Anrechnung Einkommen d. Kindesmutter?

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    • Anrechnung Einkommen d. Kindesmutter?

      Hallo an alle,

      ich bin Unterhaltszahlender Vater. Wie sicher die meisten her, liege ich mir permanent mit dem Jugendamt „in den Haaren“ da ich immer neue Schreiben vom JA mit Erhöhungen zur Unterhaltszahlungen, aktuell natürlich mit der wirklich sehr unmenschlichen Düsseldorfer Tabelle 2010.

      Kurz zu meiner Situation: Da ich aus beruflichen Gründen in Festanstellung ein Arbeitszimmer für meine Arbeit zu hause benötige und sehr hohe Fahrtkosten habe, bleiben mir nach der Miete und nach schön angesetzem Selbstbehalt von 900.- Euro noch 260.- Euro nach der Miete zum Leben übrig.

      Da ich von diesem Geld definitiv nicht leben kann, ruschte ich mit meinem Konto jeden Monat mehr ins Minus. Ich muss also an der Situation irgendetwas ändern, sonst kann ich bald Insolvenz anmelden.

      Deshalb aus aktuellem Anlass habe ich folgende Frage, da mir die Frau vom Jugendamt mal gesagt hat, dass das Einkommen der Kindesmutter( zum Teil) bei der Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt wird (Es wird es aber aktuell nicht, da die Mutter kein Einkommen angegeben hat, obwohl sie arbeiten geht und ihr sehr hohes Einkommen einfach nicht angibt):
      Kann man eine Überprüfung des Einkommens der Kindesmutter verlangen?


      Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen hierbei gesammelt oder kennt entsprechende Urteile?
      Über Antworten würde ich mich auf jeden fall sehr freuen. Es kann ja wohl nicht sein, dass einem kaum Geld zum Essen bleibt, und ich deshalb schon darüber nachdenken muss, ob ich es mir finanziell überhaupt noch leisten kann meine Kinder zu sehen(„Natürlich“ sieht es dabei auch so aus, dass nur ich die Kinder fahren und abholen muss und mir die Versorgung der Kinder auch nicht angerechnet wird, obwohl die Kinder aufs Jahr gerechnet fast 3 Monate bei mir sind).

      VG. Jey
      Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden.
      Marlon Brando
    • RE: Anrechnung Einkommen d. Kindesmutter?

      Hallo Jey,

      Du hast genauso ein Anrecht auf Auskunft der Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse der KM wie sie auch von Dir Auskunft verlangen kann (alle zwei Jahre, es sei denn, Du kannst nachweisen dass sich etwas gravierend verändert hat).

      Siehe: § 1605 BGB Auskunftspflicht

      Urteile kenne ich leider nicht, da müssen Dir andere hier weiterhelfen.

      Wo wir gerade beim Thema sind, hat jemand eine Ahnung, wie es mit dem Vermögen der KM aussieht? Wenn die KM ein sehr großes Vermögen besitzt (> 1 Mio), kann man dieses nicht auch anrechnen? Weiß einer darüber Bescheid?

      Vielen Dank!

      Gruß

      Sven
    • RE: Anrechnung Einkommen d. Kindesmutter?

      Hallo Jey,

      wenn noch nicht passiert: Herzlich Willkommen im ISUV-Forum.

      bleiben mir nach der Miete und nach schön angesetzem Selbstbehalt von 900.- Euro noch 260.- Euro nach der Miete zum Leben übrig.

      Verstehe ich das richtig: Dir bleiben tatsächlich nur 260 € oder bleiben Dir 260 + 900 = 1160 € ?

      da mir die Frau vom Jugendamt mal gesagt hat, dass das Einkommen der Kindesmutter( zum Teil) bei der Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt wird

      Da hat sich die Dame sicherlich vertan. Der Unterhalt für minderjährige Kinder wird durch das Einkommen des betreuenden Elternteils nicht beeinflusst. Hiervon gibt es wenige Ausnahmen. Wenn das Einkommen der Mutter exorbitant hoch oder ein entspechend hohes Vermögen vorhanden ist, kann von detr Unterhaltspflicht ganz oder teilweise abgewichen werden. Ich kenne keinen solchen Fall.
      Wenn die Kinder volljährig sind, ist die Mutter ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtet. Die Aufteilung findet entsprechend dem Einkommen statt.

      Sollten also die Kinder noch minderjährig sein und die Mutter nicht in Millionen schwimmen, bringt Dir ein Auskunftsersuchen eigentlich nichts außer eventuellem Ärger.

      Grüße
    • RE: Anrechnung Einkommen d. Kindesmutter?

      Verstehe ich das richtig: Dir bleiben tatsächlich nur 260 €


      Das ist richtig. Das bleibt mir nach Miete, Fahrtkosten und Unterhalt.
      Problem ist, dass ich sehr hohe Fahrtkosten habe aber das JA interressiert das überhaupt nicht.
      Und davon soll ich nach neuer "Tabelle" nochmal fast 70 Euro mehr zahlen.

      Aber ich denke damit muss ich jetz wohl eh zum Anwalt, so kanns nicht weitergehen.
      Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden.
      Marlon Brando
    • RE: Anrechnung Einkommen d. Kindesmutter?

      Hallo Jey,

      Aber ich denke damit muss ich jetz wohl eh zum Anwalt, so kanns nicht weitergehen.

      Ja, das solltest Du. Es gibt durchaus die Möglichkeit betreffend Fahrtkosten und Miete auf Antrag den Selbstbehalt zu erhöhen. Allerdings liegt das in der Billigkeitsentscheidung des Richters und es sind schon sehr enge Voraussetzung an die Bewilligung geknüpft.

      Grüße