Liebe Zuhörerschaft und Ihr Wissenden
Seit 10 Monaten getrennt lebend, Frau mit Kind sind im Juli ausgezogen, wohnen nun 3km entfernt. Frau hat drei Monate vor der Trennung ihren Gut bezahlten Job auf 3/4 gesetzt mit de späteren Argument, so ihre Betreungspflichten besser wahrnehmen zu können. Nicht nur, dass dies während der Ehe problemlos zu organisieren war, zudem betreue ich unseren Sohn 12 Tage im Monat und zeige mich auch bei ihren gegenwärtigen Termine was die Betreuung unseres Kindes angeht flexibel. Es liegt noch kein Titel vor.
Frau hat noch zu gemeinsamen Ehezeiten von ihren Eltern ein Haus geschenkt bekommen, das schuldenfrei nun bewohnt wird. Überdies bezieht sie Mieteinnahmen aus einer weiteren schuldenfreien Wohnung, steht sich derzeit a.g. ihrer vielen Einkünfte (Mieteinnahme, 3/4 Job. volles KG, vollen KU und TG) finanziell netto 70% besser da als ich. Ich zahle/ muss zahlen und bewundere ihre Aktivitäten
Fragen:
1. Kann bei der Berechnung des bereinigten Einkommes ihre fiktiven Mehreinkünfte auf eine volle Stelle addiert werden
2.Kann Ex ohne weiteres massiv hohe Fahrkosten auf fünf Tage hochgerechnet die Woche bei 3/4 Job geltend machen, um so ihr bereinigtes Einkommen zu mindern
3. Darf ich im Gegenzug anteilige Betreuungskosten für Sohnemann in Rechnung stellen
4. Die Gegenpartei berechnet meine Fahrtkosten nach map google als kürzeste Verbindung statt der schnellsten und reduziert so meine anrechenbaren Fahrtkosten um 20%; so bleibt mein bereinigtes Einkommen relativ hoch, entsprechend auch der TU für Madame
5.Habe im März 2009 noch bei gemeinsamer Haushaltsführung Steuern für 2007 nachzahken müssen. Da Madame sich damals schon weigerte, sich anteilig als Verdienende an dem Betrag zu beteiligen, habe ich mir Geld von mienen Eltern leihem müssen, um die Schuld zu begleichen.
6.Könnt ihr mir aus eurer Erfahrung vielleicht mitteilen, ob ich mit Beantragung der Scheidung zum 1.4.10 die jetzigen Umlagen in voller Höhe weiter tragen muss und wie lange die Aktion noch anhällt Kann madame sich weigern, voll zu arbeiten, da die Geldmaschine doch so unkompliziert weiter läuft.
Kann ich diesen Leihbetrag anteilig zurückfordern?
Dies sind nur einige brennende Fragen und ich hoffe, dass sich Antworten finden lassen.
Ich danke vorab für die freundlichen Hilfestellungen
Seit 10 Monaten getrennt lebend, Frau mit Kind sind im Juli ausgezogen, wohnen nun 3km entfernt. Frau hat drei Monate vor der Trennung ihren Gut bezahlten Job auf 3/4 gesetzt mit de späteren Argument, so ihre Betreungspflichten besser wahrnehmen zu können. Nicht nur, dass dies während der Ehe problemlos zu organisieren war, zudem betreue ich unseren Sohn 12 Tage im Monat und zeige mich auch bei ihren gegenwärtigen Termine was die Betreuung unseres Kindes angeht flexibel. Es liegt noch kein Titel vor.
Frau hat noch zu gemeinsamen Ehezeiten von ihren Eltern ein Haus geschenkt bekommen, das schuldenfrei nun bewohnt wird. Überdies bezieht sie Mieteinnahmen aus einer weiteren schuldenfreien Wohnung, steht sich derzeit a.g. ihrer vielen Einkünfte (Mieteinnahme, 3/4 Job. volles KG, vollen KU und TG) finanziell netto 70% besser da als ich. Ich zahle/ muss zahlen und bewundere ihre Aktivitäten
Fragen:
1. Kann bei der Berechnung des bereinigten Einkommes ihre fiktiven Mehreinkünfte auf eine volle Stelle addiert werden
2.Kann Ex ohne weiteres massiv hohe Fahrkosten auf fünf Tage hochgerechnet die Woche bei 3/4 Job geltend machen, um so ihr bereinigtes Einkommen zu mindern
3. Darf ich im Gegenzug anteilige Betreuungskosten für Sohnemann in Rechnung stellen
4. Die Gegenpartei berechnet meine Fahrtkosten nach map google als kürzeste Verbindung statt der schnellsten und reduziert so meine anrechenbaren Fahrtkosten um 20%; so bleibt mein bereinigtes Einkommen relativ hoch, entsprechend auch der TU für Madame
5.Habe im März 2009 noch bei gemeinsamer Haushaltsführung Steuern für 2007 nachzahken müssen. Da Madame sich damals schon weigerte, sich anteilig als Verdienende an dem Betrag zu beteiligen, habe ich mir Geld von mienen Eltern leihem müssen, um die Schuld zu begleichen.
6.Könnt ihr mir aus eurer Erfahrung vielleicht mitteilen, ob ich mit Beantragung der Scheidung zum 1.4.10 die jetzigen Umlagen in voller Höhe weiter tragen muss und wie lange die Aktion noch anhällt Kann madame sich weigern, voll zu arbeiten, da die Geldmaschine doch so unkompliziert weiter läuft.
Kann ich diesen Leihbetrag anteilig zurückfordern?
Dies sind nur einige brennende Fragen und ich hoffe, dass sich Antworten finden lassen.
Ich danke vorab für die freundlichen Hilfestellungen