unterhalt

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    • hallo zusammen
      mal wieder eigentlich ne blöde frage,sorry

      aber was braucht eine alleinerziehende mutter mit vier kinder zum guten leben mit miete,kleidung und nebenkosten?
      ich meine nicht was ihr zusteht,sondern was man braucht?

      grund meiner frage: bin selbstständig,verdiene ganz gut,
      der anwalt meiner (noch-)frau hat zugewinn und unterhalt ausgerechnet,und ich muss sagen was der berechnet hat,hör ich lieber auf und lass mich anstellen,weil mir fast nichts mehr bleibt,und es sich nicht mehr rechnet,sich (den arsch)aufzureissen und bleibt nix über.

      sie sagt zwar immer : ist ja für die kinder,nicht für mich
      aber ich seh da keinen sinn mehr drin,sie lebt in saus und braus,ich hab nix mehr?

      noch kommen wir ja noch ganz gut miteinander aus,aber wenn ich ihr zum vorschlag gebe ,du bekommst das und nicht mehr....gibts zoff ohne ende ,sie will den vollen unterhalt

      ich mit absicht noch keine beträge genannt hier,kommt erst nach ein paar meinungen

      gruss colorado
    • RE: unterhalt

      Hallo ........


      lt. LL OLG Frankfurt
      hefam.de/home/index.html

      15.3 Konkrete Bedarfsbemessung
      Ein eheangemessener Unterhaltsbedarf (Elementarunterhalt) kann bis zu einem Betrag von
      2.200 EUR
      als Quotenunterhalt geltend gemacht werden. Ein darüber hinausgehender Bedarf muss konkret
      dargelegt werden. Eigenes Einkommen des bedürftigen Ehegatten - Erwerbseinkommen nach Abzug
      des Erwerbstätigenbonus - ist hierauf anzurechnen.
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: unterhalt

      Hallo Hampelmann,

      damit ist die Frage nicht beantwortet, wobei dies natürlich schwer fällt.
      Schon alleine die Existenzminima aller 5 Personen lägen zusammen bei 35.000 € im Jahr, was fast 3000 € im Monat sind. Davon ziehen wir mal das Kindergeld von ca. 800 € ab, verbleiben gesamt 2200 €, die zur Aufstockung auf das Existenzminimum zu bezahlen wären.
      Wenn wir die 2200 € für die Exfrau nehmen und duchschnittlich 300 € KU je Kind annehmen, liegen wir bei maximal 3400 € monatlich. Das ist natürlich reichlich (kindergeld kommt ja hinzu), aber Ernährung, Wohnen und Kleidung für 5 Personen kosten natürlich auch. Und einen gewissen Anspruch auf Erhalt eines angemessenen Lebensstandards haben zumindest die Kinder - und die Mutter schon auch für eine gewisse Zeit.
      Also wenn man kann, würde ich das irgendwo zwischen 2500 und 3500 ansetzen - für alle zusammen.

      Grüße
    • RE: unterhalt

      Hallo Hampelmann,

      das beantwortet immer noch nicht die Frage, sondern ist Deine persönliche Einschätzung des maximalen Unterhaltsbetrags.

      hallo colorado,

      ohne Angabe von Einkommen ist Dir natürlich schwer zu helfen. Sollte dieses jenseits der 10.000 € netto liegen, musst Du das natürlich nicht schreiben, denn da dürfte Hampelmanns Berechnung in etwa hinkommen.

      Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass gegn. Anwälte (bei meiner Exfrau immerhin 3) gerne abzugsfähige Posten vergessen und einem Selbständigen erst mal die Verschleierung von Einkommen unterstellen.
      Außer Steuer, KV und PV ist beispielsweise die private Altersvorsorge bis 25% vom Gewinn vor Steuern vom versteuerten Einkommen abzugsfähig. Hierzu gehören jegliche Sparformen, aber auch Tilgungsleistungen für eine Immobilie.
      Aufpassen musst Du bei Abschreibungen. Da ist nicht alles, was das FA anerkennt auch beim Unterhalt berücksichtigungsfähig.

      Grüße
    • RE: unterhalt

      Hallo Max.....

      beantwortet immer noch nicht die Frage, sondern ist Deine persönliche Einschätzung

      richtig .........

      Was aber gar nicht geht........

      ..... bin selbstständig,verdiene ganz gut,
      der anwalt meiner (noch-)frau hat zugewinn und unterhalt ausgerechnet,und ich muss sagen was der berechnet hat,hör ich lieber auf und lass mich anstellen,weil mir fast nichts mehr bleibt,und es sich nicht mehr rechnet
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: unterhalt

      Hallo Hampelmann,

      stimmt, das geht gar nicht.

      Mir ist da noch etwas eingefallen: Um in den Genuß der Beschränkung der Höhe des EU zu kommen, muss sich der Pflichtige für unbeschränkt leistungsfähig erklären. Es unterbleibt dann die Prüfung des Einkommens.

      Grüße
    • RE: unterhalt

      hallo,danke erstmal für die antworten,ich wollte eigentlich nicht
      wissen was sie rechtlich bekommt,sondern was sie benötigt zum leben?

      also der anwalt rechnete ihr 4400.-euro aus mit unterhalt und kinder
      problem: mir würden 3500.- euro bleiben
      hört sich spitze an,ist es aber nicht,weil mit den nebenkosten privat,
      versicherungen,kv und und und ,keinerlei spielraum für betriebliche investitionen,geschweige denn ne waschmaschine oder ähnliches bleibt-
      drum sehe ich das auch nicht ein 60-80 std die woche zu arbeiten,
      nichts bleibt über und meine frau lebt in saus und braus mit ihrem neuen
      partner.
      hab ihr ja schon angeboten 2800.-euro monatlich zu zahlen und 250.000
      euro zugewinn (2800 +624 kindergeld=über 3400 euro !!)

      ich denke das wäre doch ok?
    • RE: unterhalt

      Hallo colorado,


      was Deine Frau mit 4 Kindern benötigt, können wir Dir nicht sagen - das mußt Du sie schon selbst fragen ;)

      Was mir jedoch auffällt:
      also der anwalt rechnete ihr 4400.-euro aus mit unterhalt und kinder
      problem: mir würden 3500.- euro bleiben

      4400 - für 5 Personen
      3500 - für 1 Person

      hab ihr ja schon angeboten 2800.-euro monatlich zu zahlen

      Hm - 2800 für 5 Personen sind genug, wenns sich um Deine Frau und 4 Kinder handelt - während Du meinst, 3500 sind für Dich (1 Person) schon zu wenig?

      Du solltest vielleicht nochmal drüber nachdenken.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: unterhalt

      hallo leute
      klar hört sich das sehr viel an 3500.-euro für eine person
      aber ich sehe dass ihr scheinbar alle arbeitnehmer seit,
      nach abzug von nebenkosten(siehe beitrag) und ca.300.-euro lebensmittelkosten,bleiben ca 200-300.-euro zum sparen,
      also betriebliche investitionen sind nicht machbar
      diese brauche ich aber auf dauer auch,um meinen mitarbeitern einen sicheren arbeitsplatz zu bieten

      aber nur mal so am rande erwähnt,weil viele meinen die selbstständigen verdienen eh kohle ohne ende und das geld kommt von alleine
      7900.- netto (hört sich schon brutal an!!)aber alles abgezogen (mit frau und kinder)
      monatliche belastung zwischen 5600-6000.-
      bleibt im schnitt 2100.- über
      ohne betriebsivestitionen wie werkzeuge,maschinen,computer......
      klar noch rechnet sich das schon,doch wie gesagt,wenn ich 4400.-
      abdrücken muss ,gehts für mich nicht auf............
    • RE: unterhalt

      hallo Colorado,

      aber ich sehe dass ihr scheinbar alle arbeitnehmer seit

      Das ist falsch!

      Du kannst natürlich notwendige Investitionsrücklagen bilden und auch vom Einkommen abziehen. Ich frage mich jetzt nur, welche Art von Selbständigkeit bei Dir vorliegt. Dazu solltest Du noch etwas schreiben.
      Bist Du GF einer Kapitalgesellschaft, oder Einzelunternehmer?
      Sind die 7900 Privatentnahmen oder gewinn nach Steuern?...

      Rechnen wir mal im Schnitt 550 € je Kind an Unterhalt = 2200 €
      Und rechnen wir mal ein Bruttoeinkommen vor allem von ca. 12000 €,
      dann gehen ab 2200 € KU, 2800 € Altersverorgung (Höchstgrenze kenne ich nicht), 500 € KV, 400 € berufsbedingte Aufwendungen und 10% Erwerbstätigkeitsbonus.
      Dann bleiben an bereinigtem Einkommen gerade mal so ca. 2300 € übrig. Davon geht die Hälfte an die Frau und Sie hat dann inklusive allem folgenden Betrag zur Verfügung:
      1150 EU + 2200 KU + 800 € KG = 4150 €, was reichen sollte.
      Dir verbleiben ca. 4500 €, was auch reichen sollte.

      Grüße
    • RE: unterhalt

      hallo colorado, ich finde Deine Frage nicht sonderlich "blöd", daher umso mehr was ich dahinter vermute.

      Wenn Du meinst den Unterhalt (um welchen geht es eigentlich ? "nur" KU, EU/TU oder beides ?) auf einen Mindestbedarf drücken zu können, bist Du "auffem Holzweg".
      Denn Unterhalt richtet sich in 1. Linie danach, was "in der Ehe, dem Zusammenleben" gemeinsam verbraucht wurde.

      Die "üblichen" Berechnungsmethoden (wie z.B. DT, 3/7-Methode für EU) sind ein Versuch dies pauschal darzustellen. Man kann aber auch genau den Bedarf (was wurde verbraucht) ermitteln. Macht aber "nen Haufen Arbeit".

      Also was habt Ihr gemeinsam von Deinem "ganz guten Verdienst" für die Kinder, für Euch verbraucht ?
      Dazu zählt nicht nur "Miete, Kleidung und Nebenkosten", auch Urlaub, Feiern, Theater usw.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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