Nachdem ich mich hier durchgesucht habe und nix gefunden habe, was meine Frage beantwortet:
1) st eine Verhandlung vor dem Amtgericht in Unterhaltsfragen öffentlich, ja oder nein?
2) Könnte ich mit einer Vollmacht meines Mannes ihn auch in der Verhandlung vertreten, da er u.U. zu dem angesetzten Termin im Krankenhaus weilt?
Thema der Verhandlung: Es geht um die Güteverhandlung wg. Unterhaltsberechnung.
Bin dankbar für eine kurze Antwort.
Gruß rostlaube
1) st eine Verhandlung vor dem Amtgericht in Unterhaltsfragen öffentlich, ja oder nein?
2) Könnte ich mit einer Vollmacht meines Mannes ihn auch in der Verhandlung vertreten, da er u.U. zu dem angesetzten Termin im Krankenhaus weilt?
Thema der Verhandlung: Es geht um die Güteverhandlung wg. Unterhaltsberechnung.
Bin dankbar für eine kurze Antwort.
Gruß rostlaube
Eine alte Kuh lernt auch noch was dazu