Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

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    • Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Hallo liebes Forum,

      ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

      Situation ist wie folgt:
      Ich bin 21 Jahre alt, meine Elten sind geschieden seit ich ca. 3 Jahre alt bin. Ich lebe bei meiner Mutter, mein Vater hat bisher immer Unterhalt gezahlt. Ich beende im Juni meine erste schulische Ausbildung als Fremdsprachenassistentin (2-jährige für abiturienten, abi hab ich seit 2008) und fang dann im august ein duales studium als industriekauffrau und betriebswirtin an. Auch während meiner Ausbildung hat Vater Unterhalt geahlt, zudem noch direkt an mich motl 150 €, da meine Mutter als kaufm. Angestellte nicht sehr viel verdient. Deshlab hatte ich Bafög für Schüler beantragt, welches mir(aufgrund des zu hohen einkommens meines vater lt. amt) verwehrt wurde.

      deshlab die mtl zahlung meines vaters, welche er aber manchmal ausgesetzt hat(lt seiner aussage wegen geldknappheit. ich habe nämlich keinerlei einsicht in seine gehaltsgeschichten, da er diese immer schön verdeckt behielt. auch beim bafögamt, wo ich anrief um zu fragen,wieso mein antrag abgelehnt wurde(es war nämlich nur die berechnung zum gehalt meiner ma abgebildet) wurde mir mittgeteilt, dass mein vater nicht wollte,dass die daten an mich gehen.

      das macht ja schon misstrauisch. nun liegt der fall so, dass ich dieses duale studium mache. es war klar,dass es entweder das wird oder ein normales studium, welches ichmir nur mit mühe und not hätte leisten können, denn die geldsitutaion ist wie gesagt, schwierig.
      hatte damals mit meinem vater geredet und er hatte gesagt, er würde mir ihm rahmen des mögl helfen. ich muss sagen, dass ich hier erhebliche zweifel habe,ob er es tatsächlich gemacht hätte, denn mit gekld ist er sehr knauserig. dazu muss ich sagen, dass er nach der scheidung meiner mutter 13 jahre eine beziehung mit einer anderen frau hatte, mit der er auch zwei kinder hat, für das eine(7) zahlt er keinen unterhalt, für die große(15) ncith den vollen satz, auch für mich zahlt er nicht den vollen satz.
      ich sage das,weil ich nicht weiß,in wie weit das eine rolle spielt.

      kann ich meinen vater, angenommen, er will mich nciht mehr unterstützen, zum unterhalt-zahlen zwingen? ich weiß, dass ich ein gehalt bekomme,aber das liegt mit knapp 500 € netto nicht so hoch,als dass ich davon noch mein auto bezahlen könnte,dass ich mir wegen der entfernung zur uni kaufen muss und auch noch meiner mutter helfen kann,den ja theoretisch ab juni wegfallenden unterhalt abzufangen. das heißt, meine mutter hätte durch den wegfall des unterhalts sehr große probleme,usner leben weiter zu bestreiten. wohngeld bekommen wir auch nicht, leben allein von ihren einanhmen und dem unterhalt.

      mir ist klar,dass ich vllt erstmal mit meinem vater reden müsste, ob er nicht noch weiter unterhalt zahlt,also freiwillig, wiel es sonst sehr kanpp wird. er hat vor ca. 2 jahren auch den ehegattenunterhalt eingestellt, denn er zwar länger als nötig geazhlt hat, aber trotzdem sind damit 400€ weggefallen, weshalb wir shcon in eine kleinere wohnung umgezogen sind. wegfall des unterhalts wäre erneut schlimm für uns. ich kann ihm das so darlegen,aber ob ihn das interessiert, kann ich jetzt noch nciht sagen. das verhältnis ist eigenltich ganz ok, aber bei geld wirds sehr angespannt.

      dann habe ich von der ausnahem regelung abitur-lehre.studium gelesen,unter der unterhalt weiter geazhlen werden mussIn machenn fällen,ich weiß), gilt dies auch für duales studium?ich hab zwar einnahmen,abe die reichen,wie oben dargelegt einfach nciht.

      wäre sehr dankbar für eine antwort!
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Hallo Arizona!

      500 Euro + 184 Euro = 684 Euro

      Ich denke mal dein Bedarf zu Hause ist gedeckt, was aber keine Rolle spielt - da zwischen deiner Ausbildung und dem Studium kein sachlicher Zusammenhang besteht und somit keine Unterhaltspflicht.

      Ähnliches BGH-Urteil:
      Bundesgerichtshof

      Az.: XII ZR 148/ 99

      Urteil vom 23. 05. 2001

      Vorinstanz: OLG Frankfurt am Main - AG Bad Homburg

      mir ist klar,dass ich vllt erstmal mit meinem vater reden müsste, ob er nicht noch weiter unterhalt zahlt,also freiwillig, wiel es sonst sehr kanpp wird. er hat vor ca. 2 jahren auch den ehegattenunterhalt eingestellt, denn er zwar länger als nötig geazhlt hat, aber trotzdem sind damit 400€ weggefallen, weshalb wir shcon in eine kleinere wohnung umgezogen sind. wegfall des unterhalts wäre erneut schlimm für uns. ich kann ihm das so darlegen,aber ob ihn das interessiert, kann ich jetzt noch nciht sagen. das verhältnis ist eigenltich ganz ok, aber bei geld wirds sehr angespannt.


      Wenn Unterhalt wegfällt, dann gibt es einen Grund dafür. Es steht kein UH mehr zu, weil z.B. beim EU eine Erwerbsobliegenheit besteht oder weil keine Bedürftigkeit besteht.

      Man sollte sich dann nicht überlegen, wie man jemanden dazu "zwingen" kann weiter UH zu zahlen, sondern wie man selbst zu Recht kommt.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Moin,

      ich habe mal ein Gerücht gelesen, in dem behauptet wird, dass Texte mit Groß- und Kleinschreibung besser lesbar sind...

      halte ich aber für ein Gerücht...

      Viel Spaß!

      aralka
      Vater von drei tollen Kindern!
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Original von Kosmos25
      Hallo Arizona!

      500 Euro + 184 Euro = 684 Euro

      Ich denke mal dein Bedarf zu Hause ist gedeckt, was aber keine Rolle spielt - da zwischen deiner Ausbildung und dem Studium kein sachlicher Zusammenhang besteht und somit keine Unterhaltspflicht.


      Da hab ich mich bezgl. meiner Ausbildung vielleicht auch etwas unklar ausgedrückt...
      Und zwar heißt die Kaufm. Assistentin für Fremdsprachen,das heißt, die eine Hälfte des Unterrichts ist auf Fremdsprachen bezogen (aber im Bezug auf Wirtschaft, d. h. Wirtschaftstexte übersetzen, Geschäftskommunikation, etc), der andere Teil reine Wirtschaftsfächer auf deutsch, also VWL, BWL, Rechnungswesen, etc.
      Daher denke ich, ein Zusammenhang ist gegeben, oder? Wenn ich jetzt Industriekauffrau/Betriebswirtin mache?

      Also geht es quasi ausschließlich um meinen Bedarf und nicht darum, in welchem "Umfeld" ich lebe? Weil es ja dann schwierig ist für meine Mutter unsere Wohnung, etc zu bezahlen. Spielt das also keine Rolle?

      Zwingen war auch etwa unglücklich formuliert und es stimmt natürlich schon, dass man selber schauen sollte, wos herkommt. Das soll ja auch keine Dauerlösung sein, ist mir klar. Ich möchte einfach wissen, was Sache ist.


      Moin, ich habe mal ein Gerücht gelesen, in dem behauptet wird, dass Texte mit Groß- und Kleinschreibung besser lesbar sind... halte ich aber für ein Gerücht... Viel Spaß!

      Moin,

      Aja, danke. Ich habe auch gelesen, dass manche Leute tatsächlich manchmal etwas faul sind, was das angeht...und dass das hier ein Forum ist, wo man Ratschläge zu seiner Situation bekommt und nicht zu seinem Schreibstil, aber nun denn, wenn so großer Wert darauf gelegt wird, achte ich darauf...Dir auch viel Spaß!
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Hallo arizona,

      ach , nimm es nicht krum, ältere Leute sind nicht mehr so leistungsfähig, das Thema habe ich mit meinen drei auch häufig mal. ;)

      Wenn ich mal von mir auf andere schließen darf, dann würde ich nicht so gerne über den Weg Tochter die Ex mit Geld versorgen.., mag ja ganz anders bei Euch sein.
      Ich zahle meinem in einer eigenen Wohnung wohnenden Ältesten auch ein wenig mehr, damit es leichter ist. Doch zusätzlich ein eigenes Auto, damit er es bequem hat, nee... das soll doch bitte die Frucht eigener Anstrengungen sein.
      Wie alle anderen Berufstätigen auch, so mußt Du wohl mit Deinem Geld (684 €) hinkommen, das ist für die Persönlichkeitsbildung ungemein hilfreich.

      Viel Glück und eine erfolgreiche Ausbildung!

      aralka
      Vater von drei tollen Kindern!
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Ach, keine Sorge, ich kenn euch ältere Leute,ich nehm das nicht krumm ;)

      Die erste Aussage sehe ich ja ein, aber du zahlst deinem Sohn das Geld ja bestimmt nicht, weil er ohnehin schon genug verdient, sondern damit ers leichter hat. Ich möchte das Geld ja auch nicht, weil ich mir damit teure Schuhe oder sonst was kaufen will.

      Und ich würde auch gern auf das Auto verzichten und nur mit öfftl. Verkehrsmitteln fahren, weils günstiger ist, aber leider ist sowas nicht immer möglich, denn von mir zur Uni sind es mit Bus und Bahn 2,5 Stunden.

      Also bin ich nicht die Art Tochter, die gern faul sich von Vater alles bezahlen lassen will, habe währens meiner Ausbildung jetzt auch einen langen Anfahrtsweg in Kauf genommen.. nur einen noch längeren, wenn die Uni sowieso von 7.45 bis 17.30 geht, möchte ich ehrlich gesagt, nicht machen. Ist das verständlich oder bin ich doch die bequeme Tochter? :)

      Ich glaube, aufrgund der Lebenssituation, in der ich bin, weiß ich,wie man mit Geld umgeht und was persönlichkeitsbildend ist, auch, aber danke, ich nehme gerne Ratschläge von Älteren an :)

      EDIT:
      Jetzt vergess ich doch fast zu fragen, ob das also auch die rechtliche Situation besagt: "Kein Anspruch!" oder sind das Vermutungen bzw. moralische Äußerungen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Arizona05 ()

    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Hallo Arizona,

      ob ein Unterhaltsanspruch aufgrund einer Berufsausbildung besteht halte ich für strittig. Deine Argumentation für das Studium als Folgeausbildung ist durchaus schlüssig und könnte von einem Gericht als solche anerkannt werden. Damit hättest Du rein theoretisch Anspruch.
      Allerdings lebst Du bei einem Elternteil und Dein Unterhaltsbedarf errechnet sich aus den zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Und das dürfte unterste Stufe sein.
      Bei Deiner Mutter weißt Du es ja und bei Deinem Vater wird vom Einkommen erst mal so einiges abgezogen - auch ein fiktiver Unterhalt für seine beiden anderen Kinder. Der Selbstbehalt der unterhaltsverpflichteten Eltern liegt bei jeweils 1.100 €. Wenn da beim Vater noch etwas übrig ist (bei der Mutter glaube ich ja nicht) dann kannst Du mal rechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das lohnt, denn Dein Bedarf ist durch Kindergeld und eigenes Einkommen sicherlich weitgehend gedeckt. Einzig die berufs-/ ausbildungsbedingten Aufwendungen könnten der Höhe nach noch einen Anspruch ergeben, weil Du eben einen weiten Anfahrtsweg hast.
      Auch könnte man von Dir verlangen, zum Studienort zu ziehen. Dann wäre Dein Bedarf bei 640 € + 90 € pauschal für ausbildungsbedingte Aufwendungen. In diesem Fall reden wir über einen Fehlbetrag von ca. 50 €.

      Das alles setzt aber voraus, dass Dein Studium als Zusatzausbildung im bereits erlernten Beruf anerkannt wird.

      In der Rangstufe der Unterhaltsberechtigung stehst Du an letzter (4.) Stelle. Nachdem Dein Vater auch für seine minderjährigen Kinder wohl nicht den Mindestunterhalt bezahlen kann, vermute ich mal, dass er bezüglich Deines Anspruchs gar nicht leistungsfähig ist.

      Also, unter Einbeziehung all dessen, was ich und die anderen geschrieben haben ist wohl kein Unterhalt zu bekommen.

      Grüße
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Vielen Dank für deine Antwort, Max.

      Das mit dem Einkommen meines Vaters ist, wie oben angerissen, ein anderes Problem. Denn er zahlte bisher (ich weiß den letzten Stand nicht, seitdem die neue Tabelle in den letzen Monaten kam) nicht den vollen Unterhalt, weil die Mutter der beiden Kinder es dabei beließ, wie es schon während ihrer Beziehung lief (die Kleine nichts, die Große nicht den vollen Satz).
      Die Trennung und deren Folgen waren mehr als unschön und es wurde viel auf dem Rücken der Kids ausgetragen seitens meines Vaters (war die Scheidung meiner Mutter mit Unterhaltschlammschlacht vor Gericht wohl nicht schlimm genug), naja wie dem auch sei.
      Um weiteren Streit zu vermeiden und weil es auch so einigermaßen ging, verzichtete die Mutter erstmal auf weitere Ansprüche. Den letzten Stand,ob er nun doch voll zahlt weiß ich nicht,jedenfalls liegt es nicht daran, dass er zu wenig verdient.
      Er hält damit ziemlich hinter dem Berg was er verdient, als damals Bafög beantragt habe, hat er dafür gesorgt, dass ich ja keine Zahlen sehe. Und da bröckelte schon mein Vertrauen, wenn er nichts hat, wie er immer sagt, wieso dann das Ganze?

      Ist eben ein Thema,welches ich nicht gern mit ihm bespreche, aufgrund der Historie....Unterhaltsgefasel gibts bei uns seit ich denken kann und dass sich alles mit den Kleinen wiederholt, ist für mich unbegreiflich, aber das gehört ja nicht hierher.

      Zum Studienort hinziehen wäre eher schlecht, da mein Arbeitsort ja wiederum bei mir in der Nähe liegt, aber danke für die Erläuterung.

      Also steht die Mutter der Kleinen vor mir, weil sie minderjährig sind? Wusste ich gar nicht, aber man lernt nie aus. Dass die Kids vor mir stehen weiß ich.
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Hallo Arizona,


      versuchs noch einmal mit einem Bafög-Antrag wenn das Studium beginnt. Für Studenten gelten andere Bafög-Regeln als für Azubis. Vielleicht kommt zumindest ein bisschen rum dabei.

      Wird wieder kein Bafög bewilligt, hilft nur einschränken oder kellnern am Wochenende.


      Alles Gute - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Ich bin mir sicher, dass ich als dualer Student, also Student mit ausbildungsvertrag keinen anspruch auf studentenbafög habe.

      Und weil ich ja dann neben der arbeit auch noch zur uni und zur schule muss (uni auch samstags bis nachmittags) wäre das allein zeitlich schwierig mit einem nebenjob. mal abgesehen,dass ich ja schon einen job habe (bei der firma) und dann erstmal abklären müsste,ob das überhauupt möglich ist. aber ich muss ja auch parralell zum arbeiten (ganz normal von 8-16.30) für die schule und uni lernen.
      wäre also schwierig, aber trotzdem danke für die antwort, bin für jede anregung offen.
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Hallo Arizona,

      es hilft nix, wenn Du es genau wissen willst, musst Du klagen.
      Stufenklage, also erst Auskunft über Einkommen, dann Klage auf Unterhalt.
      Geh zum Anwalt (Familienrechtler) und lass von ihm Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn die genehmigt wird, dürfte die Klage auch angenommen werden.

      Grüße
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Hallo Arizona,

      nehmen wir mal an es bestände grundsätzlich tatsächlich ein Unterhaltsanspruch.

      Ich geb dir mal ein paar Rechenbeispiele:

      Da du schreibst, deine Mutter hätte kein hohes Einkommen, gehe ich mal alleine vom Einkommen deines Vaters aus. Da er auch bei anderer Berechnung nicht mehr zahlen muss als wenn er allein nach seinem Einkommen zu zahlen hätte.
      Außerdem wird jeweil runtergestuft, da dein Vater mindestens 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig wäre.

      Uh-relev. Einkommen des Vaters =Tabellenbetrag - KG - dein bereinigtes Einkommen = Bedarf

      2301-2700 = 537 - 184 - 410 = -57
      2701-3100 = 561 - 184 - 410 = -33
      3101-3500 = 587 - 184 - 410 = - 7
      3501-3900 = 626 - 184 - 410 = 32

      Du siehst also, dein Vater müsste schon ein relativ hohes Einkommen haben, bis überhaupt ein Unterhaltsbetrag von 32,- € für dich herauskommt.

      Lohnt es dafür ihn zu "zwingen"?
      Ich denke mal, du wirst die Lage einschätzen können und die richtige Entscheidung treffen.

      Alles Gute und viel Erfolg beim dualen Studium und viele Grüße
      EB
    • RE: Unterhaltspflicht des Vaters während Dualem Studium(Zweitausbildung)

      Danke an Eifelbewohner und Max nochmal.

      Klagen wollte ich sowieso nicht wirklich, denn ich denke, auch bei allem was so passiert ist, möchte ich mich nicht (und mein Vater sicher auch nicht) komplett zerstreiten wegen den paar €, die anscheinend meiner kompletten Bedarfsdeckung fehlen. Manchmal bedarf es dann doch noch anderer Leute, die einem aufzeigen, wie es tatsähclich gerechnet wird, weswegen ich mich auch hierhin gewandt habe, denn meine Kenntnisse darüber waren nicht so hoch.
      Danke also dafür.

      Ich denke nicht,dass mein Vater über ein derart hohes Einkommen verfügt. Und selbst wenn, ist der Betrag ja niemals einen Streit wert. Zumal ich nicht weiß, wie er sich verhalten wird, kommt das Thema demnächst mal zur Sprache. Wird sich zeigen. Aber als ich gestern mit meiner Mutter nochmal sprach, meinte sie, dass es vielleicht auch anders gehen könnte, das müssen wir dann nochmal anders durchrechnen. Wird zwar nicht einfach, aber ich habe sowieso schon länger im Hinterkopf, dass so etwas keine Dauerlösung sein kann.

      Also danke für eure Mühen! Hat mir sehr geholfen!