Antrag Unterhalt (Ermittlungsbogen)

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    • Antrag Unterhalt (Ermittlungsbogen)

      Hallo Leute,
      ich habe ewig im Internet gesucht ob es irgendwo Hilfestellungen gibt zum Ausfüllen des Unterhaltsantrages, aber irgendwie hat man überall den Eindruck, dass die Väter als Bösewichte dargestellt werden und es nur um die Mutter des Kindes geht.

      Ich habe folgendes Problem:

      Mein Freund hat eine Tochter (4 Jahre) und nun hat er den Antrag vom Jugendamt bekommen, den er ausfüllen muss, damit der monatliche Unterhalt berechnet werden kann. Wie immer im schönen Deutschland, sieht da kein Mensch durch.
      Folgende Fragen habe ich:

      Sind die Anträge Bundeseinheitlich?

      Ist man verpflichtet Angaben zu Personen außerhalb des Haushaltes zu machen? (bin der meinung es geht kein was an, wo seine eltern wohnen und wie alt die sind, was haben die mit dem unterhalt der enkeltochter zu tun?!)


      Wir leben momentan bei meinen Eltern und zahlen 200Euro Kostgeld, ist es besser einen formlosen Mietvertrag aufzusetzen wo drin steht das er Miete an meine Mutter zahlt?

      Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

      Das zweite Blatt vom Antrag (Bescheinigung über Arbeitsverdienst), muss er dass von seiner Firma ausfüllen lassen?

      Gibt es sonst noch irgendwas, was man beachten muss beim ausfüllen?



      Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt

      Liebe Grüße, clodine
    • RE: Antrag Unterhalt (Ermittlungsbogen)

      Hi Clodine,

      es gibt einige Punkte, die du benennst, die unklar sind. Von wem hat er Post bekommen ?
      Von der Unterhaltsvorschußkasse oder von der Beistandschaft seines Sohnes (...für Kindschaftssachen).

      Zahlt er z.Zt. bereits Unterhalt ?

      Prinzipiell muss man nicht unbedingt die Bögen ausfüllen.

      Das einfachste ist, du liest dich ein, wie der Unterhalt berechnet wird bzw. Dein Freund,
      das ist festgelegt in den Richtlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte bzw. Berlin Kammergerichte.
      Findest du im Internet. Anmerkung: auch im ISUV-Forum --> Unterhaltstabellen und -leitlinien mfg WB

      Miete ist unrelevant, aus Dein Freund ist ein Mangelfall, d.h. wenn er den Mindestunterhalt nach
      Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen kann.

      Ansonsten empfiehlt sich die Broschüre vom ISUV zu Unterhaltsberechnung von Minderjährigen,

      Es ist prinzipiell sinnvoll, dass ihr eine Berechnung anstellt, was er zu zahlen hat.

      Da Jugendamt kann nämlich unter Umständen was anderes herausbekommen. Wichtig ist, dass das Jugendamt den Unterhalt nicht festlegen kann. Es kann nur eine Berechnung anstellen und du sagst, ja ist o.k.. Das gleiche mit dem Titel, wenn dieser gefordertet wird. Das Jugendamt kann nicht von Dir verlangen einen Titel zu unterschreibst. Die Mutter hat aber als Vertreter der Kinder (wenn die Kinder den hauptsächlich bei der Mutter leben), das Recht auf einen Titel, d.h. es kann ein Antrag bei Gericht gestellt werden.

      Grüße

      Der Michl.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Antrag Unterhalt (Ermittlungsbogen)

      hallo C.,

      seine eltern wohnen und wie alt die sind, was haben die mit dem unterhalt der enkeltochter zu tun?!)
      Verwandte in gerader Linie (darunter fallen auch Großeltern) sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
      Großeltern erst wenn Eltern dazu nicht in der Lage sind.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Antrag Unterhalt (Ermittlungsbogen)

      Hallo Chlodine,

      ich würde den Bogen vom Jungendamt garnicht ausfüllen.

      Dem JA stehen gewisse Informationen zu, die musst du natürlich liefern. Aber dazu braucht es kein Formular und auch deutlich weniger Auskünfte als dort aufgeführt sind.

      Als ich den Bogen meiner Anwältin vorgelegt habe, hat sie bei dem Punkt mit meinen Eltern herzlich gelacht. Das geht die vom Jungendamt einfach nichts an. Die Anwältin hat dann die wichtigsten Unterlagen (Gehalt, Nachweis über berufsbedingte Aufwände, private Altersvorsorge) an das Jugendamt geschickt. Von dem Bogen war nie mehr die Rede.

      Die versuchen es einfach.

      LG

      Thodie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thodie ()