Wann erlischt 1570 ?

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    • Wann erlischt 1570 ?

      Hallo.


      nach langer Suche bin ich auf euer Forum gestossen ......da ich im Net keinerlei Antworten gefunden habe hoffe ich hier eine Antwort zu finden!

      Unser Fall ist etwas kompliziert...daher versuche ich dennoch kurz unsere Familiensituation zu erklären.
      Wir leben in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit meinen 3 Kindern zusammen.
      Wir sind beide geschieden mit jeweiligen Expartnern.
      Ich bekomme keinerlei Ku oder EU,bin Vollzeit tätig.

      Mein Lebensgefährte zahlt jedoch Ku und EU (begründet auf §1570) . Letzteres wurde nun vom Gericht noch für 2 Jahre festgelegt! an seine Exfrau.

      Nun wird aber sein einziges Kind zu uns ziehen .
      Alle sind damit einverstanden,gemeinsames Sorgerecht und Aufen.recht besteht!
      Nun meine Frage ..die Exfrau behauptet nun er müsse ihr dennoch EU bezahlen.

      Kann das sein? §1570 basiert doch auf der Grundlage "Betreuungsunterhalt" nun lebt das zubetreunde Kind aber nicht mehr bei der Km sondern bei uns.
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      Bitte um Antwort ....vielen lieben Dank .......Sunny
    • Nochmal die Frage zum Betreuungsunterhalt!

      zusammengefügt was zusammen gehört. Unterlasse es eine Frage 2x mit 2 verschiedenen Texten und Titeln zu stelln. WB

      Halli Hallo nochmal meine Frage......

      Wenn die Tochter(11) meines Freundes zu uns zieht, hat die geschiedene

      Kindsmutter dann immer noch ein Anrecht auf auf Ehegattenunterhalt; der nach §1570 Betreungsunterhalt auf 2 Jahre (nach neuem Unterhaltsrecht) festgesetzt
      wurde??

      In ihrem Haushalt lebt dann kein Kind mehr!

      Desweiteren ist sie selbstverschuldet arbeitslos geworden !

      Nochmal Lieben Dank für die Antwort..............
      Sunny
    • RE: Wann erlischt 1570 ?

      Danke für deine Antwort!
      Das Kind ist 11!

      Ehedauer 5 Jahre!

      Vom Gericht wurde der Ehegattenunterhalt nach neuem UHG in 2009 verhandelt!

      Hier gibt es ein Urteil das besagt das KV der KM noch 2 Jahre einen geringen Betrag zahlen muss da sie das gemeinsame Kind betreut!

      Nun zieht aber das Kind zum KV !

      Somit entfällt doch der Sachbestand "Kindesbetreung" Oder??

      Wir werden keinen KU von der KM bekommen da sie selbstverschuldet arbeitslos ist und Zzt. kein Einkommen hat.


      Vielen Dank nochmal ...Sunny