Auszeit - Was beachten bei zwei Wohnungen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Auszeit - Was beachten bei zwei Wohnungen

      Hallo zusammen.

      Meine Frau und ich haben uns vor ca. drei Monaten getrennt und sie hat jetzt seit gut einem Monat eine eigene Wohnung.
      Wir verstehen uns mittlerweile aber wieder so gut, dass wir evtl sogar versuchen wollen, uns wieder anzunähern. Wir wollen aber nichts überstürzen und erst mal in getrennten Wohnungen bleiben. Unserer Tochter(5) haben wir noch nichts von der Situation erzählt. Da wir beide im Schichtdienst berufstätig sind sagen wir nur, dass der andere Teil arbeiten ist. Das ist natürlich kein Dauerzustand aber bislang ist es die beste Lösung. Sind uns auch einig was die zukünftige Erziehung angeht.
      Meine Frage ist jetzt, muss meine Frau ihre neue Wohnung beim Amt anmelden bzw. sich ummelden solange wir erstmal nur eine "Auszeit" nehmen wollen um vielleicht auf dem Wege wieder zusammen zu kommen? Sie wird hier natürlich auch regelmäßig ein- und ausgehen. Alleine schon für die Kleine. Ich möchte es erst mal so stehen lassen, ob es wieder was wird oder nicht.
      Eine Ummeldung hätte natürlich noch weiter Kosten zur Konsequentz wie zum Beispiel Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung etc.

      Danke im voraus für eure Antworten.

      Vielleicht existiert hier schon die gleiche Frage in einem anderem Thema, dann sagt mir bitte Bescheid.