öffentliche Verhandlung, ja oder nein?

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    • öffentliche Verhandlung, ja oder nein?

      Nachdem ich mich hier durchgesucht habe und nix gefunden habe, was meine Frage beantwortet:
      1) st eine Verhandlung vor dem Amtgericht in Unterhaltsfragen öffentlich, ja oder nein?

      2) Könnte ich mit einer Vollmacht meines Mannes ihn auch in der Verhandlung vertreten, da er u.U. zu dem angesetzten Termin im Krankenhaus weilt?

      Thema der Verhandlung: Es geht um die Güteverhandlung wg. Unterhaltsberechnung.
      Bin dankbar für eine kurze Antwort.
      Gruß rostlaube
      Eine alte Kuh lernt auch noch was dazu
    • RE: öffentliche Verhandlung, ja oder nein?

      Hallo,
      es kommt darauf an,
      wenn das (isolierte) Unterhaltsverfahren vor dem 01.09.2009 eingeleitet wurde, gibt es in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht und das Verfahren ist öffentlich, wenn das Verfahren nach dem 01.09.2009 eingeleitet wurde und es nicht ledilgich ein einstweiliges Verfahren ist, besteht Anwaltspflicht, das Verfahren ist nicht öffentlich.
      Ungeachtet allem, ein Unterhaltsverfahren ohne kundigem Anwalt erscheint mir mutig.

      gruss ad_vocat
    • RE: öffentliche Verhandlung, ja oder nein?

      Hallo Rostlaube,
      zu 1.) bei mir waren diese Verhandlungen öffentlich, dabei ging es allerdings um Trennungsunterhalt, minderjähr. Kinder waren also nicht beteiligt. Zuschauer waren aber nicht da mit einer Ausnahme. Eine Verhandlung dauerte mal länger, da haben sich einige Leute, die aus meiner Verhandlung niemand kannte und die angeblich bei der danach stattfindenen Verhandlung dabei sein wollten, schon gegen Ende meiner Verhandlung im Zuschauerbereich dazugesetzt.
      zu 2.) Ich glaube nicht, dass das geht. Wenn Du nicht gerade Rechtsanwältin bist, ist das ein mutiger Plan. Immerhin soll anscheinend mit einer Dritten Person >>verhandelt<< werden. Kennst Du denn alle Einzelheiten aus dem Leben Deines Mannes, die damit zusammenhängen könnten? Ist kein Mißtrauen, aber Dinge die er vergessen oder für vollkommen unwichtig und bedeutungslos gehalten hat, können dort plötzlich wichtig werden.
      Eigentlich müsste in der Ladung zu einer zulässigen Vertretung was stehen. Ich kenne das aus einer Ladung zur Güteverhandlung so: "Zu dem Termin wird das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet", also keine Vertretung. Und in dem Termin ging's dann richtig "ans eingemachte", der gegn. Anwalt hätte eine Vertretung mit Sicherheit kalt gestellt mit Fragen und Behauptungen, wo er annehmen kann, dass das nur der Betroffene selbst wissen kann.
      Einen Termin müsste man sonst auch vom Gericht umlegen lassen können, wenn dann gerade ein Krankenhaustermin ansteht.

      Frohe Ostern wünscht
      Treckerfahrer
    • RE: öffentliche Verhandlung, ja oder nein?

      Hallo (soviel Zeit sollte sein, --> Netikette) rostlaube, zu Deinen Fragen
      1. ja, bisher war es so. Siehe auch die Antwort von Advokat.
        Reine Unterhaltssachen sind öffentlich, nur wenn's um familieninterne Sachen geht ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
        das bedeutet, Du kannst als Zuhörer dabei sein.

      2. neee, mehr als Zuhörer ist nicht drin.
        Das wäre ein Grund die Verhandlung zu verschieben, wenn KH nicht verschiebbar ist. Natürlich RA unterrichten, der leitet das ans Gericht mit Bitte um Terminverschiebung weiter.
        Da ja Anwaltszwang besteht, ist ja quasi ein "Vertreter" schon vorhanden.


      Oft folgt direkt auf die "Güteverhandlung" - wenn Einigung, Vergleich abgelehnt wird, die eigentliche Sach-Verhandlung. Wenn nur die Güteverhandlung geplant ist, würde m.E. die vom RA vorgetragene Ablehnung reichen. Besprecht das mit RA.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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