Sonderbedarf

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    • Sonderbedarf

      Guten Abend Forenteilnehmer.


      Vielleicht kann ich von euch einen Rat bekommen

      Folgender Fall

      Kindesmutter gibt eine Kieferorthopädische Behandlung in Auftrag ( ihre alleinige Unterschrift )
      Einstufung der Maßnahme nach KIK 2, also keine Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse.
      Mutter wußte bereits 5 Jahre vor Behandlungsbeginn das eine solche Behandlung nötig sein wird.
      Der KV wurde darüber ebenfalls nicht in Kentnis gesetzt.
      Nach der bereits begonnen Behandlung entschließt sich die Mutter den Vater an den Kosten zu beteiligen.
      Eine von ihr abgeschlossene Zusatzversicherung wurde vor der Behandlung gekündigt weil diese sich nicht an den Kosten beteiligen wollte.

      Jetzt meine beiden Fragen

      In wie weit muss sich der KV daran beteiligen obwohl er keine Möglichkeit hatte sich an der Wahl des Kieferorthopäden zu beteiligen oder eine geeignete Zusatzversicherung abzuschließen da die KM keine Informationen weiter geleitet hat. Und auch im Hinblick das der Auftrag nicht vom KV mit unterschrieben wurde ?


      Zweite Frage, wenn sich im Nachhinein rausstellt das die KM doch eine Versicherung in Anspruch nehmen konnte und dieses verheimlicht hat, ist das in diesem Fall Betrug ?

      Bin über eure Komentare sehr gespannt.

      VG Biker
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo biker,


      im Verhältnis Zahnarzt - Kunde haftet der, der den Vertrag unterschrieben hat - also die KM.

      Bei Sonder/Mehrbedarf könnte sie sich einen Teil vom KV zurückholen. Jedoch - wenn eine Zahnregulierung medizinisch notwendig ist, dann zahlt das auch die KK. Also gehe ich in Eurem Fall davon aus, dass es eben nicht medizinisch notwendig ist - also kein Sonderbedarf.

      Wenn die KM in diesem Fall eine Versicherung in Anspruch genommen hat, wäre es nur dann Betrug, falls Du Dich beteiligt hast mit einem zu hohen Betrag - falls Du Dich nicht beteiligt hast, geht Dich das nix an.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Sonderbedarf

      Hallo Karbon


      Bei dem anschließenndem Einfordern geht es darum das Kieferorthopäden in einem solchem Fall ( kein KK Zuschuß ) ihre Gebühren frei wählen können.

      Wenn der KV also weder eine Unterschrift gegeben hat und keinen einfluss auf die Kosten hatte kann doch im Anschluss nicht einfach eingefordert werden.
      Wäre ja einem Selbstbedienungladen gleichzusetzen.

      Es wurde sich beteiligt aber bei dem ausgehandelten Betrag wurde nicht von einer Erstattung an die KM durch eine Versicherung ausgegangen.
      Schließlich hat sie ja die Aussage gemacht diese Versicherung würde sich nicht beteiligen.
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo biker,


      Du hast Dich also mit einem Betrag X beteiligt. Der Betrag ist zwischen der KM und Dir ausgehandelt worden. So weit - so gut.

      Es kommt vermutlich darauf an, wie die genaue Vereinbarung zwischen Euch lautet:

      Du zahlst die Hälfte der Rechnung?
      oder der Kosten abzüglich sonstiger Leistungen?
      oder einen Festbetrag?

      Wenn Du jetzt der KM Betrug unterstellst, mußt Du das auch beweisen können. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung die genau festhält, wie ihr Euch geeinigt habt und wie der von Dir zu zahlende Betrag errechnet wurde?


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Sonderbedarf

      Hallo Karbon

      die Einigung wurde in Anbetracht dessen mit dem Jugendamt ( Beistandschaft) und der Tatsache das die KM den KV nicht vorher mit einbezogen hat und der KV auch keine Unterschrift geleistet hat erziehlt
      Ebenfalls wurde schriftlich festgehalten das die abgeschlossenen Versicherung der KM angeblich nicht bereit war einen Anteil zu zahlen.

      Im Nachhinein habe ich aber erfahren das der Stiefvater Beamter ist und somit sogar eine Vollerstattung bei ihm stattfindet.
      60 % durch den Dienstherren und die Diferenz durch die übliche Privatversicherung eines Angestellten

      In meinen Augen hätte die Kindesmutter dies bei der Forderung des Sonderbedarfes angeben müssen.

      Sonderbedarf entsteht dann wenn die Aufwendungen sehr hoch sind und keine Rücklagen gebildet werden könnnen.

      Da aber durch die Erstattung an den Stiefvater die Kosten gar nicht in dem Maße entstanden sind empfinde ich das als Betrug.

      Gruß Biker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biker1957 ()

    • RE: Sonderbedarf

      Hallo biker,


      ob es tatsächlich Betrug ist, kann ich Dir nicht sagen - es kommt vermutlich auf den genauen Wortlaut eurer Vereinbarung an.

      Ich persönlich würde es jedoch auch als ausgesprochen unfair empfinden, wenn nicht die tatsächlich bei den Eltern hängengebliebenen Kosten halbe/halbe geteilt werden - sondern erst mal vom Gesamtbetrag der Kosten einer die Hälfte übernehmen soll - und der andere zahlt die andere Hälfte abz. der gesamten Zuschüsse von irgendwelchen Kassen.

      Hast Du mal die KM drauf angesprochen? Was sagt sie denn dazu?


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Sonderbedarf

      Guten Morgen Karbon,


      ich denke es ist in jedem Fall Betrug.
      De Bestimmungen für einen benötigten Sonderbedarf sind ziemlich eindeutig

      Der Bedraf muss unvorhersehbar gewesen sein ( die KM konnte bereits in 2002 davon ausgehen das eine solche Behandlung ansteht )
      Dem KV hatte sie diese Information vorenthalten.

      Der Bedarf muss außergewöhnlich hoch sein
      Sehe durch die Erstattung keine hohe Belastung

      Da selbst bei einer 60 % Erstattung in Frage steht ob es dann überhaupt ein Sonderbedarf gewesen wäre wurden die Angaben meiner Meinung nach bewusst mit dem Ziel nicht angegeben um einen Sonderbedarf überhaupt geltend machen zu können.

      Die zweite Möglichkeit das die KM keine Angaben zur Erstattung durch ihren neuen Ehemann gemacht hat wäre dann noch einen möglichst hohen Betrag vom KV zu erziehlen.

      Diese Angaben wurden übrigens auch bei dem JA verschwiegen mit dem der Kompromiss ausgehandelt wurde.
      In diesem Fall nur von unfair zu sprechen verwundert mich

      VG Biker
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo biker,

      der Vorwurf des Betrugs dürfte schwer nachweisbar sein. Wenn die Erstattung durch die Beihilfe und die PKV vor der Einigung über die Kostenteilung stattfand, ist es kein Betrug.
      Wenn allerdings keine Rückerstattung stattfindet, würde ich das rein strafrechtlich als Unterschlagung bezeichnen.

      Grüße
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo Max,

      die Zahlungen und die Behandlung laufen über mehrere Jahre.

      Der Kompromiss wurde mit wissentlich falschen Zahlen ausgehandelt.

      Warum die KM und der Stiefvater das nicht angegeben haben ist doch naheliegend.

      Oder siehst du einen Grund die Information nicht an den KV zu geben ?

      Der Nachweis das Beihilfe 60 % übernimmt steht fest.

      In dem Zusammenhang fällt mir noch ein das Beamten doch einen Eid ablegen müssen und ihnen gegenüber ein besonderes Vertrauensverhältnis eingeräumt wird.
      Das ist doch auch der Grund warum man in Justiz und Polizei das Beamtentum eingeführt hat.
      Das finde ich auch richtig bitte nicht falsch verstehen.
      Aber wäre es nicht die Pflicht des SV darüber zu informieren ?

      Denke die Sache werd ich bei Gelegenheit doch noch mit einem Anwalt besprechen müssen

      VG Biker
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo biker,

      wenn es so abgelaufen ist, wie Du es beschreibst, könnte durchaus der Straftatbestand des Betrugs vorliegen.
      Um eine Anzeioge zu erstatten (die auch verfolgt werden muss) benötigst Du keinen Anwalt. Für eine eventuelle Rückforderung wäre das Zivilgericht zuständig. Hier brauchst Du einen Anwalt.

      Grüße
    • RE: Sonderbedarf

      also Biker, Du steigerst dich hier in was rein. Und nicht nur das, gilt auch für Deine Infos, d.h., Du steigerst auch immer mehr die Infos, und zwar in (!D!)eine bestimmte Richtung.

      Warum willst Du unbedingt KM bzw. dem "neuen Paar" "am Zeug flicken" ?

      das Ganze hier kommt mir sehr seltsam vor.
      Zuerst zahlt KV nicht, also wohl nicht medizinisch notwendig.
      dann zahlt die Beihilfe + KV doch, weil privat bzw. Stiefvater (bei dem Kind mitversichert ist) Beamter ist ?( ?(

      kann ich nicht glauben. Hier wo ich arbeite, habe ich keine Unterschiede zwischen meiner (Angestellten) "Gesetzlichen" KV und der Beihilfe von den verbeamteten Kollegen feststellen können.

      wie lange ist denn diese Vereinbarung her ? Läuft die Behandlung noch ?
      und warum hast Du nicht vorher hier nachgefragt ?

      Der Kompromiss wurde mit wissentlich falschen Zahlen ausgehandelt.
      dann kündige den, verlange das gezahlte Geld zurück. Dazu mußt Du allerdings dann Beweise vorlegen können.

      Beamten doch einen Eid ablegen müssen
      gegenüber dem Staat !

      und ihnen gegenüber ein besonderes Vertrauensverhältnis eingeräumt wird.
      im Verhältnis AG (Staat) / AN
      und evtl. noch - soweit dienstlich - gegenüber dem Bürger, der sich in dienstlichen Sachen an B. wendet.

      das ist eine reine Privatsache !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo,

      wie es sich genau mit dem Sonderbedarf verhält weiß ich nicht, mein Ex hat sich da aus allem rausgehalten.

      Aber das die ges. Krankenkasse, wie auch die Beihilfe bei Beamten, bei einer KIK 2 Einstufung nix zahlt weiß ich genau. Früher, wie bei meinem Großen wurde ab KIK 1 gezahlt!
      Das sich die prvate Zusatzversicherung auch geweigert hat, ist schade. Augen auf beim Abschluß!

      Hier von Betrug zu sprechen find ich echt heftig. Ich weiß aus eigener Erfahrung wie die Behandlungen Heut zu Tage ablaufen. Mein Sohn hat eine KIK 4 Einstufung, ich habe 3 Ärtzte aufgesucht, bis ich einen gefunden habe der es komplett auf Kassenleistung macht!

      Die anderen wollten erst mal im Vertrag aushandeln das Sie 1500 - 2000 Euro zusätzlich bekommen. Meine Krankenkasse hat sich schrecklich darüber aufgeregt, aber wirklich helfen konnten die da auch nicht. Wie gesagt beim dritten ging es dann. Den empfehle ich jetzt natürlich kräftig weiter. Weil die Abzocker unterstütze ich nicht.

      Ich hätte mir die Behandlung ohne Kasse nicht leisten können, schön das es noch Väter gibt die da mitziehen.

      LG Sonnenhaeusler

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sonnenhaeusler ()

    • RE: Sonderbedarf

      Hallo Wolfgang

      es geht doch um folgendes,

      KM stellt Forderungen wegen einer erheblichen finanziellen Belastung ( Sonderbedarf )
      Gibt die Kosten an die sie durch die Erstattung in der angegebenen Höhe gar nicht hat um mehr vom KV zu erzielen.
      Wieso will ich da jemanden am Zeug flicken ?
      Weil ich der Meinung bin das dieses verheimlichen mein finanzieller Schaden ist.

      Wie würde ein Sozialhilfeträger reagieren wenn vom Bedürftigem falsche Angaben über die tatsächliche Bedürftigkeit gemacht werden.

      Bist du der Meinung das es unehrenhaft ist wenn der Sozialhifeträger dann dem Bezieher ans Zeug flicken wollte ?


      Ich bin der Meinung ein Bedarf ( auch Sonderbedarf ) muss tatsächlich entstehen

      Steh ich wirklich allein mit meiner Meinung ?


      Gruß
      Biker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biker1957 ()

    • RE: Sonderbedarf

      Original von Wolfgang Becker

      das Ganze hier kommt mir sehr seltsam vor.
      Zuerst zahlt KV nicht, also wohl nicht medizinisch notwendig.
      dann zahlt die Beihilfe + KV doch, weil privat bzw. Stiefvater (bei dem Kind mitversichert ist) Beamter ist ?( ?(

      kann ich nicht glauben. Hier wo ich arbeite, habe ich keine Unterschiede zwischen meiner (Angestellten) "Gesetzlichen" KV und der Beihilfe von den verbeamteten Kollegen feststellen können.


      Hallo Wolfgang,
      noch kein halbes Jahr her:
      Zahnspange mit Mehrkosten von ca. 1500 €
      Die GKV würde Zahnspange zahlen jedoch nicht die Mehrkosten. Die Beihilfe gerade mal 30 € der Mehrkosten.
      Dann --> Einreichung des gesamten Heilkostenplanes bei der Beihilfe des Vaters und der privaten Zusatzversicherung des Kindes.
      Ergebnis: Restkosten von ca. 100 €

      Hört sich auch für mich seltsam an, aber ich habe die Zusage und Höhe der Kostenübernahme mit eigenen Augen gesehen.

      Von biker1957 Sonderbedarf zu verlangen für einen Bedarf der von anderer Seite gedeckt wurde grenzt schon an Betrug.

      Natürlich wäre es auch möglich, dass die Zusatzversicherung zuerst nicht zahlen wollte, da bereits beim Abschluß die Behandlung absehbar war aber vielleicht nicht angegeben wurde, sich jetzt aber eine andere Sachlage ergeben hat und somit doch gezahlt wurde.

      Max schrieb
      Wenn die Erstattung durch die Beihilfe und die PKV vor der Einigung über die Kostenteilung stattfand, ist es kein Betrug.


      Ich denke wenn die Erstattung .... NACH der Einigung über die Kostenteilung stattfand und vorher nicht bekannt war wäre es kein Betrug da ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, dass erstattet wird sondern nur eine (angebliche?) Ablehnung der Zusatzversicherung vorlag.

      Ich bin mir aber immer noch nicht im Klaren wurde jetzt alles von der PKV und Beihilfe erstattet oder von einer Zusatzversicherung und der Beihilfe?
      Ist das Kind über den Stiefvater in der PKV versichert?

      Grüße Kleine Hexe
    • RE: Sonderbedarf

      Nein, biker,

      Du stehst nicht alleine Da. Ich persönlich bin nur der Meinung, dass "Mann" das nicht tut, seine Exfrau wegen Betrugs anzeigen.

      Fordere das Geld zurück. Wenn sie es nicht zurück gibt, drohe ihr mit Zivilklage. Da kannst Du ja einen kleinen Hinweis auf die eventuelle Strafrechtsrelevanz ihres Handeln geben.

      Grüße
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo Biker,


      infrage käme eventuell der zivilrechtliche Paragraph:

      § 812 BGB Herausgabeanspruch

      (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
      (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.



      M. E. könnte hier auch der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) erfüllt sein.

      Nur was bringt dir das?
      1. Wird es mit der Beweisführung schwierig und

      2. würdest du nur tiefe Gräben aufreißen, die schwerlich wieder zuzuschütten wären.

      Ich kann deinen Frust sehr gut nachvollziehen, da ich selbst ähnliche unschönen Dinge mit der Ex erlebt habe.

      An deiner Stelle würde ich mich um die Herausgabe des unredlich erlangten und zuviel gezahlten Geldes kümmern.
      Hier wirst du, wenn das nicht freiwillig geschieht, wohl einen RA brauchen.

      Die andere Sache würde ich als charakterliche Unreife der Ex ansehen und versuchen möglichst schnell zu vergessen.

      Gruß
      EB
    • RE: Sonderbedarf

      Hallo biker,

      vorweg: eine kiefernorthopädische Behandlung halte ich nicht für Sonderbedarf, da die KK die Kosten übernimmt so eine medizinische Notwendigkeit vorliegt - und wenn, dann nur noch Kleinstbeträge übrig bleiben (siehe Beitrag von Kleine Hexe).

      In diesem Fall nur von unfair zu sprechen verwundert mich


      Unfair finde ich immer, wenn Kosten geteilt werden müßten und einer von beiden es so darstellt, das er besser dabei wegkommt oder sich hinterher nicht mehr daran erinnern kann, das er auch was dazugeben wollte. Für mein Empfinden kommt es sehr genau darauf an, wie und was besprochen und vereinbart war ob es an Betrug grenzt oder nicht.

      Wenn z.B. die KM sagt: kostet 1000 EUR - und Du sagst: ok - ich übernehme 500 EUR. Wo ist da der Betrug?

      Wenn z.B. die KM sagt: kostet 1000 EUR - Du fragst: was zahlt die KK? Sie sagt: Nix. Weiss aber in dem Moment schon, dass sie 800 EUR von der KK bekommt - das halte ich dann für Betrug.

      Das ist das eine - die nächste Frage ist: kannst Du das beweisen?

      Über welchen Betrag sprechen wir hier eigentlich - lohnt sich die Mühe, den Betrag ggfs. einzuklagen und damit das Verhältnis zum KM endgültig zu zerhacken?

      Wenn Du es ernsthaft angehen willst, Geld zurückzubekommen von dem Du meinst, das es durch Betrug den Besitzer gewechselt hat - nimm Dir einen Anwalt (der sollte Dir sagen können, ob das Betrug ist wenn Du ihm die Unterlagen vorlegst und wie Deine Chancen sind einen Prozeß zu gewinnen) und siehe Beitrag von Max:

      Fordere das Geld zurück. Wenn sie es nicht zurück gibt, drohe ihr mit Zivilklage.



      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Sonderbedarf

      Hallo Forenteilnehmer

      möchte euch jetzt noch mal die genauen Fakten kurz darstellen.

      KM weiß in 2002 das Behandlung anstehen wird. Keine Info an den KV

      Zusatzversicherung wurde laut ihren Angaben abgeschlossen Keine Info an den KV

      2 Kieferorthopäden werden von ihr aufgesucht, der erste sagt KIK 1 der Zweite KIK 2 Keine Info an den KV ( regelmäßiger Kontakt Sohn zu KV )

      Vor der Behandlung wird von KM in 2007 ( Angestellte ) Antrag auf Beihilfe beim Dienstherren gestellt. Ablehnung. Keine Info an den KV

      Danach Antrag durch Ihren neuen Mann ( Beamter ) Antrag genehmigt. KV keine Info

      In 2008 wird von KM Bahndlung in Auftrag gegeben. Keine Info an KV und auch keine Unterschrift beim KO

      Danach Antrag beim Jugendamt auf Beistandschaft
      Trotz der vorhergehenden Dinge entschließe ich mich zu einem Drittel von den Angegebenen Kosten von 3000 € in Höhe von 800 € zu beteiligen
      Ausgangslage zu dem Zeitpunkt
      Kosten für die KM 3000 €
      Die Zanhversicherung bezahlt ( kein Nachweis über Ablehnung der Vers. ) angeblich nicht. ( Meine Zweifel nach den bisherigen Angaben der KM möge man mir verzeihen )
      Mutter gibt im März 2010 beim JA an das die Klammer eventuell nur noch 6 Monate getragen werden müsste.
      Anfrage von KV bei KO ist die Behandlung bereits im Jan 2010 abgeschlossen
      Kosten der Behandlung 2600 € ( wieder keine bzw falsche Angaben dem KV gegenüber )
      Hab mittlerweile einen Anwalt über den Verlauf informiert. Auch der ist der Meinung das hier ein Betug zu überprüfen sei.

      Habe das JA über die nicht angegebene Erstattung informiert.
      Da für mich durch die falschen Angaben kein Vertrag zustande gekommen ist, fordere ich die KM den bisher bezahlten Betrag meinem Sohn für seinen Führerschein zu Verfügung zu stellen.
      Das bisher gezahlte Geld möchte ich somit nicht persöhnlich zurück erhalten.
      Den Anwalt werde ich dann nicht einschalten.
      Liegt somit im Ermessen der KM in wie weit rechtliche Konsequenzen entstehen würden.

      Ich möchte der KM nicht ans Zeug flicken auch wenn ich jetzt die Möglichkeit hätte sie vor Gericht zu bringen.
      Ich wünschte mir nur einmal das die ständige suche, wie kann ich möglichst viel vom KV raus holen aufhört
      Den vollen Kinderortszuschlag erhällt übrigens auch der Stiefvater.
      Die Unterhaltszahlungen belaufen sich vom KV auch immer leicht über dem Regelbetrag.

      Bin auf weitere Komentare gespannt und informiere euch wie die Sache ausgeht.

      Gruß Biker