Notunterhalt

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    • RE: Notunterhalt

      Hallo

      Ist mir schon klar, allerdings wollte ich endlich eine Regelung, dies war ein Eingeständnis an die anderen Punkte, ausserdem ist die Laufzeit nur bis ende nächsten Jahres.
      Trotzdem die Frage, wann tritt dies ein und wie hoch kann der Notunterhalt sein.

      Danke...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sascha ()

    • RE: Notunterhalt

      Hallo Sascha,

      die Formulierung ist in der Regel "... Ausschluss von Unterhalt auch für den fall des Notbedarfs...."
      oder so ähnlich.

      Das bedeutet, dass deine Ex selbst dann keinen Unterhalt mehr von dir fordern kann, falls sie durch Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. nicht mehr selbst für ihren Bedarf sorgen kann.

      Gruß
      EB
    • RE: Notunterhalt

      Original von Sascha
      Hallo Zusammen

      "ab dem ... besteht auch kein Recht mehr auf Notunterhalt".


      Hallo Sascha,
      diese Formulierung ist zwar häufig bei der Abgabe von Verzichtserklärungen, gleichwohl überflüssig wie ein "Kropf".

      Einen Notbedarfsunterhalt gibt es schon seit dem 01.07.77 - also seit Inkrafttreten des Zerrüttungsprinizps - nicht mehr.

      Wenn ein Unterhaltsanspruch nach jetzt geltendem Recht erlosschen ist, kann später ein Unterhaltsanspruch nicht mehr entstehen, weil es dann an der sogenannten - ununterbrochenen - Unterhaltskette fehlt. Einzige Ausnahme ist der sogenannten "wiederauflebende Betreuungsunterhalt"gem. § 1586 a BGB, der dann eingreifr, wenn aus einer Vorehe betreuungsbedürfte Kinder in dem Zeitpunkt vorhanden sind, in dem die Zweitehe des betreuenden Elternteils geschieden wird und gegen den neuen Ehepartner kein Unterhaltsanspruch - aus welchen Gründen auch immer - besteht.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Notunterhalt

      Hallo

      Vielen Dank für die Antworten.

      Konkret sieht es folgendermassen aus. Laut Vereinbarung bezahle ich dieses und nächstes Jahr monatlich einen bestimmten Betrag als nachehelichen Unterhalt. Ab dem 01.01.2012 besteht auch kein Recht mehr auf Notunterhalt. Für meine Kinder (9 und 12) bezahle ich normal laut Düsseldorfer Tabelle. Nun hat sich meine EX von ihrem Freund getrennt, zieht weg und ist arbeitslos. Kann Sie nun mehr Unterhalt verlangen?

      Danke...
    • RE: Notunterhalt

      Original von Sascha
      Nun hat sich meine EX von ihrem Freund getrennt, zieht weg und ist arbeitslos. Kann Sie nun mehr Unterhalt verlangen?
      .

      Hallo Sascha,

      für die vereinbarte Übergangszeit kann sie ggf - falls sich Dein Einkommen zwischenzeitlich erhöht hat - ggf. erhöhten Unterhalt fordern.

      Danach entfällt jeder Unterhaltsanspruch, es sei denn, der verzicht war seinerzeit sittenwidrig, weil es absehbar war, dass sie öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen müsste.

      MfG
      Prinzip