Hallo, zusammen
nachdem meine RA einen großen Scherbenhaufen ( wie deweles mal so treffend schrieb) fabriziert hat, will ich ihr nun das Mandat entziehen.
Ich stecke z.Z. in 2 Verfahren für die ich PKH bewilligt bekommen habe.
Das eine ist vor dem OLG, da hat mein Nochmann Widerspruch eingelegt, weil er keinen TU zahlen will. Die Verhandlung wäre im Mai. Dazu müsste noch ein Brief geschrieben werden und verschiedene Gutachten hingeschickt werden, die ich schon habe, bzw, meine jetzige RA. Und da wäre eben noch der Termin vor dem OLG, ansonsten wäre in dieser Sache nicht mehr zu tun.
Und das andere ist die Scheidung selber mit allen Folgen, was da geklärt werden muss. Da stecke ich noch mitten drin und wäre wohl noch etliches zu klären.
Ich habe gelesen, dass ich nur wechseln könnte wenn dem Staat dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Wie kann ich das in meinem Fall verstehen? Würde es Mehrkosten geben bei dieser Sachlage?
Meine RA meinte ja ich könne gar nicht wechseln, habe sie ja bereits darauf angesprochen. Aber nach den Erfahrungen der letzten Zeit, kann ich mich nicht auf ihre Aussagen verlassen, da hat sie schon zu viel falsches erzählt.
Wenn es offensichtlich ist, dass meine RA zu viel Mist geabaut hat, wäre das ein Grund dass ich auf jeden Fall wechseln könnte? Auch wenn Mehrkosten entstehen?
Wie hoch wären diese Mehrkosten? Vielleicht könnte ich die ja auch selber bezahlen, das wäre es mir wert.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand Genaueres sagen könnte.
Schönen Sonntag euch allen,
Sämsi
nachdem meine RA einen großen Scherbenhaufen ( wie deweles mal so treffend schrieb) fabriziert hat, will ich ihr nun das Mandat entziehen.
Ich stecke z.Z. in 2 Verfahren für die ich PKH bewilligt bekommen habe.
Das eine ist vor dem OLG, da hat mein Nochmann Widerspruch eingelegt, weil er keinen TU zahlen will. Die Verhandlung wäre im Mai. Dazu müsste noch ein Brief geschrieben werden und verschiedene Gutachten hingeschickt werden, die ich schon habe, bzw, meine jetzige RA. Und da wäre eben noch der Termin vor dem OLG, ansonsten wäre in dieser Sache nicht mehr zu tun.
Und das andere ist die Scheidung selber mit allen Folgen, was da geklärt werden muss. Da stecke ich noch mitten drin und wäre wohl noch etliches zu klären.
Ich habe gelesen, dass ich nur wechseln könnte wenn dem Staat dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Wie kann ich das in meinem Fall verstehen? Würde es Mehrkosten geben bei dieser Sachlage?
Meine RA meinte ja ich könne gar nicht wechseln, habe sie ja bereits darauf angesprochen. Aber nach den Erfahrungen der letzten Zeit, kann ich mich nicht auf ihre Aussagen verlassen, da hat sie schon zu viel falsches erzählt.
Wenn es offensichtlich ist, dass meine RA zu viel Mist geabaut hat, wäre das ein Grund dass ich auf jeden Fall wechseln könnte? Auch wenn Mehrkosten entstehen?
Wie hoch wären diese Mehrkosten? Vielleicht könnte ich die ja auch selber bezahlen, das wäre es mir wert.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand Genaueres sagen könnte.
Schönen Sonntag euch allen,
Sämsi