Hallo zusammen,
bei meinem Mann steht aktuell die Neuberechnung des Kindesunterhalts für seinen Sohn aus vorheriger Beziehung an. In diesem Rahmen taucht bei der Überprüfung seines Einkommens das folgende Problem auf.
Im letzten Jahr war mein Mann nach Steuerklasse 3 tätig, da ich selbst teilweise in dem Jahr Elterngeld sowie deutlich geringeres Einkommen aus Teilzeittätigkeit nach Stkl.5 bezog. Seit Januar sind wir beide wieder in Stkl. 4 tätig, waren dies auch vor meiner Elternzeit immer. Nun werden die letzten 12 Monate gefordert, als Grundlage für die Zeit ab 2010. Gibt es diesbzgl. irgendwelche Regelungen, welches Nettoeinkommen relevant ist?
Vielen Dank für eure Hilfe
Schlumpf
bei meinem Mann steht aktuell die Neuberechnung des Kindesunterhalts für seinen Sohn aus vorheriger Beziehung an. In diesem Rahmen taucht bei der Überprüfung seines Einkommens das folgende Problem auf.
Im letzten Jahr war mein Mann nach Steuerklasse 3 tätig, da ich selbst teilweise in dem Jahr Elterngeld sowie deutlich geringeres Einkommen aus Teilzeittätigkeit nach Stkl.5 bezog. Seit Januar sind wir beide wieder in Stkl. 4 tätig, waren dies auch vor meiner Elternzeit immer. Nun werden die letzten 12 Monate gefordert, als Grundlage für die Zeit ab 2010. Gibt es diesbzgl. irgendwelche Regelungen, welches Nettoeinkommen relevant ist?
Vielen Dank für eure Hilfe
Schlumpf