halllo,
der anwalt meiner ex-frau fordert ehegattenunterhalt. von meinem einkommen zieht er nur den bereinigten kindesunterhalt ab (kindesunterhalt minus kindergeld )
m. e. muss der tabellenunterhalt ohne kindergeld abgezogen werden.
kann mir hier jemand helfen
lg
frank
der anwalt meiner ex-frau fordert ehegattenunterhalt. von meinem einkommen zieht er nur den bereinigten kindesunterhalt ab (kindesunterhalt minus kindergeld )
m. e. muss der tabellenunterhalt ohne kindergeld abgezogen werden.
kann mir hier jemand helfen
lg
frank