Hallo.
nach langer Suche bin ich auf euer Forum gestossen ......da ich im Net keinerlei Antworten gefunden habe hoffe ich hier eine Antwort zu finden!
Unser Fall ist etwas kompliziert...daher versuche ich dennoch kurz unsere Familiensituation zu erklären.
Wir leben in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit meinen 3 Kindern zusammen.
Wir sind beide geschieden mit jeweiligen Expartnern.
Ich bekomme keinerlei Ku oder EU,bin Vollzeit tätig.
Mein Lebensgefährte zahlt jedoch Ku und EU (begründet auf §1570) . Letzteres wurde nun vom Gericht noch für 2 Jahre festgelegt! an seine Exfrau.
Nun wird aber sein einziges Kind zu uns ziehen .
Alle sind damit einverstanden,gemeinsames Sorgerecht und Aufen.recht besteht!
Nun meine Frage ..die Exfrau behauptet nun er müsse ihr dennoch EU bezahlen.
Kann das sein? §1570 basiert doch auf der Grundlage "Betreuungsunterhalt" nun lebt das zubetreunde Kind aber nicht mehr bei der Km sondern bei uns.
colorBlue
Bitte um Antwort ....vielen lieben Dank .......Sunny
nach langer Suche bin ich auf euer Forum gestossen ......da ich im Net keinerlei Antworten gefunden habe hoffe ich hier eine Antwort zu finden!
Unser Fall ist etwas kompliziert...daher versuche ich dennoch kurz unsere Familiensituation zu erklären.
Wir leben in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit meinen 3 Kindern zusammen.
Wir sind beide geschieden mit jeweiligen Expartnern.
Ich bekomme keinerlei Ku oder EU,bin Vollzeit tätig.
Mein Lebensgefährte zahlt jedoch Ku und EU (begründet auf §1570) . Letzteres wurde nun vom Gericht noch für 2 Jahre festgelegt! an seine Exfrau.
Nun wird aber sein einziges Kind zu uns ziehen .
Alle sind damit einverstanden,gemeinsames Sorgerecht und Aufen.recht besteht!
Nun meine Frage ..die Exfrau behauptet nun er müsse ihr dennoch EU bezahlen.
Kann das sein? §1570 basiert doch auf der Grundlage "Betreuungsunterhalt" nun lebt das zubetreunde Kind aber nicht mehr bei der Km sondern bei uns.
colorBlue
Bitte um Antwort ....vielen lieben Dank .......Sunny