Fragebogen Versorgungsausgleich bei Gütertrennung?

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    • Fragebogen Versorgungsausgleich bei Gütertrennung?

      Hallo.

      ich habe da mal eine Frage an die, die es genau wissen (also keine Vermutungen oder Einschätzungen.

      Ich bin EM-Rentnerin seit 15 Jahren auf grund diverser Erkrankungen und meine Ehe scheint nun nach drei Jahren zu scheitern.

      Das heißt, wir wollen dieses Jahr die Scheidung beantragen und werden dann voraussichtlich nach einem Trennungsjahr geschieden.

      Bei der Eheschließung haben wir gleichzeitig beim Notar die Gütertrennung vereinbart und auch einen Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
      Von den jeweiligen Rentenanwartschaftzeiten werden also keine Eckpunkte übertragen, ein Versorgungsausgleich wird somit aufgrund des notariellen Vertrages nicht druchgeführt.

      Nun meine Frage: Sendet mir das Gerit nun trotzdem noch den Fragebogen zum Versorgungsasugleich zu und wird dieser dann an den Rentenversicherungsträger geschickt, oder kann man das Gericht, bzw. den Anwalt darauf hinweisen, dass eine Beantwortung dieser Fagen nicht erfolgt, weil der Versorgungsausgleich ohnehin vor 3 Jahren notariell ausgeschlossen wurde?

      Vielen Dank für die Auskunft

      Billa
    • RE: Fragebogen Versorgungsausgleich bei Gütertrennung?

      Hallo Billa, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Frage an die, die es genau wissen (also keine Vermutungen oder Einschätzungen
      die findest Du als RA in ihrer Kanzlei.
      Wir hier sind (erfahrene) Amateure, die versuchen ihre Erfahrungen weiter zu geben.

      Diesen Ehevertrag legt Ihr Beide Euren jeweiligen RA vor. Der dann den Scheidungsantrag stellt wird das - nehme ich an - im Scheidungsantrag vermerken. Dann weis es Richter und wird (muß) auf die Durchführung des VA verzichten.

      Wenn trotzdem so ein Fragebogen kommt (weil "das machen wir automatisch immer so) den leer + mit Hinweis auf VA-Ausschluss im Ehevertrag wieder zurück schicken.

      wir wollen dieses Jahr die Scheidung beantragen und werden dann voraussichtlich nach einem Trennungsjahr geschieden.
      nein ! Erst 1 Jahr getrennt leben, dann Scheidungsantrag durch RA stellen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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