Kampf ums Haus

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    • Kampf ums Haus

      Liebes Forum,

      ist wird etwas kompliziert klingen, aber ich hoffe doch auf eure Ratschläge.
      Wohne im Bereich des OLG Hamm, anrechenbares Einkommen für Unterhalt 2.200 Euro.

      Historie und Fakten:
      1993 geheiratet
      Kind adoptiert - wird im Februar 2010 18 Jahre alt
      2 eheliche Kinder sind nun fast 14 und 11 Jahre alt
      also 3 Kinder
      1999 Haus gebaut - Wert 190.000 Euro - Eigenkapital 60.000 Euro
      2003 Trennung
      Mai 2005 Scheidung

      Zur Scheidung haben die Eheleute eine Nutzungsvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung (ohne Notar) wegen dem Haus unterschrieben und auch dem Richter bei der Scheidung - auf Verlangen - vorgelegt. Darin wird unter anderem geregelt, dass der Nutzer der Wohnung (meine Ex mit und wegen der Kinder) die Finanzierung alleine trägt, der Nichtverbleibende (also ich) dafür keine Nutzungsentschädigung verlangt. In der Praxis wird also nur das Geld-Hin-und-Her-Geschiebe vermieden. Klar hätte ich auch 50% der Finanzierung tragen können und im Gegenzug Nutzungsentschädigung verlangen können.

      Der Grund zur Trennung und Scheidung (ja, ein Mann) ist nun nach fast 7-jähriger Partnerschaft im November 09 in unser Haus dauerhaft eingezogen und sogleich wird gedroht: Man will mich aus dem Grundbuch haben, bietet mir lächerliche 10.000 Euro als Auszahlung an, ansonsten würde man mir das Haus wegnehmen (Zwangsversteigerung wurde schon mal genannt). Man geht eben davon aus, dass ich neben dem Kindesunterhalt von fast 1.000 Euro finanziell nicht dagegen an käme.

      Nun überlege ich, ob ich bei einer ersten Zahlungsrückständigkeit die Finanzierung alleine übernehmen soll und den Nutzern des Hauses ein Nutzungsentgelt in Rechnung stellen soll? Somit könnte ich dann eine Zwangsversteigerung verhindern. Eine Teilungsversteigerung, so besagt es die Nutzungsvereinbarung, ist erst mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes möglich. Dies ist auch weiterhin mein Wunsch. Zudem ist das Haus so konzipiert, sodass sich die beiden Wohnebenen später aufteilen lassen und so hätte ich mein Eigentum im Alter.

      Es ist zwar subjektiv, aber ich fühle da einen Mann, der sich an meiner Lebensleistung bereichern will und es mit aller Gewalt durchsetzen möchte. Ex äußert sich gar nicht, unterstützt dieses Vorhaben aber augenscheinlich.

      Muss ich mir nun wirklich einen guten Anwalt suchen oder wird das nicht ganz so einfach für diesen Mann? Und welche Fachrichtung sollte ein solcher Anwalt beherrchen?

      Darf ich euch um Rat bitten? Was kann oder soll oder muss ich beachten?

      Liebe Grüße
      XPerimentX
    • RE: Kampf ums Haus

      Hallo xperimentx,

      ein fachlichen Rat kann ich Dir leider nicht geben, nur schreiben, was mir mein Gefühl sagt.

      Zugegeben, die angeboteten 10000 Euro sind vermutlich viel zu wenig. Bei einem freihändigen Verkauf bekämst Du vermutlich mehr raus, nachdem Ihr geteilt habt.

      Von der Konstellation, die Finanzierung und das Haus zu übernehmen, kann ich Dir nur abraten. Du hättest mit den jetzigen Nutzern vermutlich dann sehr streitsüchtige Mieter und müsstest Dich viel mehr zanken, als es mit normalen Mietern der Fall wäre.

      Und mit Dir wäre diesbezüglich evtl. auch nicht unbedingt gut Kirschen essen, weil Du dem Mitbewohner nicht gerade emotionslos gegenüber stehst.

      Lass das (lächerliche) Angebot mal noch länger auf Dich wirken. Vielleicht gelingt es Dir ja, die Summe noch etwas hochzuhandeln. Aber geh davon aus, das es keinen Deiner Ansicht nach gerechten Ausgleich geben wird. Dann wird sie es wohl eher auf die Versteigerung ankommen lassen und ihr habt beide nichts davon.

      Ich will Dir sagen, wie es bei meinem LG läuft bzw. laufen wird.

      Die Konstellation ist ähnlich mit zwei Unterschieden:
      Es gibt noch keine neuen Mann im Leben der Ex.
      Und mein LG hat bisher hälftig alle Kosten mit getragen, auf Einforderung einer hälftigen Nutzungsentschädigung trotzdem verzichtet.

      Nun stand aber die Scheidung an, damit auch der Zugewinnausgleich und eine zu erstellende Vereinbarung. Die Anwälte haben hin und her geplänkelt. Der Anwalt meines LG forderte 15000 Euro Zugewinnausgleich von der Ex, vorbehaltlich, das die Eigentumverhältnisse am Haus so bleiben (Mein LG hat das Grundstück aus vorweggenommenes Erbe bekommen). Sein Hauptziel war immer, das Haus für die Kinder zu erhalten. Was per se Quatsch ist, wenn er das in ca. 30 Jahren endlich abbezahlt hat, haben die Kinder vermutlich längst eine eigene Immobilie.

      Der Gegenanwalt schreibt, meine Mandantin ist einverstanden, aber nur wenn ihr im Gegenzuge das Haus übertragen wird (wohlgemerkt OHNE weiteren Ausgleich!!! Unterm Strich verzichtet mein LG dabei auf ca. 25000 Euro, die er sonst noch zu bekommen hätte bei einem Verkauf. Im Klartext heißt das, er schenkt ihr das Haus. 8o

      Restschuld ca. 125000, erzielbarer Erlös 175000 bis 185000. Macht mindestens 25000 pro Nase.

      Dieses bittere Kröte musste er erstmal schlucken. Ich bin innerlich hochgegangen wie ein Zäpfchen, habe mir aber nichts anmerken lassen, weil ich nicht beeinflussen wollte. Nach 2 Tagen kam ich für mich zu der Ansicht, das das tatsächlich ein guter Schlußstrich wäre. Man muß dazu sagen, mein LG war gerade arbeitslos und kein neuer Job in Aussicht, d.h. der drohende Verkauf schwebte über den beiden und auch die Ex hat sich Gedanken gemacht, wie es überhaupt weitergehen könnte.

      Er hat erstmal gar keine Regung gezeigt, alles in sich reingefressen. Als wir einige Tage später im Urlaub etwas zur Ruhe kamen und der Abstand größer geworden war, hat er mir unter vielen Tränen gesagt, er wird das so durchziehen, wie der Gegenanwalt es vorschlägt.

      Das hat folgende Vorteile:
      Ihm kann es zukünftig egal sein, wie Exfrau sein bisheriges Miteigentum zumüllt und verwahrlosen lässt.
      Er hat die finanzielle Belastung des Abtrages von der Backe, dadurch lässt sich der zu zahlende Kindsunterhalt viel besser konkret festlegen und es gibt kein Gezerre um irgendwelche Aufrechnungen.
      Er ist nicht mehr mit in der Verpflichtung, wenn der Reparaturstau so langsam einsetzt.
      Er hat etwas für seine Kinder getan, die da wohnen bleiben können.
      Er kann mit dem alten Leben endlich abschließen und seinen Frieden finden, wenn er das annimmt und akzeptiert.
      Und, wenn das dann dort mal ein neuer Mann auf der Haustürschwelle auftaucht, kann ihm das vergleichsweise egal sein.

      Dein schlechtes Gefühl bei dieser Konstellation kann ich natürlich sehr gut nachvollziehen. Vor allem, wenn man vermuten kann, das der Zuzögling der Treiber ist.

      Natürlich ist auch sein "Lebenswerk" plötzlich wie eine Seifenblase geplatzt, kaum noch was übrig davon. Aber ich glaube, es lässt sich viel friedlicher leben auf beiden Seiten mit dieser Entscheidung.

      Schlaf noch ein paarmal drüber!

      LG allegria.
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von allegria ()

    • RE: Kampf ums Haus

      Hallo Allegria, Hallo Max,

      danke für die tröstenden Worte.
      Die Frage von Max will ich beantworten: Denkfehler, es waren damals 60.000 DM - also nur 30.000 Euro Eigenkapital. Zur Zeit sind noch 112.000 Euro Verbindlichkeiten drauf.

      Danke für die folgenden Ratschläge

      XPerimentX
    • RE: Kampf ums Haus

      Hallo xperimentx,

      dann passen meine Zahlen ja fast zu den Deinigen.

      Bei meinem LG wäre auf ihn ein Anteil am Restwert von 25000 plus 15000 Zugewinn entfallen, bekommen tut er nur die 15000.

      Bei Euch rechne ich mal einen derzeitigen möglichen Verkaufserlös von 1800000 (ausgehend von 190000 Wert in 1999, der dürfte derzeit nicht erzielbar sein, und das ist noch gelinde gerechnet). Hier hätte man für das Haus vor 3 Jahren noch locker 200000 bekommen, nun evtl. 175000. DU weißt besser, wie bei Euch die Marktchancen sind.
      Davon 112000 Restschuld abziehen und durch 2 teilen, macht fiktive 34000 Anteil für jeden.

      10000 will man Dir noch geben, also verschenkst Du 24000, in etwa wie mein LG. Eventuelle Zugewinnausgleichsansprüche jetzt mal außen vor.

      LG allegria.
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Kampf ums Haus

      Liebes Forum,

      nachdem ich die tröstenden und klugen Worte von allegria beherzigt hatte, kam es am 19. Februar 2010 zum Termin beim Notar. Notariell wurde also vereinbart:

      Procedere in freien Worten:
      1.Ex muss bei den Gläubigerbanken um meine Schuldhaftentlassung ersuchen.
      2.12.500 € werden an mich gezahlt.
      3.Nach Zahlungseingang bekommt der Notar diesbezüglich eine schriftliche Mitteilung, dann wird das Grundbuch zugunsten meiner Exfrau geändert.

      Ausschnitt aus der notariellen Urkunde:
      „Die Erschienene (also meine EX) verpflichtet sich, die Entlassung des Erschienenen (also ich) aus der Mithaft für die genannten Verbindlichkeiten unverzüglich herbeizuführen. Sie beauftragt den Notar, den Gläubigern eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde zu übersenden und um die Genehmigung der Schuldübernahme nachzusuchen. Sollte die Entlassung des Erschienenen aus der Mithaft nicht zu erreichen sein, so ist die Erschienene verpflichtet, die Verbindlichkeiten jeweils fristgerecht zu erfüllen und den Erschienenen im Falle einer Inanspruchnahme durch die Gläubiger unverzüglich davon freizustellen.
      Die Erschienene verzichtet gegenüber dem Erschienenen auf die ihr zustehenden Gesamtschuldnerausgleichsansprüche, soweit sie selbst Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Forderung der Gläubigerin geleistet hat, zu deren Sicherung die Belastungen in Abt. III des vorgenannten Grundbuchs eingetragen sind. Der Erschienene nimmt den Verzicht an.
      Sollte die Schuldhaftentlassung des Erschienenen durch die eingetragenen Gläubiger nicht zu erreichen sein, steht dem Erschienenen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.“

      Zum Thema Zahlung noch ein kleiner Auszug:

      „Der Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Notar den Vertragsparteien mitgeteilt hat, dass
      1.die beantragte Erwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
      2.Die Schuldhaftentlassung der eingetragenen Gläubiger vorliegt.
      ….
      Die Erschienene unterwirft sich wegen des vorgenannten Betrages samt den in dieser Urkunde ausdrücklich vereinbarten Zinsen, der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen. Der Notar ist berechtigt, eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, sobald der Betrag fällig ist.“

      Weiterhin wurde in dieser Urkunde ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht beurkundet.

      Soweit die Fakten zum Notarvertrag. Und nun zu meinem Problem:

      Bisher ist kein Geld angekommen, also auch kein Grundbucheintrag zugunsten der Ex erfolgt. Auch Erklärungen wurden von EX nicht erteilt. Am Freitag, 30.04.2010, ruft mich meine Bank an um mir mitzuteilen, die Raten für unser Haus seien nicht bezahlt worden und da ich in der Haftung stehe, müsse ich nun die Kreditraten befriedigen.
      Per Mail habe ich bei Ex nachgefragt, erhalte aber keine Antwort. Am Montag müsste ich nun also zur Bank um die Raten zu zahlen.

      Ich würde am liebsten die Finanzierung alleine übernehmen und im Ausgleich eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die notarielle Urkunde macht mich doch sehr rechts-sicher, oder? Es ist alles etwas sehr merkwürdig und ich weiß nicht, wie man nun richtig vorgeht. Aber zuerst muss ich am Montag zur Bank und wohl auch zu einem Anwalt.

      Darf ich euch um euren Rat bitten?

      Viele Grüße
      xperimentx
    • RE: Kampf ums Haus

      Hallo xperimentx,
      die notarielle Urkunde ist nach Beurkundung gültig und ist zu beachten. Insofern muss Deine Ex die Raten bei der Bank bezahlen, wie das in der Urkunde steht.

      Ich würde den beurkundenden Notar sofort von den Problemen informieren und Kopien von evtl. Schreiben der Bank mitschicken. Der Notar ist meistens beauftragt, die Urkunde zu vollziehen, so dass er die Ex sicher auffordern wird, das Problem zu bereinigen.

      Seit dem Notartermin sind inzwischen rd. 10 Wochen vergangen. Normalerweise hätte Deine Ex in dieser Zeit mit ihrer Bank die Finanzierung neu regeln können.
      Bestehen überhaupt Aussichten, dass die Bank die Kredite auf Deine Ex umschreibt? Eigentlich hätte sie das vor dem Notartermin mit der Bank abklären müssen. Wichtiger als die Sicherheit in Form des Hauses ist, dass sie die Bank durch Vorlage von Einkommensnachweisen davon überzeugt, dass sie die Belastung alleine tragen kann. Dass sie das bisher schon gemacht und bewiesen hat, wird positiv bewertet, reicht aber ohne neue Berechnung für eine Umschuldung allein nicht aus.

      Vorsichtshalber würde ich eine Kopie des Notarvertrages zur Bank mitnehmen und selbst klären, wie und wann Du aus der Haftung rauskommst und warum das noch nicht geschehen ist. Solange Du noch mit Kreditnehmer bist, kannst Du ja alle Auskünfte dazu kriegen.
      Auf gar keinen Fall würde ich, bevor die Sache nicht endgültig geklärt und auch mit dem Notar abgestimmt ist, neue Vereinbarungen mit der Bank wegen Übernahme der Finanzierung treffen und auch nichts zahlen. Das würde den Notarvertrag kaum noch durchführbar machen und alles verkomplizieren. Die Urkunde gibt Dir Rechtssicherheit, aber nur so lange, wie Du nicht mit neuen Vereinbarungen und Zahlungen dagegen handelst.

      Erstmal klären, warum die Probleme bei der Bank entstanden sind. Wegen des Notarvertrages würde ich die Bank bitten, mir den Rückstand auch schriftlich noch mal mitzuteilen. Wenn die Bank erst nur angerufen hat, wird sie nicht gleich die Zwangsversteigerung einleiten, so dass Zeit verbleiben müsste, mal zu klären, warum dort noch nichts passiert ist und wie das nun weitergehen kann. Ob dann zusätzlich ein Anwalt einzuschalten ist, müsste dann entschieden werden.

      Viel Erfolg wünscht Treckerfahrer
    • RE: Kampf ums Haus

      Liebes Forum,
      Hallo Treckerfahrer, dir zunächst einen Dank für deine ausführliche Antwort.

      Heute morgen habe ich mich bei der Bank gemeldet und auch beim Notar. Die Bank gab mir Zeit bis 17:00 h und meldete sich dann wiederum telefonisch, dass man nun mein OK zur Einlösung braucht. Der Haftungsfall ist also eingetroffen und es wurde gezahlt. Der Notar meinte auch, da die Urkunde noch in der Schwebe stehe, müsse ich die Zahlungen gemäß meiner Haftung begleichen - obwohl er auch sehr irritiert über das Gebaren meiner EX (inkl. Lebensgefährten) war.

      Ursprünglich hatte ich seitens meiner EX zwei Möglichkeiten: Entweder ich akzeptiere "über den Tisch gezogen" zu werden oder das ganze wird per Zwangsversteigerung geregelt - womit man sich angeblich günstig das Haus zurück ersteigern wollte.

      Und nun so ein Konstukt! Was man aber nicht wissen konnte: Ich kann mir das dennoch leisten, denn... der Unterhalt für die Kinder wird erst nach Abrechnung, der damals ehebedingten, Verbindlichkeiten berechnet. Dan werde ich zwar zum Mangelfall, aber meine 900 € bleiben mir dennoch. Und damit komme ich gut aus. Habe ich Recht? Oder wo kann hier noch eine Falle auf mich warten?

      Darf ich euch um eure Meinung hierzu bitten?

      Mir ist klar, hier wird ein Anwalt gute Arbeit leisten müssen. Trotzdem schreibt mir, was ihr so denkt.

      Viele Grüße

      xperimentx
    • RE: Kampf ums Haus

      Liebes Forum,

      5 Minuten vorm RA-Termin informierte mich heute meine Bank über den Zahlungseingang meiner EX. Also war die Aufregung – so hoffe ich – umsonst. Das Beratungsgespräch habe ich dennoch beansprucht, da die Zukunft diesbezüglich gar nicht sicher erscheint.

      Offen ist nun nur noch die überfällige Haftentlassung gemäß der notariellen Urkunde und die damit verbundene Auszahlung. Ob die Bank mich nach diesem Vorfall aus der Haftung entlässt? Ich zweifle sehr daran. Wenn nicht, dann bleiben mir aber immerhin die Rosinen aus der Urkunde: Unterhaltsverzicht und Verzicht auf die Gesamtschuldnerausgleichsansprüche aus der Hausfinanzierung. In diesem Falle bleibe ich natürlich gerne weiterhin Mitbesitzer der Immobilie.

      Viele Grüße
      xperimentx