zusätzlich Scheidung einreichen wg. BH und PKH?

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    • zusätzlich Scheidung einreichen wg. BH und PKH?

      Hallo,

      ich wollte ja die Scheidung einreichen, weil es bisher so war, dass ich nur einen Anwalt haben.
      Nun war mein Mein schneller als ich und hat sich einen Anwalt genommen, der dieses gerade veranlasst.

      Sollte ich nun zusätzlich die Scheidung einreichen?
      Ich bekomme aktuell Beratungshilfe und würde auch PKH bekommen.

      Hätte ich Vorteile/Nachteile auch die Scheidung einzureichen bzw. nicht?
      Viele Grüße von Netti

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Netti ()

    • RE: zusätzlich Scheidung einreichen wg. BH und PKH?

      Hallo Netti, weder für Deine Unterwäsche :P 8 ) noch für PKH macht es einen Unterschied wer die Scheidung einreicht.

      Ob Du einen "eigenen" RA brauchst kommt drauf an wie (ggf. auch gut) Eure Vereinbarungen sind.

      Da Du ja schon RA hast, besprich am Besten das weitere Vorgehen mit diesem, kennt sicher die genauen Umstände recht gut + kann abschätzen was sinnvoll ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: zusätzlich Scheidung einreichen wg. BH und PKH?

      Hallo,

      ganz allgemein ist es so, dass ein Scheidungsantrag natürlich jederzeit zurückgenommen werden kann.

      Mit Rücknahme sind dann aber auch alle "Stichtage" (bei einverständlicher Scheidung insbes. Ehezeit für Versorgungsausgleich) weg, der Scheidungsantrag war dem Grunde nach nie da. Wenn man also so etwas in der Art "befürchtet" macht es Sinn, einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Hierzu benötigt man einen Anwalt.

      Wenn aber alles einvernehmlich läuft, ist da ja nichts zu "befürchten", oder?
      Gruß
      Peter H.
    • RE: zusätzlich Scheidung einreichen wg. BH und PKH?

      Hallo,
      ergänzend zu den bisherigen von mir geteilten Antworten, macht ein PKH-Antrag aber bereits deshalb Sinn, weil im Falle der Bewilligung jedenfalls derzeit dann keine Gerichtskosten zu zahlen sind. In diesem Fall ist der Antrag dann halt ohne den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu stellen.

      gruss
      ad_vocat
    • RE: zusätzlich Scheidung einreichen wg. BH und PKH?

      Hallo,

      vielen Dank für die Antworten.

      Ich denke mal, das wir das einvernehmlich hin bekommen.
      Eine Rücknahme seitens meines Nochmannes nehme ich nicht an.

      Aber wenn es um meine Gerichtskosten geht,
      wäre es, wenn ich ad_vocat richtig verstanden habe,
      hilfreich doch einen eigenen Antrag zu stellen.
      Viele Grüße von Netti