Liebes Forum,
ist wird etwas kompliziert klingen, aber ich hoffe doch auf eure Ratschläge.
Wohne im Bereich des OLG Hamm, anrechenbares Einkommen für Unterhalt 2.200 Euro.
Historie und Fakten:
1993 geheiratet
Kind adoptiert - wird im Februar 2010 18 Jahre alt
2 eheliche Kinder sind nun fast 14 und 11 Jahre alt
also 3 Kinder
1999 Haus gebaut - Wert 190.000 Euro - Eigenkapital 60.000 Euro
2003 Trennung
Mai 2005 Scheidung
Zur Scheidung haben die Eheleute eine Nutzungsvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung (ohne Notar) wegen dem Haus unterschrieben und auch dem Richter bei der Scheidung - auf Verlangen - vorgelegt. Darin wird unter anderem geregelt, dass der Nutzer der Wohnung (meine Ex mit und wegen der Kinder) die Finanzierung alleine trägt, der Nichtverbleibende (also ich) dafür keine Nutzungsentschädigung verlangt. In der Praxis wird also nur das Geld-Hin-und-Her-Geschiebe vermieden. Klar hätte ich auch 50% der Finanzierung tragen können und im Gegenzug Nutzungsentschädigung verlangen können.
Der Grund zur Trennung und Scheidung (ja, ein Mann) ist nun nach fast 7-jähriger Partnerschaft im November 09 in unser Haus dauerhaft eingezogen und sogleich wird gedroht: Man will mich aus dem Grundbuch haben, bietet mir lächerliche 10.000 Euro als Auszahlung an, ansonsten würde man mir das Haus wegnehmen (Zwangsversteigerung wurde schon mal genannt). Man geht eben davon aus, dass ich neben dem Kindesunterhalt von fast 1.000 Euro finanziell nicht dagegen an käme.
Nun überlege ich, ob ich bei einer ersten Zahlungsrückständigkeit die Finanzierung alleine übernehmen soll und den Nutzern des Hauses ein Nutzungsentgelt in Rechnung stellen soll? Somit könnte ich dann eine Zwangsversteigerung verhindern. Eine Teilungsversteigerung, so besagt es die Nutzungsvereinbarung, ist erst mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes möglich. Dies ist auch weiterhin mein Wunsch. Zudem ist das Haus so konzipiert, sodass sich die beiden Wohnebenen später aufteilen lassen und so hätte ich mein Eigentum im Alter.
Es ist zwar subjektiv, aber ich fühle da einen Mann, der sich an meiner Lebensleistung bereichern will und es mit aller Gewalt durchsetzen möchte. Ex äußert sich gar nicht, unterstützt dieses Vorhaben aber augenscheinlich.
Muss ich mir nun wirklich einen guten Anwalt suchen oder wird das nicht ganz so einfach für diesen Mann? Und welche Fachrichtung sollte ein solcher Anwalt beherrchen?
Darf ich euch um Rat bitten? Was kann oder soll oder muss ich beachten?
Liebe Grüße
XPerimentX
ist wird etwas kompliziert klingen, aber ich hoffe doch auf eure Ratschläge.
Wohne im Bereich des OLG Hamm, anrechenbares Einkommen für Unterhalt 2.200 Euro.
Historie und Fakten:
1993 geheiratet
Kind adoptiert - wird im Februar 2010 18 Jahre alt
2 eheliche Kinder sind nun fast 14 und 11 Jahre alt
also 3 Kinder
1999 Haus gebaut - Wert 190.000 Euro - Eigenkapital 60.000 Euro
2003 Trennung
Mai 2005 Scheidung
Zur Scheidung haben die Eheleute eine Nutzungsvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung (ohne Notar) wegen dem Haus unterschrieben und auch dem Richter bei der Scheidung - auf Verlangen - vorgelegt. Darin wird unter anderem geregelt, dass der Nutzer der Wohnung (meine Ex mit und wegen der Kinder) die Finanzierung alleine trägt, der Nichtverbleibende (also ich) dafür keine Nutzungsentschädigung verlangt. In der Praxis wird also nur das Geld-Hin-und-Her-Geschiebe vermieden. Klar hätte ich auch 50% der Finanzierung tragen können und im Gegenzug Nutzungsentschädigung verlangen können.
Der Grund zur Trennung und Scheidung (ja, ein Mann) ist nun nach fast 7-jähriger Partnerschaft im November 09 in unser Haus dauerhaft eingezogen und sogleich wird gedroht: Man will mich aus dem Grundbuch haben, bietet mir lächerliche 10.000 Euro als Auszahlung an, ansonsten würde man mir das Haus wegnehmen (Zwangsversteigerung wurde schon mal genannt). Man geht eben davon aus, dass ich neben dem Kindesunterhalt von fast 1.000 Euro finanziell nicht dagegen an käme.
Nun überlege ich, ob ich bei einer ersten Zahlungsrückständigkeit die Finanzierung alleine übernehmen soll und den Nutzern des Hauses ein Nutzungsentgelt in Rechnung stellen soll? Somit könnte ich dann eine Zwangsversteigerung verhindern. Eine Teilungsversteigerung, so besagt es die Nutzungsvereinbarung, ist erst mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes möglich. Dies ist auch weiterhin mein Wunsch. Zudem ist das Haus so konzipiert, sodass sich die beiden Wohnebenen später aufteilen lassen und so hätte ich mein Eigentum im Alter.
Es ist zwar subjektiv, aber ich fühle da einen Mann, der sich an meiner Lebensleistung bereichern will und es mit aller Gewalt durchsetzen möchte. Ex äußert sich gar nicht, unterstützt dieses Vorhaben aber augenscheinlich.
Muss ich mir nun wirklich einen guten Anwalt suchen oder wird das nicht ganz so einfach für diesen Mann? Und welche Fachrichtung sollte ein solcher Anwalt beherrchen?
Darf ich euch um Rat bitten? Was kann oder soll oder muss ich beachten?
Liebe Grüße
XPerimentX