Unterhalt/ fiktives Einkommen und

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Liebe Zuhörerschaft und Ihr Wissenden
      Seit 10 Monaten getrennt lebend, Frau mit Kind sind im Juli ausgezogen, wohnen nun 3km entfernt. Frau hat drei Monate vor der Trennung ihren Gut bezahlten Job auf 3/4 gesetzt mit de späteren Argument, so ihre Betreungspflichten besser wahrnehmen zu können. Nicht nur, dass dies während der Ehe problemlos zu organisieren war, zudem betreue ich unseren Sohn 12 Tage im Monat und zeige mich auch bei ihren gegenwärtigen Termine was die Betreuung unseres Kindes angeht flexibel. Es liegt noch kein Titel vor.
      Frau hat noch zu gemeinsamen Ehezeiten von ihren Eltern ein Haus geschenkt bekommen, das schuldenfrei nun bewohnt wird. Überdies bezieht sie Mieteinnahmen aus einer weiteren schuldenfreien Wohnung, steht sich derzeit a.g. ihrer vielen Einkünfte (Mieteinnahme, 3/4 Job. volles KG, vollen KU und TG) finanziell netto 70% besser da als ich. Ich zahle/ muss zahlen und bewundere ihre Aktivitäten
      Fragen:
      1. Kann bei der Berechnung des bereinigten Einkommes ihre fiktiven Mehreinkünfte auf eine volle Stelle addiert werden
      2.Kann Ex ohne weiteres massiv hohe Fahrkosten auf fünf Tage hochgerechnet die Woche bei 3/4 Job geltend machen, um so ihr bereinigtes Einkommen zu mindern
      3. Darf ich im Gegenzug anteilige Betreuungskosten für Sohnemann in Rechnung stellen
      4. Die Gegenpartei berechnet meine Fahrtkosten nach map google als kürzeste Verbindung statt der schnellsten und reduziert so meine anrechenbaren Fahrtkosten um 20%; so bleibt mein bereinigtes Einkommen relativ hoch, entsprechend auch der TU für Madame
      5.Habe im März 2009 noch bei gemeinsamer Haushaltsführung Steuern für 2007 nachzahken müssen. Da Madame sich damals schon weigerte, sich anteilig als Verdienende an dem Betrag zu beteiligen, habe ich mir Geld von mienen Eltern leihem müssen, um die Schuld zu begleichen.
      6.Könnt ihr mir aus eurer Erfahrung vielleicht mitteilen, ob ich mit Beantragung der Scheidung zum 1.4.10 die jetzigen Umlagen in voller Höhe weiter tragen muss und wie lange die Aktion noch anhällt Kann madame sich weigern, voll zu arbeiten, da die Geldmaschine doch so unkompliziert weiter läuft.
      Kann ich diesen Leihbetrag anteilig zurückfordern?
      Dies sind nur einige brennende Fragen und ich hoffe, dass sich Antworten finden lassen.
      Ich danke vorab für die freundlichen Hilfestellungen
    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Hallo Optimist.......

      Ich zahle/ muss zahlen und bewundere ihre Aktivitäten

      Da dürftest Du nicht der einzige hier im Forum sein.

      Zu 1.) u.U........ ja. Wie alt ist den euer Sohn....... gibt es weitere Kinder...... wie ist die Betreuung geregelt......... KiGa........ Schule.....?
      zu 2.) m.E. ...... nein......... nur den tatsächlichen Aufwand
      zu 3.) .....beim KU nicht .......... beim nachehel. Unterhalt indirekt
      zu 4.) ..... kommt auf den Richter an.......
      zu 5.) ....die Schulden kannst Du beim Zugewinnausgleich geltend machen.
      zu 6.) ....bis Du oder dein RA den Richter vom Gegenteil überzeugst!

      Zu deinen Problemzonen ....... hierzu die Empfehlungen des
      18. Deutscher Familiengerichtstag
      16. – 19. September 2009
      Arbeitskreisergebnisse AK 2

      Empfehlung 5
      Das ernsthafte und verlässliche Angebot des anderen Elternteils, die Betreuung teilweise zu übernehmen, ist grundsätzlich beachtlich.
      Empfehlung 6
      Soweit Kosten der Kinderbetreuung als Mehrbedarf des Kindes behandelt werden, sollen sie als selbstständiger Teil des Unterhalts geltend gemacht werden können.
      Empfehlung 7
      Kosten der Kinderbetreuung, die notwendig sind, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, sind als Mehrbedarf des Kindes einzustufen.

      dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskreise/2009_Ergebnis_AK_%2002.pdf
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Danke vorab
      zu1 Unser Sohn ist 10 1/2, die Betreuung ist geregelt, habe ihn 12 Tage im Monat und es gibt keinerlei organisatorische Probleme mit Schulfahrten, Besuch von Sportvereinen o.ä.
      zu 2 Was verstehst du unter dem tatsächlichen Aufwand. Während der Ehezeit wurde bei einer 3/4 Stelle bewußt auf eine Vier Tage Woche wert gelegt
      Danke
    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Hallo,

      meine Frage ging eher in Richtung BGB ..........

      - § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
      - § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
      - § 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
      (1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.

      Während der Ehezeit wurde bei einer 3/4 Stelle bewusst auf eine Vier Tage Woche wertgelegt

      Na dann warst Du doch damit einverstanden .............?

      Wie ist die Betreuung während der restlichen 18 Tage geregelt? Könnte die KM nach der Scheidung vollzeitig arbeiten? zB ........ schulische Ganztagesbetreuung ?

      ...... tatsächliche Aufwand bezog sich auf ........

      ohne weiteres massiv hohe Fahrkosten auf fünf Tage hochrechnen
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hampelmann ()

    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Ohne Frage,sie könnte auch Vollzeit arbeiten. Zwei Monate vor ihrem Auszug hat sie reduziert und mich damit überrascht. Später argumentierte sie. ihre Reduzierung sei mit der besseren Betreuung begründet. Die Betreuung des Kindes ist voll gesichert, ihre Argumentation ist daher durchschaubar. Ich werde es wohl so akzeptieren müssen, 3/4 arbeiten aber fünf Anfahrttage sind bei ihr zu berechnen, dass hat Hintergrund.
      Danke für deine schnelle Antwort. Ist schon beachtenswert, welchen Einsatz und welche Hilfe ihr uns anbietet. Finde ich toll
      optimist
    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Hallo Optimist,

      wie können ihr 5 Anfahrtstage berechnet werden, wenn sie nur an 4 Tagen arbeitet?
      Das passt dann aber doch wohl nicht.

      Wie ist denn das mit dem mietfreien wohnen? Hat sie da einen Wohnvorteil angerechnet bekommen?
      Und auch die Mietzahlungen werden ja voll angerechnet.
      Da kann doch kaum noch Raum für TU sein.

      Wenn Du mal zahlen einstellst, könnte man sich vielleicht ein genaueres Bild machen.

      LG
      DietTriene
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Die Fakten
      1 Kind 10 Jahre bei KM lebend ab 01.09.2009/ 3km entfernt/ 12 tage bei KV/ sonstige Betreuung gesichert/ bin bereit nach Wunsch des Kindes weitere Betreuungszeiten zu übernehmen/ KM und KV wohnen im Eigentum/ meins belastet ihres nach Auszahlung eines Erbes elternseits schuldenfrei/ gekauft noch zu Zeiten des gemeinsamen Zusammenlebens/ KM Job in 01.03.09 auf 3/4 reduziert/ ausgezogen in 01.08.08/ KV Vollzeit

      Einkünfte KV
      - 3326,- anerkannt
      -arbeitsbedingte Aufwendungen 266,- anerkannt
      -Fahrtkosten 235 x 30km einfache Stecke/ anerkannt nur 220Tg x 22km lt google map gleich 247.50,- kürzester Weg nicht schnellster
      -KV vers. 39.71,- anerkannt
      -Betreuungskosten Kind 35,- anerkannt
      - gemeinsame Schulden Hausfinanzierung 450,- anerkannt
      + bereinigtes Einkommen KV 2322.79,- daraus KU Düss. 419,- ab 92,- = 327,- KG

      Einkünfte KM
      -1531,- incl Mieteinnahmen aus weiterem Eigentum
      - Fahrtkosten 40km einfach x 220Tg Gleich 366,-
      -Berufsverband 14.83,-
      -LB Vers. 62,-
      -Betreuung Kind 30,-
      +Gegenpartei geht von einem bereinigte Eikommen KM von 1028.04 aus?

      Tg= KV 2322,70,- - 327,- (KU) = 1993.50,-? Diffenrenz zu KM bereinigt 968.46,- davon 3/7 = 415,- TG

      Vorschlag der Gegenparte:
      Ab März 2010 KU und TG 740.00,-€ zu zahlen

      Ist das korrekt so??

      Vielen Dank von optimist
    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Hallo Optimist.......

      da kann ich Triene nur zustimmen! Das sind die falschen Schlussfolgerungen die Du daraus ziehst!

      Desweiteren.............
      Während der Ehezeit wurde bei einer 3/4 Stelle bewusst auf eine Vier Tage Woche wertgelegt

      und .............
      Zwei Monate vor ihrem Auszug hat sie reduziert und mich damit überrascht.

      Warst Du nun damit einverstanden oder war das eine „einsame“ Entscheidung der Ex?
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Hallo Optimist,

      also, erstmal kann Madam nur 4 Tage die Woche Fahrtkosten geltend machen, wenn sie denn faktisch nur 4 Tage fährt.

      Außerdem muss sie m.E. dezidiert vortragen, warum es nicht zumutbar ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, wenn die Fahrtkosten einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens überschreiten.
      Im Bereich Schleswig sind das 15 %... wie das in deinem OLG-Bezirk ist, kann ich nicht sagen, da ich nciht weiß wo dieser angesiedelt ist.

      Die bei Dir angerechneten Tage werden m.E. im Steuerrecht so veranschlagt. Wie das im Unterhaltsrecht ist, kann ich nicht sagen.
      Mit folgendem Urteil hat kürzlich der BGH entschieden, dass es Dein gutes Recht ist, den schnellsten Weg zur Arbeit zu wählen.
      (Urteil vom 21.1.2009, Az. XII ZR 54/06, veröffentlicht in NJW 2009, 1742).

      Die Mieteinnahmen für die vermietete Wohnung sind Einkommen Deiner Frau, ebenso wie die ersparte Miete für das Haus, welches sie ja wohl mietfrei bewohnt.

      Bei Deiner Berechnung für die Frau komme ich auf ein angebl. bereinigtes Einkommen von Eur 1058,17, woher der andere Betrag kommt??

      Wäre gut, die Beträge aufzudröseln, da z.B. nur das Arbeitseinkommen zu 6/7 berechnet wird. Die Mieteinnahmen und der Wohnvorteil werden komplett angerechnet.

      Ganz ehrlich gesagt, nimm Dir einen Anwalt!
      Auch wenn wir Dir hier sicher Tips geben können, wirst Du besser bedient sein, wenn Du einen eigenen Anwalt hast.
      Der Anwalt Deiner Frau vertritt in erster Linie nur Ihre Interessen!

      LG
      Triene
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DieTriene ()

    • RE: Unterhalt/ fiktives Einkommen und

      Hallo Optimist.......

      jetzt fehlt nur noch der s.g. Mietvorteil........

      KM: ........ m² WF x ortsüblicher Miete = .....?
      KV: ........ m² WF x ortsüblicher Miete = .....?

      und was könnte die KM bei Vollzeit verdienen bzw. was verdient sie heute bei 3/4-Zeit?

      Hast Du der KM schon vorgeschlagen die Betreuung hälftig zu übernehmen ......
      ein s.g. Paritäts- / Wechselmodell so, dass die KM ab 1 Jahr nach der Trennung wieder ihre Eigenverantwortung wahrnehmen kann?
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann