Hallo zusammen,
nachdem Scheidung, Unterhalt und Umgang +/- abgeschlossen sind, hatte ich meiner RA mitgeteilt, dass ich wegen Zugewinn und Hausübernahme den Versuch machen würde, mich mit meiner Exfrau außergerichtlich gütlich zu einigen, oder TV zu beantragen. Ich bat darum, dass mir die bislang entstandenen Kosten für das Thema Zugewinn mitgeteilt werden. Die RA schickte dazu eine Rechnung über einen Zeitraum von etwa einem Jahr und bat um Begleichung eines Honorars in Höhe von fast 3000 Euro. Basierend auf einem Zugewinn und einer "Grundstücksauseinandersetzung". Geregelt ist in der ganzen Sache wohlgemerkt noch nichts. Weder steht ein Zugewinn definitiv fest, noch ist die Immobilie auseinandergesetzt.
RA hat zunächst den Multiplikator 1,3 angewandt.
Ohne Zweifel hat RA Zugewinnberechnungen durchgeführt ("schon mal vorsorglich"). Insgesamt wohl drei, aber das ist zeitmäßig nicht die Welt. In diesen ist auch die Immobilie drin, wodurch eben der Zugewinn bei meiner Exfrau entsteht. Der Zugewinn ist aber nur ca. 1/4 vom Gegenstandswert.
Was sie für die "Grundstücksauseinandersetzung" getan hat, um den Gebührenanspruch zu rechtfertigen, ist mir nicht klar. Sie wiederholt lediglich, dass ihre Kostennote korrekt sei. Sie hat der Gegenseite den Vorschlag gemacht, dass Haus schätzen zu lassen. Das war es aus meiner Sicht. Nicht einmal das Verkehrswertgutachten habe ich ihr geschickt.
Zwei Anwältinnen meiner RSV kommen da auch nicht mit.
Es ist auch nicht so, dass die Rechnung über einen Vorschuss lautet. Wenn ich mit einem neuen Anwalt anfange, zahle ich die 1,3 noch einmal. Wenn ich mit ihr weitermache ist dann das bis zu 2,5-fache fällig.
RA bemüht sich auch nicht besonders in meinem Fall; arbeitet nach Schema ohne Möglichkeiten des Einzelfalls zu nutzen. Mein Zugewinn ist ganz stattlich negativ. Ein persönliches Gespräch wurde von RA abgelehnt.
Die RAK kostet mehr als die SB meiner RSV.
Kann für eine "Grundstücksauseinandersetzung" eine Gebühr erhoben werden? Ggf. in welcher Höhe?
Kann das Haus zweimal in den Streitwert eingehen?
Ist für den bisherigen Zugewinn die 1,3-Gebühr fällig?
Könnte RA nicht ggf. nach Aufwand abrechnen? (Dann könnte es RA egal sein, ob ich nach Verringerung meines Minus-Zugewinns durch Rückforderung von Übertragungen der Zugewinn meiner Exfrau null ist, und wenn das Haus durch TV auseinandergesetzt wird, also fast kein Gegenstandswert entsteht.)
Viele Grüße
Nick_B
nachdem Scheidung, Unterhalt und Umgang +/- abgeschlossen sind, hatte ich meiner RA mitgeteilt, dass ich wegen Zugewinn und Hausübernahme den Versuch machen würde, mich mit meiner Exfrau außergerichtlich gütlich zu einigen, oder TV zu beantragen. Ich bat darum, dass mir die bislang entstandenen Kosten für das Thema Zugewinn mitgeteilt werden. Die RA schickte dazu eine Rechnung über einen Zeitraum von etwa einem Jahr und bat um Begleichung eines Honorars in Höhe von fast 3000 Euro. Basierend auf einem Zugewinn und einer "Grundstücksauseinandersetzung". Geregelt ist in der ganzen Sache wohlgemerkt noch nichts. Weder steht ein Zugewinn definitiv fest, noch ist die Immobilie auseinandergesetzt.
RA hat zunächst den Multiplikator 1,3 angewandt.
Ohne Zweifel hat RA Zugewinnberechnungen durchgeführt ("schon mal vorsorglich"). Insgesamt wohl drei, aber das ist zeitmäßig nicht die Welt. In diesen ist auch die Immobilie drin, wodurch eben der Zugewinn bei meiner Exfrau entsteht. Der Zugewinn ist aber nur ca. 1/4 vom Gegenstandswert.
Was sie für die "Grundstücksauseinandersetzung" getan hat, um den Gebührenanspruch zu rechtfertigen, ist mir nicht klar. Sie wiederholt lediglich, dass ihre Kostennote korrekt sei. Sie hat der Gegenseite den Vorschlag gemacht, dass Haus schätzen zu lassen. Das war es aus meiner Sicht. Nicht einmal das Verkehrswertgutachten habe ich ihr geschickt.
Zwei Anwältinnen meiner RSV kommen da auch nicht mit.
Es ist auch nicht so, dass die Rechnung über einen Vorschuss lautet. Wenn ich mit einem neuen Anwalt anfange, zahle ich die 1,3 noch einmal. Wenn ich mit ihr weitermache ist dann das bis zu 2,5-fache fällig.
RA bemüht sich auch nicht besonders in meinem Fall; arbeitet nach Schema ohne Möglichkeiten des Einzelfalls zu nutzen. Mein Zugewinn ist ganz stattlich negativ. Ein persönliches Gespräch wurde von RA abgelehnt.
Die RAK kostet mehr als die SB meiner RSV.
Kann für eine "Grundstücksauseinandersetzung" eine Gebühr erhoben werden? Ggf. in welcher Höhe?
Kann das Haus zweimal in den Streitwert eingehen?
Ist für den bisherigen Zugewinn die 1,3-Gebühr fällig?
Könnte RA nicht ggf. nach Aufwand abrechnen? (Dann könnte es RA egal sein, ob ich nach Verringerung meines Minus-Zugewinns durch Rückforderung von Übertragungen der Zugewinn meiner Exfrau null ist, und wenn das Haus durch TV auseinandergesetzt wird, also fast kein Gegenstandswert entsteht.)
Viele Grüße
Nick_B