"Wohnung" räumen

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    • "Wohnung" räumen

      Hallo zusammen,

      mein aktuelles Problem: Meine Exfrau fordert mich auf, das EG des gemeinsamen Hauses zu räumen. Ich lebe in dem Haus. Im EG befindet sich die Küche. Begründung: Ihre Mietwohnung würde im Sommer komplett umgebaut werden. Sie wolle mit den Kindern von Juni bis Oktober hier wohnen wollen, also fünf Monate.

      Hintergrund: Das im gemeinsamen Besitz befindliche Haus wurde nach dem Kauf und der Modernisierung zu einem "als Einfamilienhaus genutzten Zweifamilienhaus" mit EG, OG und vorbereitetem DG. Meine Exfrau zog vor ca. 2,5 Jahren unter Mitnahme der Kinder aus.
      Anfang März machte ich einen (nach Expertenmeinung "sicher fairen") Vorschlag zur außergerichtlichen, gütlichen Einigung zur Übernahme des Hauses meinerseits. Auch auf die Möglichkeit der Teilungsversteigerung wies dabei ich hin. Jetzt kommt die "Antwort" in obiger Form, nach acht Wochen. (Allerdings nur als Email von ihr, nicht als Schreiben ihrer Anwältin.)
      Die Scheidung war im Spätsommer letzten Jahres.
      Mir wird gerichtlich auch jetzt nur ein subjektiver Wohnwert angerechnt.
      Die Mietwohnung meiner Exfrau ist in einem Block der örtlichen Baugenossenschaft.

      Wie ist da jetzt die Lage? Muss ich im EG ausziehen, im OG eine Küche einbauen und meine verbitterte, streitsüchtige, verstockte Exfrau aufnehmen (sie zog aus; sie hatte Freund; sie hat die Kinder; ich zahle)? Die Kinder könnten jederzeit zu mir zurück und haben ein gutes Verhältnis zu mir und meiner neuen Partnerin.
      Ich nehme an, dass Ex nicht wieder ausziehen würde. Andererseits ist es schwer vorstellbar, dass sie hier wirklich einziehen will. Sie schaut mich seit 2,5 Jahren nicht an. Worauf läuft das hinaus?

      Viele Grüße!
      Nick
    • RE: "Wohnung" räumen

      Hallo Willi,
      vielen Dank für die Antwort. Eine Anfrage bei der Genossenschaft ergab, dass bisher keine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt worden ist, dass erst vor Kurzem offiziell informiert wurde, und dass Mitte Juni mit einem umfassenden Umbau begonnen wird.
      Wo ist die Pflicht zur Ersatzwohnungsbereitstellung verankert?

      Vielen Dank und Gruß
      Nick
    • RE: "Wohnung" räumen

      Hallo Nick_B,

      wenn Deine Ex die Wohnung chon vor 2 1/2 Jahren freiwillig aufgegeben hat, wird sie mit Sicherheit ihren Wunsch nach Wiedereinzug bei gericht nicht durchsetzen können. Du solltest die Forderung sehr gelassen sehen.

      MFG
      Prinzip

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    • RE: "Wohnung" räumen

      Hallo Nick,

      das ist Vertragsrecht!
      Deine Exfrau wird doch hoffentlich einen ordentlichen Mietvertrag über ihre Wohnung haben und dort ist nun mal vertraglich verankert, das sie diese Wohnung im vertragsgemäßen Zustand, sprich bewohnbar und nutzbar (Bad und dergl.) angemietet hat zu den und den Euronen.
      Und wenn die Wohnungsges. diesen vertragsgemäßen Zustand aufgrund von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr gewährleisten kann muss sie ihr eine neue Bleibe für diese Zeit zur Verfügung stellen. Alles andere wäre Nichterfüllung des Vertrages und damit machen die sich schadenersatzpflichtig.

      Gruß
      Willi07
    • RE: "Wohnung" räumen

      Hallo Willi,
      Tja, ich nehme an, sie würde den Schadenersatz kassieren. Und wenn sie hier eingezogen ist, würde sie wohl nicht wieder freiwillig gehen.
      Die Baugenossenschaft (!) bezieht sich auf (nachvollziehbare) Modernisierungspflichten, hat aber wirklich kurzfristig angekündigt.

      Die Kinder könnten gerne wieder in ihre Zimmer ziehen. Ich nehme mal an, daraus ergeben sich für mich keine Probleme mit meiner Exfrau. Oder?

      Dank und Gruß
      Nick
    • RE: "Wohnung" räumen

      Hallo zusammen,
      nachdem ich meiner Exfrau mitgeteilt habe, dass ihr Räumungsverlangen doch wohl nicht ihr Ernst sein könne, kam heute eine Reaktion der Gegenseite: RA der Exfrau fordert eine monatliche Nutzungsentschädigung für das Haus in Höhe von 500,- €. Bislang, seit über zwei Jahren, wurde mir im Rahmen der Unterhaltsberechnung ein subjektiver Wohnwert zu Gute gehalten.
      Was kommt auf mich zu? Wie reagiere ich darauf?

      Viele Grüße
      Nick_B

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nick_B ()