Neues Gericht bzw. Anwalt bei Umzug in anderes BL?
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
-
hallo Netti, arch wenig Infos.
so kann die Antwort nur lauten: evtl.[COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]
[IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG] -
Hallo Wolfgang,
ich dachte, da gibt es allgemeine Richtlinien.
Welche Info ist wichtig?
Umzug von NRW nach SH.
Jede Partei hat einen Anwalt. Es gibt noch keine Anträge vor Gericht.
Trennung läuft seit etwas über einem Jahr.Viele Grüße von NettiDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Netti ()
-
Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
-
Hallo eday,
da steht:
1.
Wenn aus der Ehe noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist zuständig für ein Scheidungsverfahren das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
Beipiel: Die Ehefrau mit den Kindern wohnt in München und der Ehemann in Nürnberg. Das Amtsgericht München ist zuständig, da dort die Ehefrau zusammen mit den Kindern lebt.
Wie zwingend ist das denn?
Wenn ich vor Umzug Scheidungsantrag etc. hier am Gericht stelle,
kann meine Sache dann weiterhin in NRW bleiben/verhandelt werden?Viele Grüße von Netti -
Hallo Netti,
Ich nehme an,wo der Scheidungsantrag gestellt wurde,wird
auch die Scheidung durchgezogen.
Würde einfach mal beim Amtsgericht anrufen ( bei unserem AG
sind die Leute sehr nett,und geben gerne Auskunft).
Die Anwälte können natürlich her kommen wo sie wollen.
Nur wenn sie weit zum Gericht fahren müssen,verlangen Sie
entsprechend mehr Geld für ihre Auslagen.
lg
edyProbier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........