Hallo,
Gesetzlich sind zur Zeit der Naturalunterhalt (Kinderbetreuung inkl. Wohnraum, Kleidung, Nahrung) und der Barunterhalt gleichwertig.
Nichtbetreuende Eltern sollen Barunterhalt (Beträge nach DDT) leisten. Dagegen müssen betreuende Eltern Naturalunterhalt leisten: Kind in die Schule bringen, Essen vorbereiten, u.s.w. Betreuende Eltern müssen theoretisch (=laut Gesetz) keinen Cent vom eigenen Gehalt in das Kind investieren.
Ich kann die Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt nicht nachvollziehen. Sind beide überhaupt vergleichbar?
Das Essen zu kaufen und das Essen zu kochen sind ganz andere Sachen. Klamotten zu kaufen und Klamotten beim Kind anzuziehen sind finanziell nicht gleichwertig.
Als Beispiel: wenn ein Kind 500€ / Monat braucht, sollten meine Meinung nach beide Eltern sich diese Kosten teilen, auch wenn sie nicht mehr gemeinsam sind. Zieht man davon das KG ab, sollten beide Eltern 316 € leisten. Und meiner Meinung nach dies anteilig nach dem Nettoeinkommen. Verdienen beide gleich viel, soll der nichtbetreuende Elternteil in diesem Beispiel 158€ Barunterhalt zahlen.
Der Elternteil, der das Kind betreut, wird eventuell wegen der Betreuung weniger Zeit arbeiten können und damit weniger Barunterhalt leisten. Es ist sinnvoll und angemessen. Dieser Elternteil soll trotzdem seinen Anteil an Barunterhalt leisten, so wie es bei Volljährigen der Fall ist.
Es ist ein "Konzept-Problem", das für mich im Kern vom Unterhaltsrecht erscheint.
Kann mir da jemand helfen? Habe ich diese "Gleichwertigkeit" falsch verstanden oder wie ist sie begründet? Wie sieht es bei anderen EU-Ländern aus? Ist diese Gleichwertigkeit im Gesetz auch so vorhanden?
Der KU sollte in meiner Meinung die Situation ausgleichen, so dass die Kosten (Nahrung, Kleidung, ...) von beiden Eltern geteilt werden. Auf keinen Fall den Naturalunterhalt vom nichtbetreuenden Elternteil ersetzen!
Danke im Voraus: dieses Forum ist sehr hilfreich, um die eigene Situation zu verstehen!
wart
PS. Ich habe darüber schonmal im falschen Bereich geschrieben (unter "ISUV Presseerklärung zur Düsseldorfer Tabelle 2010", obwohl es nichts mit der neuen Tabelle zu tun hat), sorry. Ich wurde aber gerne weitere Meinungen kennen. Deswegen schreibe ich hier als Neues Thema.
Gesetzlich sind zur Zeit der Naturalunterhalt (Kinderbetreuung inkl. Wohnraum, Kleidung, Nahrung) und der Barunterhalt gleichwertig.
Nichtbetreuende Eltern sollen Barunterhalt (Beträge nach DDT) leisten. Dagegen müssen betreuende Eltern Naturalunterhalt leisten: Kind in die Schule bringen, Essen vorbereiten, u.s.w. Betreuende Eltern müssen theoretisch (=laut Gesetz) keinen Cent vom eigenen Gehalt in das Kind investieren.
Ich kann die Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt nicht nachvollziehen. Sind beide überhaupt vergleichbar?
Das Essen zu kaufen und das Essen zu kochen sind ganz andere Sachen. Klamotten zu kaufen und Klamotten beim Kind anzuziehen sind finanziell nicht gleichwertig.
Als Beispiel: wenn ein Kind 500€ / Monat braucht, sollten meine Meinung nach beide Eltern sich diese Kosten teilen, auch wenn sie nicht mehr gemeinsam sind. Zieht man davon das KG ab, sollten beide Eltern 316 € leisten. Und meiner Meinung nach dies anteilig nach dem Nettoeinkommen. Verdienen beide gleich viel, soll der nichtbetreuende Elternteil in diesem Beispiel 158€ Barunterhalt zahlen.
Der Elternteil, der das Kind betreut, wird eventuell wegen der Betreuung weniger Zeit arbeiten können und damit weniger Barunterhalt leisten. Es ist sinnvoll und angemessen. Dieser Elternteil soll trotzdem seinen Anteil an Barunterhalt leisten, so wie es bei Volljährigen der Fall ist.
Es ist ein "Konzept-Problem", das für mich im Kern vom Unterhaltsrecht erscheint.
Kann mir da jemand helfen? Habe ich diese "Gleichwertigkeit" falsch verstanden oder wie ist sie begründet? Wie sieht es bei anderen EU-Ländern aus? Ist diese Gleichwertigkeit im Gesetz auch so vorhanden?
Der KU sollte in meiner Meinung die Situation ausgleichen, so dass die Kosten (Nahrung, Kleidung, ...) von beiden Eltern geteilt werden. Auf keinen Fall den Naturalunterhalt vom nichtbetreuenden Elternteil ersetzen!
Danke im Voraus: dieses Forum ist sehr hilfreich, um die eigene Situation zu verstehen!
wart
PS. Ich habe darüber schonmal im falschen Bereich geschrieben (unter "ISUV Presseerklärung zur Düsseldorfer Tabelle 2010", obwohl es nichts mit der neuen Tabelle zu tun hat), sorry. Ich wurde aber gerne weitere Meinungen kennen. Deswegen schreibe ich hier als Neues Thema.
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wart
wart