Hallo an alle,
ich bin Unterhaltszahlender Vater. Wie sicher die meisten her, liege ich mir permanent mit dem Jugendamt „in den Haaren“ da ich immer neue Schreiben vom JA mit Erhöhungen zur Unterhaltszahlungen, aktuell natürlich mit der wirklich sehr unmenschlichen Düsseldorfer Tabelle 2010.
Kurz zu meiner Situation: Da ich aus beruflichen Gründen in Festanstellung ein Arbeitszimmer für meine Arbeit zu hause benötige und sehr hohe Fahrtkosten habe, bleiben mir nach der Miete und nach schön angesetzem Selbstbehalt von 900.- Euro noch 260.- Euro nach der Miete zum Leben übrig.
Da ich von diesem Geld definitiv nicht leben kann, ruschte ich mit meinem Konto jeden Monat mehr ins Minus. Ich muss also an der Situation irgendetwas ändern, sonst kann ich bald Insolvenz anmelden.
Deshalb aus aktuellem Anlass habe ich folgende Frage, da mir die Frau vom Jugendamt mal gesagt hat, dass das Einkommen der Kindesmutter( zum Teil) bei der Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt wird (Es wird es aber aktuell nicht, da die Mutter kein Einkommen angegeben hat, obwohl sie arbeiten geht und ihr sehr hohes Einkommen einfach nicht angibt):
Kann man eine Überprüfung des Einkommens der Kindesmutter verlangen?
Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen hierbei gesammelt oder kennt entsprechende Urteile?
Über Antworten würde ich mich auf jeden fall sehr freuen. Es kann ja wohl nicht sein, dass einem kaum Geld zum Essen bleibt, und ich deshalb schon darüber nachdenken muss, ob ich es mir finanziell überhaupt noch leisten kann meine Kinder zu sehen(„Natürlich“ sieht es dabei auch so aus, dass nur ich die Kinder fahren und abholen muss und mir die Versorgung der Kinder auch nicht angerechnet wird, obwohl die Kinder aufs Jahr gerechnet fast 3 Monate bei mir sind).
VG. Jey
ich bin Unterhaltszahlender Vater. Wie sicher die meisten her, liege ich mir permanent mit dem Jugendamt „in den Haaren“ da ich immer neue Schreiben vom JA mit Erhöhungen zur Unterhaltszahlungen, aktuell natürlich mit der wirklich sehr unmenschlichen Düsseldorfer Tabelle 2010.
Kurz zu meiner Situation: Da ich aus beruflichen Gründen in Festanstellung ein Arbeitszimmer für meine Arbeit zu hause benötige und sehr hohe Fahrtkosten habe, bleiben mir nach der Miete und nach schön angesetzem Selbstbehalt von 900.- Euro noch 260.- Euro nach der Miete zum Leben übrig.
Da ich von diesem Geld definitiv nicht leben kann, ruschte ich mit meinem Konto jeden Monat mehr ins Minus. Ich muss also an der Situation irgendetwas ändern, sonst kann ich bald Insolvenz anmelden.
Deshalb aus aktuellem Anlass habe ich folgende Frage, da mir die Frau vom Jugendamt mal gesagt hat, dass das Einkommen der Kindesmutter( zum Teil) bei der Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt wird (Es wird es aber aktuell nicht, da die Mutter kein Einkommen angegeben hat, obwohl sie arbeiten geht und ihr sehr hohes Einkommen einfach nicht angibt):
Kann man eine Überprüfung des Einkommens der Kindesmutter verlangen?
Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen hierbei gesammelt oder kennt entsprechende Urteile?
Über Antworten würde ich mich auf jeden fall sehr freuen. Es kann ja wohl nicht sein, dass einem kaum Geld zum Essen bleibt, und ich deshalb schon darüber nachdenken muss, ob ich es mir finanziell überhaupt noch leisten kann meine Kinder zu sehen(„Natürlich“ sieht es dabei auch so aus, dass nur ich die Kinder fahren und abholen muss und mir die Versorgung der Kinder auch nicht angerechnet wird, obwohl die Kinder aufs Jahr gerechnet fast 3 Monate bei mir sind).
VG. Jey
Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden.
Marlon Brando
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