungsausgleich und dort stand was von "...seit 9.3.2010 rechtskräftig..."): gleiche Auskunft! nicht vom AG, das OLG entscheidet! Sie kriegen das Urteil vom OLG und und und...
      habe ich für mich beschlossen, das ich nicht rechtskräftig geschieden bin!

      Gruß
      Willi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Willi07 ()

    • RE: Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Hallo,
      bei mir war es ähnlich:
      Urteilsverkündung vorm Familiengericht (AG) wegen Scheidung mit Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt am 15.03.2006. Nur zur Unterhaltsentscheidung wurden Rechtsmittel eingelegt.
      Urteil vor OLG am 12.09.2006.
      Ende September 2008 habe ich eine Ausfertigung des AG-Urteils mit einem Stempelaufdruck des AG mit Datum 08.09.2008 erhalten, wonach das Urteil seit 12.09.2006 (Datum OLG-Urteil) hinsichtlich Ziffer 1. (war Scheidung) und Ziffer 2. (war Versorgungsausgleich) rechtskräftig ist.

      Das AG-Urteil hinsichtlich Scheidung und Versorgungsausgleich wurde also mit dem OLG-Urteil etwa 1/2 Jahr später rechtskräftig, obwohl gegen diese beiden Entscheidungen des AG keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die entsprechende Bestätigung habe ich erst fast genau 2 Jahre nach dem OLG-Urteil, also etwa 2,5 Jahre nach dem Scheidungsurteil erhalten.

      Weshalb ich die rechtskräftige Ausfertigung des Urteils erst so spät erhalten habe, konnte mir niemand sagen.
      Meine diesbezüglichen Fragen lösten Überraschung aus, anscheinend ist das so normal - war mir dann aber egal, habe nicht weiter nachgefragt.

      Viele Grüße vom Treckerfahrer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Treckerfahrer ()

    • RE: Berufung Versorgungsausgleich / trotzdem geschieden?

      Warum kommt noch keine Antwort von mir?

      Weil ich noch in Klärung bin!
      Also bitte: Etwas Geduld oder eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft vom Anwalt erhalten.

      Grüße
    • Benutzer online 1

      1 Besucher