Bin seit einem Jahr getrennt. Mein Ex beteiligt sich bisher nicht an den Betreuungskosten für den Hort unserer beiden Söhne.
Kann ich den Mehrbedarf nachträglich bzw. rückwirkend einfordern??
Oder erst wenn ich ihn jetzt auffordere für März oder ab April?
Vielen Dank
Gruß
Manja
Kann ich den Mehrbedarf nachträglich bzw. rückwirkend einfordern??
Oder erst wenn ich ihn jetzt auffordere für März oder ab April?
Vielen Dank
Gruß
Manja