Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

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    • Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Hallo, zusammen
      nachdem meine RA einen großen Scherbenhaufen ( wie deweles mal so treffend schrieb) fabriziert hat, will ich ihr nun das Mandat entziehen.

      Ich stecke z.Z. in 2 Verfahren für die ich PKH bewilligt bekommen habe.
      Das eine ist vor dem OLG, da hat mein Nochmann Widerspruch eingelegt, weil er keinen TU zahlen will. Die Verhandlung wäre im Mai. Dazu müsste noch ein Brief geschrieben werden und verschiedene Gutachten hingeschickt werden, die ich schon habe, bzw, meine jetzige RA. Und da wäre eben noch der Termin vor dem OLG, ansonsten wäre in dieser Sache nicht mehr zu tun.

      Und das andere ist die Scheidung selber mit allen Folgen, was da geklärt werden muss. Da stecke ich noch mitten drin und wäre wohl noch etliches zu klären.
      Ich habe gelesen, dass ich nur wechseln könnte wenn dem Staat dadurch keine Mehrkosten entstehen.
      Wie kann ich das in meinem Fall verstehen? Würde es Mehrkosten geben bei dieser Sachlage?
      Meine RA meinte ja ich könne gar nicht wechseln, habe sie ja bereits darauf angesprochen. Aber nach den Erfahrungen der letzten Zeit, kann ich mich nicht auf ihre Aussagen verlassen, da hat sie schon zu viel falsches erzählt.

      Wenn es offensichtlich ist, dass meine RA zu viel Mist geabaut hat, wäre das ein Grund dass ich auf jeden Fall wechseln könnte? Auch wenn Mehrkosten entstehen?
      Wie hoch wären diese Mehrkosten? Vielleicht könnte ich die ja auch selber bezahlen, das wäre es mir wert.
      Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand Genaueres sagen könnte.
      Schönen Sonntag euch allen,
      Sämsi
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Hi,

      ich habe das auch durch bei der Scheidung.
      Die Prozeßkostenhilfe bzw. die Abrechnung gliedert sich in verschiedene zeitliche Abschnitte, die der
      Anwalt abrechnet. Wenn alle Abschnitte bereits abgerechnet sind, dann ist quasi die Prozeßkostenhilfe
      aufgebraucht.

      Es kann aber sein, dass bereits ein Abschnitt noch nicht abrechnet ist.

      In diesem Fall könnte ein Wechsel möglich sein.

      Vielleicht hilft dir das weiter:
      Hra-kotz.de/rvg1.html

      Für die Abrechnung muss sich der Anwalt an die RVG halten.

      Vielleicht steht dazu was drin....

      Grüße

      Der Michl
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Vielen Dank, michl.
      Leider kann ich den Link irgendwie nicht lesen.
      Ich habe mich heute auf dem Amtsgericht erkundigt und dort sagte man mir , wenn ich wechsle muss ich den neuen Anwalt selber zahlen.
      Ich warf dann ein, ob es nicht auch Ausnahmen gibt, und er meinte , ja wenn die RA stirbt oder wegzieht. Das wars. Dann wollte er noch unbedingt wissen, von welcher RA ich rede, als ich ihm den namen sagte, meinte er , naja sie können es ja versuchen, ob der neue RA da irgendwas machen kann von wegen zerrüttetem Vetrauen oder so.

      Wie kann ich denn rausfinden, welche Abschnitte schon abgerechnet sind?
      Musstest du , michl , dann draufzahlen? Darf ich fragen, warum du wechslen wolltest?
      WAs für Gründe müssten es denn sein, damit ein Wechsel gerechtfertigt ist?
      Sämsi
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Hallo Sämsi,

      OLG Frankfurt
      05.01.2005 5 UF 314/99
      Mandatskündigung; Anwalt; Rechtsanwalt; Anwaltswechsel; Prozesskostenhilfe

      Entzieht eine Partei der ihr im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwältin das Mandat, so hat sie nur dann einen Anspruch auf Beiordnung eines/er anderen Anwalts/Anwältin, wenn für die Aufhebung des Mandatsverhältnisses ein wichtiger Grund bestand.
      ZPO § 121

      Vertrauensbruch oder Zerrüttung wäre z.b. solch ein Grund.
      Falschberatung oder Kenntnisfreiheit wird schwer zu beweisen sein.
      Suche dir einen guten RA, mach ein Beratungsgespräch (Kostet überschaubar) schildere deine Situation wahrheitsgemäß.
      Evtl. kann der RA vom alten die PKH übernehmen in dem er grobe Fehler nachweist oder so. Im schlimmsten Fall wird dein derzeitiger Anwalt für seine Dienste nicht entlohnt, hat er dann ja auch nicht verdient.

      LG
      Deweles
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Hallo Sämsi,

      hier nochmal ein Link zum RVG RVG

      Bei bei war es mandantenverrat. und es gab bisher noch keinen
      Gerichtstermin (d.h. die Verhandlungsgebühr) konnte der alte
      Anwalt noch nicht mit der PKH-Stelle abrechnen.

      D.h. der neue Anwalt konnte dieses noch abrechnen,
      aber als Begrüdung wurde nicht der obige Sachverhalt geschildert.

      Ich habe dem alten Anwalt mitgeteilt, dass ich das Mandat kündige, glaube ich.

      Grüße

      der michl
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Ich habe nun heute eine neue Anwältin per Mail kontaktiert und ihr so grob meinen Fall geschildert, mal abwarten was sie dazu meint, ob sie das machen würde.
      Eigentlich dürfte ja immer nur das abgerechnet werden was schon gelaufen ist, d.h. bei der OLG Sache ist es ja noch nicht zur Verhandlung gekommen, es wurde nur auf die Klage geantwortet.
      Dann dürfte es ja dann kein Problem geben.

      Inzwischen habe ich schon überlegt , ob ich alleine weitermache und mich sozusagen selber vertrete. Geht sowas?
      Wie wird das von den Richtern gesehen, wenn einer ohne Anwalt kommt?
      viele Grüße,
      Sämsi
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Hallo Sämsi, i.d.R. bekommt man mit der PKH - Genehmigung einen RA (den über den man den Antrag stellt) beigeordnet.
      Den kann man dann nicht ohne Genehmigung Gericht wechseln.

      Dazu müßtest Du den Richter davon überzeugen, dass Du mit diesem RA nicht weiter arbeiten kannst. Also sehr gute Gründe anführen.

      Ob das was Dir hier geraten wurde ausreicht, weis ich nicht. Du schreibst jetzt auch nur von 1 Forenteilnehmer.
      Schreib doch mal die URL's der Beiträge rein, dann kann man besser schauen ob's dazu wirklich wichtige Gründe gibt.

      Ansonsten müßtest Du den "neuen" RA selbst zahlen, wahrscheinlich die "vollen" Gebühren. Denn neuer RA muss sich ja in die Sache einarbeiten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Ich will mal ein paar Gründe aufführen:
      Im Januar hat der Anwalt meines mannes einen Kalender mit allen Wo.end-und Urlaubswünschen zu meiner Anwältin geschickt, also die Termine , wann er die tochter haben will ,bis Ende des Jahres . Dieses Schreiben habe ich nicht erhalten.
      Letzte Woche schickte ich meinem Mann einen Kalender mit den Terminen der Tochter unter Berücksichtigung sämtlicher Schule-, Musikschule, Chor- Ferien u.ä. wünsche.
      Da schrieb mein Mann zurück er dachte das ginge klar, weil wir uns nicht gemeldet hätten und er hat seinen Urlaub eingéreicht und jetzt ginge nichts mehr zu ändern. Viele Termine überschneiden sich und wir haben ein Riesentheater nun zusätzlich zu allem anderen.
      Als ich meine RA fragte warum ich das nicht gekriegt habe, sagte sie, sie weiß von nichts und hätte das nicht gekriegt. Am nächsten Tag, lag der kalender kommentarlos in meinem Briefkasten, hat sie ihn mir geschickt. (2Monate später!)
      Ich rief an, und sie erklärte mir nur, der hing an einem anderen Schreiben hintendran und sie hatte ihn nicht gesehen. Dieses andere Schreiben habe ich also auch nicht gekriegt.
      Solche ähnliche Sachen passierten mehrmals.

      Als es um TU ging, hat sie zwar um Offenlegung der Lohnabrechnungen gebeten, aber versäumt auch Unterhalt zu fordern, das hat sie erst 2 Monate später gemacht und diese 2 Monate konnten nicht mehr rückgefordert werden.

      Ich wollte gerne einmal (1mal!) ein Schreiben lesen, bevor sie es zum Gericht schickt. Sie sagte, Nein, Kontrollieren lasse ich mich nicht.

      Sie hat sich öfters verrechnet, also rein mathematisch. Da musste ich sie drauf aufmerksam machen.

      Sie hat vergessen, dass z.B. ein 3. kind mehr Kindergeld bekommt...

      Sie hat bei einer Klage wo es um viel Geld ging, entscheidende Kontoauszüge nicht vorgelegt. DAs wurde auch vom Gericht bemängelt aber sie meinte , die wären nicht ausschlaggebend gewesen.Die Klage habe ich verloren-mein mann hatte da gegen mich geklagt.

      Sie hat mir falsche infos gegeben, z.B. dass ich den TU nicht pfänden könnte, weil mein Mann vors OLG gegangen ist. Es gab ein urteil, dass er zahlen sollte, aber er zahlte nicht und ich habe nicht gepfändet, weil RA sagte ich könne es nicht- Stimmte aber gar nicht.

      Falsche Info bei der Übertragung der Rentenpunkte nach der Scheidung. Der VA hätte ich nicht abgetrennt werden dürfen...

      ich musste sie mühsam davon überzeugen, dass 20 jahre Ehe als Langjährig gelten.

      usw......
      Die Krönung ist, dass sie keinen PC besitzt, das Internet als kreuzgefährlich ansieht.
      Jedesmal wenn ich ihr was schicken will muss ich es per Post machen oder persönlich hinbringen, per Mail ist sie nicht zu erreichen. hat nur ein Faxgerät, was ich aber nicht habe.

      Ist so ein Verhalten normal? Muss man sowas hinnehmen? Sind das Kleinigkeiten?
      Ich bin mir selber auch unsicher, ob ich vielleicht zu viel erwarte von ihr.
      Hab ja keine Erfahrung, es ist meine erste Scheidung.... ?(
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Hallo Sämsi,

      ich kann nur meine Erfahrungen schildern.
      Und nach schlechten Erfahrungen hat es bei mir mit dem Wechsel geklappt.

      Ich habe beim neuen Anwalt gleich zu Anfang vereinbart, dass jede Schriftwechsel von mir abgenommen werden muss und daran hält er sich auch.

      Bei mir hat halt der Wechsel geklappt. Vielleicht hatte ich Glück.

      Leider kann ich nicht mehr dazu sagen,
      nur dass es definitiv auch Anwälte gibt, die sich darauf einlassen, das Schreiben an die Gegenseite vorher abgenommen werden müssen.

      Beste Grüße

      Der Michl
    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      hallo Sämsi, das sind viele Kleinigkeiten, läßt m.E. auf Überforderung der RA schließen.

      ob das ausreicht, mußt Du Richter fragen, der PKH genehmigt hat. Nur der kann anderen, neuen RA genehmigen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Anwaltswechsel mit PKH-was kostet das?

      Ja, es mag so aussehen als ob das alles Kleinigkeiten sind. Aber es sind für mich viel zu viele "Kleinigkeiten", die ich nicht mehr hinnehmen will.
      Ich habe jetzt kontakt zu einer anderen Anwältin, die auch sagte, dass es schwierig wird mit der PKH, aber sie wäre bereit sich mit mir auf einen Festbetrag 400-500€ zu einigen und die Sachen dann zu übernehmen. Soviel Geld habe ich schon lange verloren durch meine alte RA, und ich finde das Angebot nicht schlecht.
      Sie hat mir auch ehrlich gesagt, sie wird nicht alles retten können, was da schief gelaufen ist, aber für die Sachen die noch kommen, habe ich bei ihr ein viel besseres Gefühl.

      Und bei ihr ist es selbstverständlich dass ich die Schreiben ans Gericht usw. vorher lesen kann, sie schickt sie mir per Mail und ich mache evtl.Anmerkungen was ich geändert haben will und dann geht das seinen Gang.
      Ich bin so erleichtert...
      Sämsi