Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

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    • RE: Gedanken zur Betreuung vs. Zahlung

      Hallo zusammen,

      eigentlich wollte ich mich ja nicht mehr beteiligen...

      Aber bevor die Diskussionen noch ewig weitergehen und wir um unterschiedlichste Zahlen herumtanzen ein Vorschlag zur Abkürzung...

      @Fasching:

      Welchen Unterhaltsbetrag hältst du für angemessen? Bitte berücksichtige dabei die Kosten für den Klavierunterricht, das großzügige Kiinderzimmer, deinen Aufwand für die Kinderbetreuung (mit entsprechendem Stundenlohn), die Oportunitätskosten durch entgangene Karrierechancen, die Nachhilfestunden, den Urlaub etc. pp.

      Es ginge also um den Betrag, ab dem deine so Tief emfpundene Ungerechtigkeit getilgt ist und deine Wut auf die Ex erlischt.

      LG

      Thodie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thodie ()

    • RE: Gedanken zur Betreuung vs. Zahlung

      Hallo Fasching,

      nein überhaupt nicht, ich bin der Ansicht, dass Bar- und Naturalunterhalt, so wie sie im Moment definiert sind an der Realität der Meisten vorbei gehen.

      Ich denke das in den unteren Einkommensgruppen der gefordete Zahlbetrag zu hoch ist.
      Wünschenswert wäre eine Aufteilung nach Leistungsfähigkeit und die Möglichkeit die Zahlung durchzusetzten.

      Vielen wäre mehr damit geholfen etwas Unterhalt zu bekommen als einen fiktiven Anspruch zu haben, der nicht durchgesetzt werden kann.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Gedanken zur Betreuung vs. Zahlung

      @ Thodie

      Ich finde die DT ist in Ordnung. Sie berücksichtigt die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und die Bedürfnisse der Kinder. Am Selbstbehalt hat sich nichts geändert.

      Wie du zu der Einschätzung kommst, dass ich mich an meiner Ex rächen möchte, ist mir schleierhaft. Ich verlange, dass sie ihren Beitrag zum Unterhalt leistet, was sie jetzt auch macht. Schade finde ich,dass sie nicht mehr betreut. Das würde mir das Leben erleichtern. Andererseits haben wir so unsere Ruhe und wir schaffen es auch gut ohne sie.

      @ mietzi

      Du kennst scheinbar nur eine Realität. Es gibt aber andere Realitäten, als die deine. Du kannst doch nicht deine als die einzige oder die Mehrheit betreffende hinstellen.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fasching ()

    • RE: Gedanken zur Betreuung vs. Zahlung

      hallo Fasching,

      ich glaube du weist nicht was du willst, wills du Geld, oder Bertreuung ?

      Mal ist der Unterhalt zu niedrig, dann wieder die DT o.k. ?

      Und zum Thema Realität: in meiner leben mehr Kinder als in deiner

      Gruß
      Mietzi

      P.S. ganz persönlich kann ich verstehen, warum deine EX ihren Kontakt zu dir auf ein Mindestmaß beschränkt- es ist einfach schwierig mit jemandem zu reden, der sich immer alles so dreht, dass er am Ende immer recht hat. - schade nur für dein Kind

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mietzi ()

    • RE: Gedanken zur Betreuung vs. Zahlung

      Original von mietzi


      P.S. ganz persönlich kann ich verstehen, warum deine EX ihren Kontakt zu dir auf ein Mindestmaß beschränkt- es ist einfach schwierig mit jemandem zu reden, der sich immer alles so dreht, dass er am Ende immer recht hat. - schade nur für dein Kind



      Hallo Mietzi,

      stell dir mal vor: du wirkst auf mich auch nicht gerade anders, als du es Fasching vorwirfst. Neulich bist du mit einer Moderatorin ganz arg aneinandergeraten, da warst du auch nicht gerade ein angenehmer Kommunikationspartner.

      Sollte ich dir jetzt auch so kommen - sollte ich jetzt z.B. dir entgegenhalten, dass du deinen Kindern ein schlechtes Vorbild bist, weil sie dir keine Enkel "schenken" wollen? Wohl kaum, oder?

      Belassen wir es hier doch dabei, dass es verschiedene Standpunkte, Einstellungen, Temperamente, Fähigkeiten und Leistungsmöglichkeiten gibt. Wart, der Threadersteller möchte etwas auf den Grund gehen, dazu wird diskutiert, auch kontrovers. Müssen wir aber deshalb gleich persönlich werden, nur weil die eigene Überzeugung nicht angenommen wird?

      Grüße
      mirasan
      Die Liebe ist das Gewürz des Lebens. Sie kann es versüßen, aber auch versalzen. (Konfuzius)
    • Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

      Hallo,

      Ich möchte hier keine Moderation machen, aber doch mal schreiben, worum es hier night geht und nicht gehen sollte:

      -Diskussionen über die Höhe des Kinderunterhaltes gehören in dem Thread nicht. Weder zu hoch, noch zu niedrig. Egal.
      -Der KU enthält keinen Betreuungsanteil. Der KU enthält keinen Sonderbedarf. Der KU soll den finanziellen Bedarf des Kindes abdecken.
      -Die Suche nach der allenbesten Lösung, damit alle Probleme in der Welt verschwinden (z.B. Eltern, die sich nicht um ihre Kinder kümmern), gehört hier auch nicht.

      Ich wollte mit diesem Thema etwas ganz konkretes diskutieren, nämlich, ob die "Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt" vielleicht eine negative Wirkung hat. Ob sie nicht lieber weg sein sollte. Ich möchte auch NICHT diskutieren, was "mehr Wert" hat. Nur, ob es sinnvoll ist, beide Konzepte überhaupt zu vergleichen.

      So wie mirasan schreibt, es sollte nicht persönlich werden. Auch keine Angriffe, keine persönliche Kritik, nichts gegen Unterhaltsempfänger, nichts gegen Unterhaltszahler, nichts gegen der neuen Düsseldorfer Tabelle...

      Also, gehe ich wieder zum Thema.
      Original von Max
      Das Existenzminimum eines Kindes liegt bei ca. 580 € im Monat. Dieses wird doch erst in relativ hohen Einkommensgruppen vom Unterhalt abgedeckt.
      Der Unterhaltszahler erbringt doch nicht sämtliche Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, Ausbildung,.....

      Max: Du hast Recht, ein Kind ist teuer, sehr. 580€? Viellleicht. Vielleicht mehr. Ich würde mir nicht trauen, eine Zahl anzugeben, möchte ich auch nicht, es soll hier nicht um die Höhe des KU gehen. Wenn man davon ausgeht, dass der nichtbetreuende Elternteil auch die Kinder nur zum Teil betreut (nimmt z.B. die Kinder an jedem zweiten Wochenende) dann leistet er in der Praxis, zusätzlich zum KU, noch extra Barunterhalt: eventuell Miete für ein extra Kinderzimmer, Ernährung... Er sollte es aber gesetzlich nicht, und wird dafür nicht belohnt: wenn man nur "finanziell" denkt, sollte der nichtbetreuende ET das Kind gar nicht zu sich nehmen. Er ersetzt den Naturalunterhalt durch den Barunterhalt. Auch die BGH-Urteile sagen es deutlich: "Die gesetzliche Regelung geht mithin davon aus, dass ein Elternteil das Kind betreut und versorgt und der andere Elternteil die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen hat."

      Ob dies so akzeptabel ist? Da kann ich leider mit dem BGH-Urteil und mit den letzteren Wörtern von Susanne nicht einverstanden sein. Und generell mit der jetzigen Rechtslage, die vorsieht, dass man den Naturalunterhalt durch den Barunterhalt ersetzt. Unabhängig vom "finanziellen Wert" von jedem, den ich nicht bewerten möchte.

      Das braucht eine Änderung. Diese Gleichwertigkeit schafft Stress und Konflikte. Das bringt die nichtbetreuende Elternteile nicht näher zu seinen Kindern. Und die Kinder nicht näher zu denen. (Ich sage "betreuende" ET, obwohl eventuell "hauptbetreuende" ET passender wäre, auch wenn es leider nicht immer der Fall ist und manchmal keine Hilfe vom anderen bekommen).

      Mir geht es ehrlich in diesem Thread nicht darum, dass der betreuende Elternteil mehr Geld monatlich bekommt, oder dass er weniger Geld bekommt. Über die Höhe des zu leistenden Unterhaltes kann woanders lang diskutiert werden. Hier geht es viel mehr darum, eine Lösung zu finden, wobei die Konzepte klar für jeden sind. Wobei es gesetzlich klar ist, dass beide Eltern sowohl finanziell wie persönlich für ihre Kinder da sein müssen. Wobei für jeden Elternteil klar ist, dass das Kind hauptsächlich zu betreuen (als betreuender Elternteil) keinen finanziellen Vorteil ist, sondern eine große persönliche Verantwortung. Wobei die betreuende Elternteile wegen ihren Leistungen respektiert werden (sie bieten eine zeitaufwendige Betreuung an, und dazu sind sie am finanziellen Bedarf beteiligt), und auch die engagierte nichtbetreuende Elternteile (sie leisten einen höhen Barunterhalt, und wollen dazu noch zum Naturalunterhalt beitragen).

      Der Barunterhalt sollte nicht den Naturalunterhalt ersetzen. Der Naturalunterhalt sollte auch nicht den Barunterhalt ersetzen. In der Praxis ist es zum Glück relativ oft so, dass beide Elternteile sowohl Barunterhalt wie Naturalunterhalt leisten, obwohl meistens (50% Betreuung ist selten) der eine mehr Bar-, der andere mehr Naturalunterhalt leistet.

      Die Rechtslage sollte dies auch so sehen, und zeigen, dass beide Elternteile sowohl Barunterhalt wie Naturalunterhalt anteilig leisten müssen. Tun sie dies nicht, erfüllen sie ihre Pflichte den Kindern gegenüber nicht.
      --
      wart
    • RE: Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

      Hall wart,

      um hier überhaupt weiter zu kommen müsste ein komplettes Umdenken in der Gesellschaft und besonders bei den Eltern geschehen.
      Solange Unterhalt immer mit Geld gemessen wird - wird es immer die Diskussion geben wer mehr hat, wer zuwenig bekommt, wer .... was auch immer.

      Bei mir war es so, dass ich sowohl Bar- als auch Naturalunterhalt zu leisten hatte. Auf gut deutsch, mein EX machte auf arbeitslos und ist zusätzlich noch seit Jahren ohne ladungsfähige Anschrift.

      Mir wäre es egal gewesen, ob er mir etwas zum Haushalt zuschießt und ich ggf. auf eine paar Überstunden hätte verzichten können oder ob er einfach mal die Kinder aus der Schule geholt und den Nachmittag mit ihnen Hausaufgaben gemacht hätte. Beides hätte mich sehr entlastet.
      Was ich natürlich nicht sicher sagen kann ob ich so dankbar hätte sein können, wie ich es heute im Rückblich für ein wenig Hilfe in welcher Form auch immer wäre.

      Vielleicht wäre bei regelmäßigem Zahlungseingang auch unzufrieden geworden.

      Zum Glück bei uns lange Vergangenheit.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

      Hallo...........
      man könnte viel über die vermeintlich „unfähigen“ Politiker, Richter, Rechtsanwälte und Eltern herziehen und schimpfen! Wenn wir es aber nicht einmal in diesem übersichtlichen Rahmen / Forum hinbekommen wie ein „gerechte“ Unterhaltslösung auszusehen hat, können und dürfen wir es auch Anderen nicht abverlangen bzw. haben dieses „Recht“ verspielt.

      Dabei müsste doch allen klar sein dass ein „gerechte“ Verteilung der Verantwortung nicht von 900/1000€ Selbstbehalt, 60/90€ Kindergeld oder der D-Tabelle abhängig ist, sonder wie Eltern die Verantwortung auf alle vier Schultern verteilen.

      Zur Frage des Themenstarters - Gleichwertigkeit von „Naturalunterhalt“ und Barunterhalt - wurde m.E. schon alles gesagt....... insb. Max hat dies auf den Punkt gebracht:

      Der Kindesunterhalt setzt sich nun mal aus 2 Komponenten zusammen, nämlich dem Barunterhalt und dem Betreuungsaufwand, welcher rechtlich dem Barunterhalt gleichgesetzt wird.
      .............................
      Die Betreuenden sehen ihren finanziellen und Zeitlichen Aufwand höher an, als den Barunterhalt und die Barunterhaltspflichtigen sehen das genau andersherum.



      PS: Zum Naturalunterhalt gehören nach wikipedia übrigens: Unterkunft, Nahrungsmittel, Bekleidung, Unterricht und Erziehung, Freizeitgestaltung, Taschengeld

      PPS: frei nach Rammstein „............. seids freindlich Zueinand ......“;)
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

      Danke nochmal, und entschuldigung bitte, dass ich am Wochenende meistens hier nicht lesen kann.

      mietzi: ein komplettes Umdenken müsste geschehen :) Ich glaube, Du sagst es auch positiv. Vielleicht passiert es dann mal doch. Und es wäre dann ein richtiger Schritt... :rolleyes:

      Original von Hampelmann
      man könnte viel über die vermeintlich „unfähigen“ Politiker, Richter, Rechtsanwälte und Eltern herziehen und schimpfen! Wenn wir es aber nicht einmal in diesem übersichtlichen Rahmen / Forum hinbekommen wie ein „gerechte“ Unterhaltslösung auszusehen hat, können und dürfen wir es auch Anderen nicht abverlangen bzw. haben dieses „Recht“ verspielt.

      Da hast Du ja Recht!! Das Problem ist sehr kompliziert, sich zu beschweren ist leicht, eine bessere Lösung zu finden schwer... Und die perfekte Lösung gibt es leider nicht. Auch die Wörter von max sind sehr hilfreich.

      Hampelmann, max: wie Ihr sagt, die Betreuenden denken, die Betreuung ist viel mehr Wert/Aufwand als der Zahlbetrag. Barunterhaltspflichtigen denken umgekehrt. Bei so einem Vergleich ärgern sich beide, und beide sehen sich als der Verlierer. Vielleicht liegt es daran, dass so ein Vergleich unangebracht ist und nur Ärger mit sich bringt.

      Jetzt mal ohne mehr Geld für den einen oder weniger für den anderen. Einmal das Geld vergessen, auch wenn es schwierig (unmöglich?) vorkommt weil es gerade um Unterhalt geht. Ich fürchte, dass die jetzige Formulierung (die mehrmals erwähnte Gleichwertigkeit) dazu führen kann, dass man sich dabei als Unterhaltszahler denkt: "ich muss mich nicht um meine Kinder kümmern und sie auch nie betreuen. Meine Pflicht ist nur, monatlich Geld zu zahlen. Wenn ich freiwillig mehr tue, verliere ich nur Geld." Und als Unterhaltsempfänger sich denkt: "eine gute Arbeit wird meinen Kindern nicht helfen, da sie finanziell nur vom Unterhaltszahler abhängig sind. Ich muss sie nur betreuen, finanziell brauchen sie mich aber nicht."

      Solche Gedanken dürfen keine Unterstützung im Gesetz finden. Es ist nur mein Gefühl, dass die jetzige Formulierung nicht angebracht ist, und sie eine Besserung braucht. Auch wenn der Zahlbetrag komplett unverändert bleibt, ist da eine Besserung möglich. Teilt jemand dieses Gefühl? In wie weit kann man da etwas tun?

      Die Presseerklärung von Siegfried vor 2 Wochen sagt auch, "Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind laut § 1606 BGB angeblich gleichwertig". Ist da eine implizite Kritik? Würde es schon mal beim ISUV-Vorstand diskutiert? Gibt es da die Meinung, dass eine Änderung dazu notwendig sein könnte? Oder überhaupt hilfreich? Oder ist die Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt angenommen?

      Ich wünsche mir sehr, eine Änderung die da hilft! Egal in welcher Form.

      LG!
      --
      wart
    • RE: Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

      Hallo wart.........

      .......... dass man sich dabei als Unterhaltszahler denkt: "ich muss mich nicht um meine Kinder kümmern und sie auch nie betreuen. Meine Pflicht ist nur, monatlich Geld zu zahlen. Wenn ich freiwillig mehr tue, verliere ich nur Geld."

      Die „Geschichte" kann aber auch noch ne Stufe komplizierter sein!
      Es gibt eine nichtunerhebliche Anzahl von s.g. „Zahlpapas“. Die wollen ihr Kind betreuen, dürfen aber nicht.

      Du willst doch hoffentlich nicht den Familienrichter auch noch den § 1606 nehmen?
      Na dann....... gute Nacht.

      PS: Die Presseerklärung vom ISUV hast du falsch interpretiert.
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

      Hallo Hampelmann,

      Original von Hampelmann
      Die „Geschichte" kann aber auch noch ne Stufe komplizierter sein!
      Es gibt eine nichtunerhebliche Anzahl von s.g. „Zahlpapas“. Die wollen ihr Kind betreuen, dürfen aber nicht.


      Ich weiß! Die sollen gesetzlich unterstützt werden. Deswegen darf nicht im Gesetz stehen, dass sie lediglich Barunterhalt leisten, die Betreuung von denen ist fast unerwünscht. Zahlpapas die sich mehr Betreuungszeit wünschen müssen mehr gesetzliche Unterstützung finden.

      Man soll davon ausgehen (das sollte die normale Situation sein!), dass beide Elternteile sowohl Bar- wie auch Naturalunterhalt leisten, auch wenn nicht 50%ig. Jede Situation, die anders ist, sollte als nicht normal betrachtet werden. Die zeigt oft, dass wenigstens ein Elternteil seine Pflichte nicht nachkommt. Auch wenn es Situationen gibt (z.B. Umzug von einem Elternteil) wobei dies schwieriger ist.

      Wegen der Presseerlärung, ich bin unsicher. Ich weiß schon, dass ich etwas "überinterpretiere". Siegfried will da sagen, wenn beide gleichwertig sind, wieso steigt plötzlich der eine Unterhalt um 15%? Man sieht aber dabei, dass sie eigentlich nicht gleichwertig und nicht mal vergleichbar sind.

      LG
      --
      wart
    • RE: Gleichwertigkeit von Naturalunterhalt und Barunterhalt

      Hallo wart........
      jetzt sind wir dakor ....... auf einer Linie!

      Zahlpapas die sich mehr Betreuungszeit wünschen müssen mehr gesetzliche Unterstützung finden.
      Man soll davon ausgehen (das sollte die normale Situation sein!), dass beide Elternteile sowohl Bar- wie auch Naturalunterhalt leisten..............

      Oh ........... vor deutschen Familiengerichten finden regelrechte Schlammschlachten statt! Und die Richter haben dabei die Aufgabe die Schwächsten zu schützen ........ die ohne eigenen Anwalt! Aber Kinder werden ganz automatisch in die Auseinandersetzung hineingezogen.

      Wie soll ein Gesetzgeber .......und insb. Richter diese „Knoten“ lösen?
      Sie entscheiden zum Kindeswohl ........ das kann sich aber im Laufe der Zeit ändern! Ich wollte diese Verantwortung nicht übernehmen.

      Dieser Konflikt kann/darf m.E. nur vor dem Gerichtsaal gelöst/entschieden werden.
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann