Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe vor ein paar Tagen meine erste jährliche kostenlose Rechtsberatung genutzt.
Leider kam dabei bis auf eine greifbare Aussage hinsichtlich der Unterhaltskette nur "Wischi Waschi" heraus. Die Kernaussage lautet: "Wenn wir ein Mandat bekämen, könnten wir eher etwas konkretes aussagen." Ich bin enttäuscht.
Um wenigstens etwas mit der Rechtsauskunft anzufangen, stelle ich den Teil der Antwort zur Unterhaltskette hier dar und erhoffe mir eine Bestätigung bzw. genauere Aussagen dazu:
Text des Anwalts bei der Rechtsberatung:
"Abgesehen von dieser Billigkeitsvorschrift würde der Unterhalt dann enden, wenn die Unterhaltskette abgebrochen werden würde, d. h. wenn Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit unverschuldet derart absinken würde, dass Ehegattenunterhalt nicht mehr geschuldet werden würde. Ist die Unterhaltskette abgerissen, ist der Unterhaltsanspruch erloschen und lebt auch nicht wieder auf."
Ist das generell und immer so? Da ich bisher trotz vieler Bewerbungen noch keine neue Arbeit gefunden habe, rechne ich damit, in Kürze in Hartz IV gehen zu müssen. Bis dato zahle ich noch trotz Arbeitslosigkeit einen gegenüber dem bestehenden Titel reduzierten Betrag.
Sollte ich zum Beispiel 2 Monate nach Eintritt in Hartz IV wieder etwas finden, ist die Kette dann schon unterbrochen und ich bin damit die Zahlungsverpflichtung los? Gibt es dazu Urteile?
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Ich freue mich auf Rückkopplungen dazu.
ich bin neu hier und habe vor ein paar Tagen meine erste jährliche kostenlose Rechtsberatung genutzt.
Leider kam dabei bis auf eine greifbare Aussage hinsichtlich der Unterhaltskette nur "Wischi Waschi" heraus. Die Kernaussage lautet: "Wenn wir ein Mandat bekämen, könnten wir eher etwas konkretes aussagen." Ich bin enttäuscht.
Um wenigstens etwas mit der Rechtsauskunft anzufangen, stelle ich den Teil der Antwort zur Unterhaltskette hier dar und erhoffe mir eine Bestätigung bzw. genauere Aussagen dazu:
Text des Anwalts bei der Rechtsberatung:
"Abgesehen von dieser Billigkeitsvorschrift würde der Unterhalt dann enden, wenn die Unterhaltskette abgebrochen werden würde, d. h. wenn Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit unverschuldet derart absinken würde, dass Ehegattenunterhalt nicht mehr geschuldet werden würde. Ist die Unterhaltskette abgerissen, ist der Unterhaltsanspruch erloschen und lebt auch nicht wieder auf."
Ist das generell und immer so? Da ich bisher trotz vieler Bewerbungen noch keine neue Arbeit gefunden habe, rechne ich damit, in Kürze in Hartz IV gehen zu müssen. Bis dato zahle ich noch trotz Arbeitslosigkeit einen gegenüber dem bestehenden Titel reduzierten Betrag.
Sollte ich zum Beispiel 2 Monate nach Eintritt in Hartz IV wieder etwas finden, ist die Kette dann schon unterbrochen und ich bin damit die Zahlungsverpflichtung los? Gibt es dazu Urteile?
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Ich freue mich auf Rückkopplungen dazu.
Gerd.K