Kindesunterhalt bei Wechsel der Steuerklasse

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    • Kindesunterhalt bei Wechsel der Steuerklasse

      Hallo zusammen,

      bei meinem Mann steht aktuell die Neuberechnung des Kindesunterhalts für seinen Sohn aus vorheriger Beziehung an. In diesem Rahmen taucht bei der Überprüfung seines Einkommens das folgende Problem auf.

      Im letzten Jahr war mein Mann nach Steuerklasse 3 tätig, da ich selbst teilweise in dem Jahr Elterngeld sowie deutlich geringeres Einkommen aus Teilzeittätigkeit nach Stkl.5 bezog. Seit Januar sind wir beide wieder in Stkl. 4 tätig, waren dies auch vor meiner Elternzeit immer. Nun werden die letzten 12 Monate gefordert, als Grundlage für die Zeit ab 2010. Gibt es diesbzgl. irgendwelche Regelungen, welches Nettoeinkommen relevant ist?


      Vielen Dank für eure Hilfe
      Schlumpf
    • RE: Kindesunterhalt bei Wechsel der Steuerklasse

      Hallo nochmal,

      vielen Dank Dir, Prinzip, für deine Antwort. Gibt es hier geeignete Formulierungshilfen, um zu argumentieren, das eben nicht das bereinigte Mittel der letzten 12 Netto-Verdienste anzusetzen ist oder irgendwelche ähnlichen Urteile?

      Vielen Dank für alle Ratschläge
      Schlumpf
    • RE: Kindesunterhalt bei Wechsel der Steuerklasse

      Hallo Schlumpf, wie Prinzip ja schon geschrieben hat, ist da Dein (voraussichtliches) Einkommen in Steuerklasse 4 heranzuziehen.

      Das solltest Du aber auch darlegen.
      Wenn sich sonst nix ändert rechne "die letzten 12 Monate" mit einem Steuerprogramm nach "Steuerklasse 4" um. Wenn schon Tariferhöhung feststeht berücksichtige die auch.
      Das alles schön ausgedruckt, und zu den Kopien der "letzten 12 Monate" dazu gelegt. Mit kurzer Erklärung "warum".
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt bei Wechsel der Steuerklasse

      Hallo,

      vielen Dank für eure Antworten. Dann verstehe ich es richtig und es ist die einzige Möglichkeit für uns, dass ich meine sämtlichen Unterlagen gleich mitliefere, um zu belegen, dass wir keinen Splittingvorteil in der Ehe haben?
      Geht das nicht weit über die Auskunftspflicht meines Mannes hinaus?

      Mach ich, sicherlich verständlicherweise, nicht gerne, aber wird vermutlich wohl nicht anders gehen.

      Vielen Dank für Eure Hilfe und im Voraus für den Fall, dass jemand im Forum Alternativmöglichkeiten sehen sollte.

      Schlumpf
    • RE: Kindesunterhalt bei Wechsel der Steuerklasse

      Sorry, mein Fehler.

      Meinte Dein Mann muss das so darlegen. Damit RA ohne eigene Um-Rechnerei sein Einkommen nach Steuerklasse 4 erkennen kann.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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