KU nach Heirat beider Elternteile

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    • KU nach Heirat beider Elternteile

      Hallo liebe ISUV'er,

      mein Ex-Mann kam heute mit einer interessanten Info auf mich zu:

      Da er seit ca. 4 Jahren zu viel Unterhalt gezahlt hätte, müssten wir das mit dem KU einmal neu regeln!

      Hier erst einmal die Eckdaten:

      Mein Ex zahlt lediglich Kindsunterhalt in Höhe von € 330,00 (die Erhöhung von 2010 ist noch nicht berücksichtigt). Er hat 2006 wieder geheiratet und hat seit dem 1 ganzes Kind (0,5 eigenes, 0,5 der neuen Frau) auf der Lohnsteuer (Steuerklasse 3). Seine Frau geht arbeiten (ca. € 700,00).

      Ich habe 2007 wieder geheiratet, ich gehe halbtags arbeiten (~ € 850,00, Steuerklasse 5).

      Mein Ex-Mann meint, dass sich das geringe Gehalt seiner Frau auf sein Gehalt anrechnen ließe und er somit weniger Unterhalt zahlen müsse? Stimmt das???

      Ich verstehe das irgendwie nicht ?(

      Liebe Grüße

      maliwi
    • RE: KU nach Heirat beider Elternteile

      Hallo aliwi,


      willkommen im Forum :)

      Deinen Beitrag habe ich ins Forum "Unterhalt" geschoben, weil der hier m.E. eher hingehört als ins Forum "Gleichstellung".

      Nach 4 Jahren sollte man vielleicht schon mal den KU neu berechnen lassen, dazu kannst Du Dich ans Jugendamt wenden - die machen das für Dich kostenlos, wenn das unterhaltsberechtigte Kind bei Dir wohnt.

      Was Du verdienst, ist für den KU den Dein Ex für Euer Kind zahlen muss, erst mal egal. Der KU wird von von dem bereinigten Einkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt. Jedoch verringert er sich keinesfalls, weil die neue Ehefrau des Unterhaltspflichtigen wenig verdient.

      Mein Ex-Mann meint, dass sich das geringe Gehalt seiner Frau auf sein Gehalt anrechnen ließe und er somit weniger Unterhalt zahlen müsse? Stimmt das?

      Nienicht !


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: KU nach Heirat beider Elternteile

      Hallo,
      wenn Du mal das ALter der beiden Kinder sowie das Durchschnitts-Netto (incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Steuererstattungen) Deines Ex einstellst kann ich mal überschlagsmäßig gemäß der neuen Tabelle rechnen.
      Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maubär ()

    • RE: KU nach Heirat beider Elternteile

      Hallo Maubär,

      das eigene Kind wird jetzt im März 16 und der Sohn der neuen Frau müsste 17 - 18 sein (aber wohl in der Ausbildung).

      Leider weiß ich das Durchschnitts-Netto nicht genau, er hat seit unserer Scheidung 2000 immer den Unterhalt nach dem damals ausgerechneten Satz gezahlt und sich dann ab und an auch mal an die neuen Düsseldorfer Tabellen gehalten. Letzmalig hat er 2009 den Unterhalt auf € 330 gemäß Tabelle angepasst. Somit müsste er bei Netto 1901 - 2300 liegen. Aber ob er dabei die neue Steuerklasse mit berechnet hat, kann ich leider nicht sagen. Aber wenn er immer noch in der Spanne beim Nettoeinkommen liegt, müsste er jetzt € 387 bezahlen. Also mehr und nicht wie er meint, weniger.

      Er hat mir jetzt die Option gegeben: Entweder wir lassen alles beim Alten (also € 330) oder wir lassen alles vom Jugendamt ausrechnen. Und da er noch nie wirklich viel für seine Tochter getan hat, wird er wohl alles versuchen, um so wenig wie möglich zu bezahlen. Ich habe ihm jetzt gesagt, wir gehen zum Jugendamt, dann wissen wir es mal ganz genau.

      Noch eine kleine Anmerkung: Ich möchte für meine Tochter nur das, was ihr auch zusteht - nicht mehr und nicht weniger.

      Aber es wird in diesem Jahr auch noch ein Schüleraustausch nach Amerika stattfinden (Kosten: € 1.500,00). Muss er sich daran eigentlich hälftig beteiligen?

      Liebe Grüße

      maliwi1
    • RE: KU nach Heirat beider Elternteile

      Hallo maliwi,


      auch das Kind seiner neuen Frau spielt bei der Berechnung des KU keine Rolle - es sei denn, der KV hätte es adoptiert.

      Bei 12 - 17jährigen find ich 377 EUR in der Düsseldorfer Tabelle.

      Ich denke, dass es der richtige Weg ist, den KU mal wieder korrekt errechnen zu lassen vom Jugendamt - selbst wenn die auf weniger KU kommen sollten, falls er doch weniger verdient als vor Jahren.

      Bezüglich der Kosten des Schüleraustausch von 1.500 EUR würde ich ihn erst mal fragen, ob er sich beteiligen möchte - falls er rigogos ablehnt: dann auch gleich beim Jugendamt mit klären. Vielleicht können diese Kosten zwischen KM und KV geteilt werden (gequotelt nach Einkommen). Frag ihn aber erst mal - vielleicht unterstützt er ja seine Tochter doch freiwillig.


      LG - Karbon

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      Hafes (1319 - 1389)