Hallo.
ich habe da mal eine Frage an die, die es genau wissen (also keine Vermutungen oder Einschätzungen.
Ich bin EM-Rentnerin seit 15 Jahren auf grund diverser Erkrankungen und meine Ehe scheint nun nach drei Jahren zu scheitern.
Das heißt, wir wollen dieses Jahr die Scheidung beantragen und werden dann voraussichtlich nach einem Trennungsjahr geschieden.
Bei der Eheschließung haben wir gleichzeitig beim Notar die Gütertrennung vereinbart und auch einen Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
Von den jeweiligen Rentenanwartschaftzeiten werden also keine Eckpunkte übertragen, ein Versorgungsausgleich wird somit aufgrund des notariellen Vertrages nicht druchgeführt.
Nun meine Frage: Sendet mir das Gerit nun trotzdem noch den Fragebogen zum Versorgungsasugleich zu und wird dieser dann an den Rentenversicherungsträger geschickt, oder kann man das Gericht, bzw. den Anwalt darauf hinweisen, dass eine Beantwortung dieser Fagen nicht erfolgt, weil der Versorgungsausgleich ohnehin vor 3 Jahren notariell ausgeschlossen wurde?
Vielen Dank für die Auskunft
Billa
ich habe da mal eine Frage an die, die es genau wissen (also keine Vermutungen oder Einschätzungen.
Ich bin EM-Rentnerin seit 15 Jahren auf grund diverser Erkrankungen und meine Ehe scheint nun nach drei Jahren zu scheitern.
Das heißt, wir wollen dieses Jahr die Scheidung beantragen und werden dann voraussichtlich nach einem Trennungsjahr geschieden.
Bei der Eheschließung haben wir gleichzeitig beim Notar die Gütertrennung vereinbart und auch einen Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
Von den jeweiligen Rentenanwartschaftzeiten werden also keine Eckpunkte übertragen, ein Versorgungsausgleich wird somit aufgrund des notariellen Vertrages nicht druchgeführt.
Nun meine Frage: Sendet mir das Gerit nun trotzdem noch den Fragebogen zum Versorgungsasugleich zu und wird dieser dann an den Rentenversicherungsträger geschickt, oder kann man das Gericht, bzw. den Anwalt darauf hinweisen, dass eine Beantwortung dieser Fagen nicht erfolgt, weil der Versorgungsausgleich ohnehin vor 3 Jahren notariell ausgeschlossen wurde?
Vielen Dank für die Auskunft
Billa