Unterhaltsberechnung wenn mittellos!?

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    • Unterhaltsberechnung wenn mittellos!?

      Liebes Isuv Forum,

      ich lebe getrennt von meinem Mann mit meiner kleinen Tochter (2Jahre alt)
      Mein Mann war vor unserer Ehe bereits einmal verheiratet und hat zwei weitere Kinder 10 und 14 Jahre alt.
      Für diese Kinder zahlt er Unterhalt.
      Unserer Tochter zahlt er ebenfalls Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (Er hat sich den Betrag selbst ausgerechnet)
      Angeblich ist er nach diesen Zahlungen am Selbstbehalt und daher erhalte ich keinen Unterhalt. Ich bin Teilzeitbeschäftigt (40%).
      Ich weiss hier im Forum dürfen keine Berechnungen gemacht werden und ich sollte zu einem Anwalt gehen, wenn ich es genau wissen will. Was ist aber wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann. Ich habe bereits bei einigen angefragt und diese sagen mir eine Berechnung des Unterhalts kostet ca. 280 Euro.
      Ich habe aber keine 280 Euro übrig.
      Gibt es denn keine andere Möglichkeit herauszufinden ob mir jetzt Unterhalt zusteht oder nicht?
      Das mein Mann wirklich am Selbstbehalt ist kann bei dem Lebensstil den er führt nicht sein.

      Vielen Dank für Eure Hilfe
      J.
    • RE: Unterhaltsberechnung wenn mittellos!?

      Hallo JuliaS123,

      Meiner Meinung nach:

      1.Anlaufstelle für dich und dein Kind ist das Jugendamt.

      Wenn du kein Geld hast,steht dir evtl. Prozesskostenhilfe zu,
      erfährst du alles beim Jugendamt.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Unterhaltsberechnung wenn mittellos!?

      Hallo,
      danke für die Antwort.
      Beim Jugendamt war ich schon, die sagen mir sie können mir nur Auskunft über den Kindesunterhalt geben und den zahlt mein Mann ja.
      Was mich angeht dürfen sie keine Auskunft geben.
      Prozesskostenhilfe? Ich möchte nicht vor Gericht. Brauche nur eine korrekte Rechnung damit ich bei meinem Mann besser argumentieren kann.
      Ich hoffe eigentlich das alles ohne Gericht klären zu können.
    • RE: Unterhaltsberechnung wenn mittellos!?

      Hallo,

      da Ihr verheratet wart müsstest Du doch ungefähr wissen was er verdient.
      Bei den drei Kindern zahlt er allein als Mindestunterhalt monatlich
      831 € (334+272+225). Wenn er danach noch mehr als 1000 € übrig hat, könnte er an Dich zahlen.

      Oder falls Du das Einkommen nicht kennst, lass Dir vom Jugendamt beim Kindesunterhalt helfen, danach weißt Du dann zumindest was er verdient und kannst Dir überlegen ob es lohnt einen Anwalt einzuschalten.
    • RE: Unterhaltsberechnung wenn mittellos!?

      hallo J., erst mal willkommen in den ISUV Foren.

      bei Unterhaltsberechnungen gibt es kein "Angeblich", sondern die Einkommen sind zu belegen.

      Du hast folgende Möglichkeiten:

      • Du kannst Dich mit unseren Merkblättern selbst informieren, da sind z.b. auch Rechenbeispiele drin.

      • es gibt auch Beratungskostenhilfe.
        Dazu mußt Du zum Amtsgericht, bei einem Rechtspfleger kannst Du einen Gutschein für eine Beratung bekommen. Einkommensnachweis mitbringen. Den Gutschein kannst Du bei einem RA Deiner Wahl einlösen, aber vorher fragen ob RA es dafür macht.

      • Als ISUV Mitglied hast Du 1 schriftliche Rechtsauskunft pro Jahr frei.
        Außerdem gibt es in vielen Bezirksstellen + im Mitglieder-Forum günstige Kurzberatungen, die i.d.R. für eine EU-Berechnung ausreichen.

      • und die Merkblätter zum Thema kosten für Mitglieder nur 1/2.


      siehe dazu die Links unten in meinem Signum.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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