dann gehen wir eben an den Umgang

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    • dann gehen wir eben an den Umgang

      Hallo zusammen,

      bin mir zwar nicht sicher, ob die Frage hier her gehört, aber ich muss das mal loswerden: Am Ende der Unterhaltsverhandlung, bei der KM leer ausging, sagte deren Anwältin: "Dann gehen wir eben an den Umgang". In Anwesenheit des Richters, der aber nicht reagierte (wie wir auch).
      Solche Äußerungen sind also ganz offenbar unverfänglich. Oder gibt es hier Anlass eventuell die Anwaltskammer einzuschalten?
      Es ist sehr erschreckend, wie offensichtlich hier die Kinder benutzt werden. Was kann ich da tun?
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Danke für die Antwort; allerdings: "Papier ist geduldig". Der Familienrichter hat so eine Formulierung bestimmt schon öfters von der gleichen Anwältin gehört. Diese gilt als "Platzhirschin" hier im Raum.

      Ich finde in solchen Formulierungen ist deutlich zu erkennen, dass der Umgang mit den Kindern als Druckmittel benutzt wird. Könnte das nicht ein Straftatbestand sein?
      Um den Umgang der Kinder (mit mir) zu reduzieren, mussten die Kinder durch die Mutter entfremdet werden.
      Das ist doch alles andere als dem Kindeswohl dienlich.
      Darf ein/e Anwält/in ganz offensichtlich das Kindeswohl gefährden?
      Gibt es da nicht mindestens ethische "Standesregeln". Ist die Angelegenheit nicht mindestens eine Beschwerde bei der Anwaltskammer wert?
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Hallo

      warte doch ab was passiert, vielleicht ist die Mutter ja nicht so auf Krawall gebürstet. Und auch auf die Kinder achten ob eine Veränderung eintritt. Wenn dann muss die Mutter einen Antrag bez. Umgangsveränderung stellen, wenn ihr keine Einigung erzielt weil Sie jetzt auf ihre RA hört.

      Gruss

      Conny
      Conny
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Da habe ich keine Hoffnung. KM hasst mich, will Geld.

      Bestehende Umgangsregelung ist seit Weihnachten (2009) 3-4 Mal nicht eingehalten worden. KM erklärt sich (den Kindern gegenüber) als nicht zuständig (die Kinder dran zu erinnern).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nick_B ()

    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Original von Nick_B
      Hallo zusammen,

      bin mir zwar nicht sicher, ob die Frage hier her gehört, aber ich muss das mal loswerden: Am Ende der Unterhaltsverhandlung, bei der KM leer ausging, sagte deren Anwältin: "Dann gehen wir eben an den Umgang". In Anwesenheit des Richters, der aber nicht reagierte (wie wir auch).
      Solche Äußerungen sind also ganz offenbar unverfänglich. Oder gibt es hier Anlass eventuell die Anwaltskammer einzuschalten?
      Es ist sehr erschreckend, wie offensichtlich hier die Kinder benutzt werden. Was kann ich da tun?


      Bleib erstmal ruhig.Bisher hat sie ja diesbezüglich nichts getan. Ich hoffe du führts regelmäßig Tagebuch.Schreibe dir alles auf,wann UG.Datum,Uhrzeit der Übergabe,besondere Vorkommnisse etc.
      Sollten dann Unregelmäßigkeiten auftreten,würde ich sofort UG-Klage einreichen.
      Wenn KM UG behindert oder nicht dafür sorgt das er stattfindet,könnte sie
      ggf Ärger bei Gericht bekommen.Es kann soweit gehen,wenn bewiesen
      keine Bindungstoleranz,das das ABr u.U. auf den KV übertragen werden kann.

      dady
      Alleinerziehender Vater
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Tja, wenn ich nicht den Familienrichter hätte, den ich habe, sondern seine Kollegin, sähe die Welt schon anders aus.
      KM befördert den Umgang wohl meist nicht. Diesen Freitag kam Sohnemann zu spät. Es sei nicht schuld der Mutter, dass er zu spät los sei. (Die gerichtliche Regelung besagt "Freitag nach den Hausaufgaben, spätestens aber bis 15:00. Sohn kommt um 15:15). Heute geht Tochter um 12:00, weil sie KM versprochen habe, bei ihr zu essen. Auch für sie, immerhin 15, gilt eigentlich eine nicht gerichtliche 14-Tage-WE-Regel. Es ist schwer, den Sohn (10) hier zu halten, da er an seiner Schwester sehr hängt. (War ehem der Grund für seinen Mit-Auszug).

      Was bringt mir ev. Verfahrensbeistand (oder Familienbeistand)? Jugendamt scheint auf Seiten der KM zu stehen, jedenfalls nicht auf meiner.
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Hallo MagNoona,

      muss man deine Antwort so interpretieren, dass du es richtig findest, dass eine Frau, der ein Gericht kein Unterhalt zuspricht (und so schnell passiert das nicht!), den Umgang boykottieren sollte, um Unterhalt zu erpressen bzw. für die rechtmäßige Nichtzahlung zu bestrafen?

      Es laufen ja zur Zeit einige Threads, in denen Unterhaltspflichtige sich aufbäumen gegen die Ungerechtigkeiten, die ihnen wiederfahren.

      Hier hat man ein Beispiel, wie es zu so einem Unmut kommen kann.

      LG
      Zita

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zita ()

    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Ich finde es richtig, dass auch Väter ihren Pflichten nachkommen und nicht immer nur nach ihren Rechten schreien X( Ich habe noch kein Gericht erlebt, dass die Mütter von ihren Unterhaltspflichten frei gesprochen hätte. Auch schreit keine Mutter nach einem Selbstbehalt von 800,- Ohja, hätte ich gern auch mal 8 )

      Freundliche Grüße
      MagNoona
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Warum ist es gefühllos? 8o Er hat eine Frage gestellt, ja, und ich habe geantwortet: Wie kann es sein, dass jemand seine Kinder nicht versorgen kann, aber mit ihnen Umgang haben will? Wenn ich ein kind in die Welt setze, kann ich doch nicht davon ausgehen, dass ander meine Pflichten übernehmen. Irgendwie ist diese Einstellung grotesk.
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Hallo MadNoona,

      Dies ist eine völlig unqualifizierte Antwort, die weder mit der Fragestellung noch mit diesem Unterforum zu tun hat.
      Wenn Du zu Deinem Problem antworten möchtest, dann mach selbst einen Thread im passenden Forum auf.

      Grüße
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Hallo MagNoona,

      es soll Menschen geben, die ihr Leben nicht auf Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit planen und wenn das geschiet, dann ändert sich alles.
      Auch die Möglichkeiten für den Unterhalt der Kinder finanziell zu sorgen, dann ist es doch gut wenn wenigstens der Umgang nicht darunter leidet.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Original von MagNoona
      : Wie kann es sein, dass jemand seine Kinder nicht versorgen kann, aber mit ihnen Umgang haben will? .


      Hallo,

      komm mal runter - wie kommst Du darauf, daß er die Kinder nicht versorgen kann?
      Es ging in der Verhandlung um Unterhalt für die Ex!
      Desweiteren pflegen wir hier im Forum eine gewisse Netikette - dazu gehören z.B. eine Begrüssung sowie ein freundlicher oder zumindest sachlicher Ton!
      Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))


    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Werte Magnoona,
      kannst dir deine Unterstellungen sparen. Kommt mir irgendwie bekannt vor.

      Von mir aus kann hier gern die Schere angesetzt werden.

      Ich zahle von Anfang an regelmäßig Unterhalt für die Kinder, selbst den inzwischen maßlos erhöhten.
      Dagegen hat meine Ex keinen einzigen Cent KU gezahlt als eines der Kinder ins Elternhaus zurückgezogen war.
      Über weitere Hintergründe mag ich mich hier nicht auslassen.
    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Hallo Magnoona,
      KM hat Kinder mit Lügen und Versprechungen dem KV entzogen und aus ihrem Zuhause gerissen. Erzieherinnen und Lehrer und auch die meisten Ärzte kennen KV besser als die KM. Auch heute noch. Bin z.B. Elternvertreter.
      Im Übrigen zahle ich KU (s.o.) und versorge die Kinder jedes zweite WE, in der Hälfte der Ferien und zwischendurch.
      Und außerdem lehnt KV jedes Gespräch mit KV, auch vom JA moderiert, ab; und zwar von Anfang an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nick_B ()

    • RE: dann gehen wir eben an den Umgang

      Werte magnoona,
      wenn ich deine Antwort recht überlege, so könnte es sich um öffentliche Anstiftung zum Kindesmissbrauch oder zur Kindeswohlgefährdung handeln.

      Denk mal über die Konsequenzen nach.

      Und im Übrigen "lieben" die Kinder ihren Vater, wobei ich hier das Wort "brauchen" meide, weil es so dicht bei "gebrauchen" ist. Gegen letzteres hast du bestimmt nichts einzuwenden, oder?

      Grüßle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nick_B ()