Versorgungsausgleich - Problem

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Versorgungsausgleich - Problem

      Hallo an alle im Forum,

      bei mir tauchen einige Ungereimtheiten im Versorgunsausgleich auf, vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Folgende Situation:

      - Ehezeit 7 Jahre, davon 4 Jahre zu Hause gewesen, wg. Kindererziehung (2 Kinder, mittlerweil 5 und fast 8 Jahre), Trennung Sept. 2008, Scheidung steht noch aus, Versorgungsausgleich wurde noch nicht vom Scheidungsverfahren getrennt.

      - Fragebogen zum Versorungsausgleich wurde Anfang Februar von mir absolut wahrheitsgemäß ausgefüllt.

      - Jetzt kam ein Schreiben von Gericht (über den Anwalt) wodurch sich folgende Fragen auftun:


      1. Müssen Lebensversicherungen auch mit im Versorgungsausgleich angegeben werden?


      2. Ich habe eine zusätzliche private Rentenversicherung (nur klein, mit 51,-€/Monat). Diese wurde jetzt mit in den Ausgleich berechnet.

      Die ersten vier Jahre wurden die Versicherungsbeiträge von der "Kinderhilfestiftung" getragen (ich bin Kinderkrankenschwester, die Klinik hat mit der Kinderhilfestiftung so eine Art Bonus ausgehandelt, der darin bestand, dass wir eine Rentenversicherung abschliessen, und die ersten vier Jahre die Beiträge von der Kinderhilfestiftung getragen werden), also nicht von mir/meinem Mann.
      Müsste man diesen Anteil der Rentenversicherung nicht aus dem Ausgleich rausnehmen, da die Beiträge ja nicht meinen Mann und mich belastet haben?


      3. Wiederum bedingt durch die Tatsache, dass ich Kinderkrankenschwester bin, habe ich auch Anwartschaften bei der VBL erworben (entspr. betrieblichen Zusatzrente).

      Aufgrund von zwei BGH-Beschlüssen verweigert die VBL zum jetztigen Zeitpunkt die Auskunft über meine Anwartschaften. Es kann wohl wg. diesen Beschlüssen momentan nicht klar gesagt werden, welche Startgutschrift angewendet wird (so habe ich es jedenfalls verstanden!). Ich werde dort als "rentenferner Jahrgang" bezeichnet.

      Endsatz des Schreibens war: "Aufgrund der beiden BGH-Beschlüssen sehen wir vorliegend zunächst von der Erteilung einer Auskunft ab. Sollte das Gericht dennoch eine Auskunft der VBL zum jetzigen Zeitpunkt wünschen, werden wir diese auf weitere Anforderung erteilen. Mfg..."
      Wird das Gericht denn (erfahrungsgemäß) jetzt eine zweite Auskunft fordern? Kennt jemand eine ähnlichen Fall? Müsste ja einige Fälle davon geben, sind ja schliesslich ziemlich viele Leute bei der VBL versichert ;)



      So, ich hoffe ich konnte die Sachlage einigermaßen verständlich erklären, bei Nachfragen, immer zu!!

      Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
      Lilli09