Scheidung Austretung aus Grundbuch

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    • Scheidung Austretung aus Grundbuch

      :) Hallo und guten Abend an alle!

      Bin auf der Suche nach Rat auf dieses Forum gestossen und hätte ein paar Fragen:

      Ich bin seit 8 Jahren geschieden, und stehe noch immer mit im Grundbuch für das damalige eheliche Wohnhaus, dass per Kredit erworben wurde und total damit belastet war. Eine Auszahlung meiner Haushälfte/Zugewinn war bei der Scheidung logischerweise nicht möglich, da der Anteil für jeden nur aus Schulden bestanden hätte, also ließen die Anwälte und der Richter es außen vor

      Mein Ex hat seit meinem Auszug allein den Kredit abgetragen, hätte andererseits aber auch sonstwo Miete zahlen müsssen, so hat sich das in etwa ausgeglichen, war nie ein Thema zwischen uns.

      Kurz nach der Scheidung hat er das Haus umgebaut, aus 50 qm ca. 380 qm gemacht, so dass es heute natürlich viel mehr wert ist

      Jetzt ist es folgendermaßen: Mein Ex-Mann muss jetzt den damaligen, noch immer laufenden Kredit mit neuen Konditionen Sprich:Zinsen; abschliessen, da die Zinsbindung bald ausläuft und er die heute günstigeren Zinsen nutzen möchte! Allerdings soll das über eine andere Bank als vorher laufen!

      Er ist wieder verheiratet und hat ein Kind aus dieser neuen Ehe, mit mir hat er 2 gemeinsame Kinder

      Da ich noch im Grundbuch stehe kann er diesen neuen Kredit nicht aufnehmen, da ja nun die neue Frau mit unterzeichnen müsste, d.h. ich soll mich sofort austragen lassen, da ansonsten das Haus eventuell versteigert wird durch die Bank!

      Meine Frage: Was geschieht mit meinem Anteil an den Schulden bei der alten Bank? Nehme doch an, dass die neue Frau den Kreditvertrag mitunterzeichnet so wie ich damals

      Heute kamen meine (mittlerweile erwachsenen) Söhne mit ihrer Ansicht, dass ich, wenn ich aus dem Grundbuch austrete einen Anspruch auf meinen Anteil hätte, außerdem hätte ich beim Auszug nichts mitgenommen außer meinen privaten Sachen.

      Wir hatten kein sehr schönes Leben und sie sind sehr sauer auf ihren Vater, da er das Haus als wir noch dort lebten nicht umbaute, sondern es stattdessen hinnahm, dass man sich 10 Jahre lang doch ziemlich mit 4 Personen in der Enge quälte, aber jetzt die neue Frau letztes Jahr ein Superhaus beziehen konnte

      Ich glaube nicht dass da ein Anspruch besteht, das Haus hat sich zwar enorm im Wert gesteigert, aber den Umbau hat mein Ex allein getätigt mit eigenen Mitteln

      Interessehalber, damit meine Söhne beruhigt sind, die doch ziemlich aufgeregt sind, habe ich Anspruch auf einen Anteil oder nicht?

      Vielen lieben Dank für Ratschläge zu meinen Fragen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Mami2 ()

    • RE: Scheidung Austretung aus Grundbuch

      Hallo Mami2,

      herzlich Willkommen im ISUV Forum im Namen des Teams.

      Deine Frage ist gar nicht so klar zu beantworten.
      Eigentümer der Immobilie seid Ihr beide immer noch zu gleichen Teilen. In diesem Sinne haben Deine Söhne durchaus recht.
      Du kannst sicher sein, dass ein bestehen Deinerseits auf die Hälfte des Wertes zu einem Prozess führen würde, dessen Ausgang man schlecht vorhersehen kann. Der Nachweis der Wertsteigerungsmaßnahmen und die alleinige Kredittilgung durch deinen Exmann würde da sicher Berücksichtigung finden.
      Auf der anderen Seite wird er Dich sicher nicht so ganz ohne Gegenleistung aus dem Grundbuch bekommen.
      Denke doch mal darüber nach, was für Dich ein fairer Betrag wäre, für den Du ihm Deine Hälfte überlassen würdest. Denke auch daran, dass zum Zeitpunkt der Scheidung praktisch kein Wert oder vielleicht sogar ein negativer Wert vorhanden war und das Gesamtrisiko von deinem Exmann getragen wurde. Du bist durch die Umschuldung dann auch aus der Kredithaftung draussen. Ich vermute nämlich, dass Du die ganzen Jahre noch haftbar gewesen wärst. Durch die Finanzierung muss ja der alte Kredit voll getilgt werden und Du bist schuldenfrei (achte darauf, dass das auch so passiert!).

      außerdem hätte ich beim Auszug nichts mitgenommen außer meinen privaten Sachen.

      Das ist zwar bitter, aber eben vorbei.
      Wir hatten kein sehr schönes Leben und sie sind sehr sauer auf ihren Vater, da er das Haus als wir noch dort lebten nicht umbaute

      Nachdem er Dich betreffend der Schulden nicht belastet hatte, war er ja dann auch wieder nicht ganz so unfair.
      In Eure Geschichte blicke ich natürlich nicht rein, aber ich denke, dass es für Rache reichlich spät ist.

      ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

      Grüße
    • RE: Scheidung Austretung aus Grundbuch

      Danke schön!

      Denke auch, dass es wenig Sinn machen würde, auf einen Anteil zu bestehen, hatte über so etwas auch nie nachgedacht. Hatte schon damals für mich auf Unterhalt verzichtet, nichts mitgenommen, sondern alles wieder selbst erarbeitet, stand in einer komplett leeren eigenen Wohnung....

      Was geschehen ist, ist Vergangenheit, was Rachegefühle angeht, nuja...., aber sowas bringt nichts!

      Er war kein guter Ehemann, lieblos und sehr geizig und es ist auch keine Fairniss, dass er dass Haus allein weiter bezahlt hat, sondern Besitzgier und dass ihm außerdem auch nichts anderes übrig blieb, und wohnen muss man ja irgendwo!Aber Schwamm drüber, darum geht es hier auch nicht, möchte ich auch nicht weiter drüber reden!

      Was meine Söhne betrifft in Bezug auf Rachegefühle..., sie sehen nur, dass 2 andere Kinder (ist noch ein mitgebrachtes von der Frau da) es bei ihrem Vater besser haben als sie es je hatten, hatten nicht mal ein eigenes Bett weil es kein Kinderzimmer gab,aber das ist ihre Sache...

      Ich werde nächste Woche den Rechtspfleger aufsuchen wegen der Schulden bei der Bank, ich hab da ein wenig Angst!
      Zitat: Auf der anderen Seite wird er Dich sicher nicht so ganz ohne Gegenleistung aus dem Grundbuch bekommen.

      Max@ Was meinst du mit Gegenleistung für das austreten aus dem Grundbuch? Wird da automatisch vom Notar was geregelt? Ich dachte, ich hätte rechtlich auf nichts Anspruch? Oder soll ich was verlangen? Das gäbe ein schönes Theater! Freiwillig rückt der keinen Cent raus!

      Grüsse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mami2 ()

    • RE: Scheidung Austretung aus Grundbuch

      Hallo Mami2,

      Wird da automatisch vom Notar was geregelt? Oder soll ich was verlangen? Das gäbe ein schönes Theater!

      Ne, da regelt der Notar nichts, da müsstest Du schon etwas verlangen, und ich habe da auch schon eine Idee:

      Du verlangst von ihm, dass er nachrangig (nach den Grundschulden der neuen finanzierenden Bank jeweils eine Grundschuld auf Deine beiden Söhne einträgt, die sofort nach seinem Ableben fällig wird. Die sollte zusammen ca. in der Höhe eines Viertels des Hauswertes sein.
      Das hat den gravierenden Vorteil, dass ein gewisses Erbe gesichert ist und er nicht einfach das Haus seiner heutigen Ehefrau übertragen kann, um Deine Söhne vom Erbe auszuschließen. Er bräuchte auf alle Fälle immer die Freistellung von der Grundschuld von Deinen Söhnen.
      Für ihn ist es kein finanzieller Nachteil.
      Du sitzt da auf jeden Fall am längeren Hebel und im Sinne der Söhne würde ich ihn da auch nicht so einfach rauslassen.

      Grüße
    • RE: Scheidung Austretung aus Grundbuch

      Mein jetziger Mann (hab vor 3 Jahren wieder geheiratet) ist eben verspätet nach Hause gekommen von der Mittagschicht, er hat meinen Ex getroffen und mit ihm geredet, ist offensichtlich unter Männern leichter, beide Männer arbeiten zufällig zusammen in einer Firma, ist hier der grösste Arbeitgeber, zum Glück in verschiedenen Gebäuden :rolleyes:

      Es sieht so aus: ich bekäme eine kleine Summe von ihm, wenn ich meinen Anteil austragen lasse, ich find das merkwürdig gelinde gesagt! Sobald ich das Schriftstück unterschrieben hätte beim Notar, fährt er mit mir zur neuen Bank, macht dort seinen Kredit klar, erhöht den Kredit um die Höhe dieser Summe (wäre kein Problem, da das Haus den vierfachen Wert des alten Rest-Kredites hat) und überweist mir dort sofort die Summe auf unser Konto

      Aaaaaber, da ist ein Haken, ich denke du weisst was ich meine?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Mami2 ()

    • RE: Scheidung Austretung aus Grundbuch

      hallo Mami,

      auf keinen Fall in der Reihenfolge!!!

      Zuallererst brauchst Du die Freistellung aus der gesamtschuldnerischen Haftung von der alten Bank.
      Und meine Idee halte ich außerdem für die bessere.

      Grüße
    • RE: Scheidung Austretung aus Grundbuch

      Original von Max
      hallo Mami,

      auf keinen Fall in der Reihenfolge!

      Zuallererst brauchst Du die Freistellung aus der gesamtschuldnerischen Haftung von der alten Bank.
      Und meine Idee halte ich außerdem für die bessere.

      Grüße



      Wie komme ich an so eine Freistellung, ich besitze keine einzige Unterlage über das damalige Bankgeschäft!

      Würde die alte Bank mich nicht erst freistellen, wenn ich bereits aus dem Grundbuch draussen bin, solange ich drin stehe bin ich doch haftbar, oder? Sorry, aber ich verstehe von solchen Dingen gar nichts!

      Vielleicht weiss auch der Rechtspfleger da Bescheid?

      Habe eben gelesen, dass Banken dass nur höchst selten machen....

      Verstehen kann ich das nicht! Könnte das nicht bedeuten, dass mein Ex mit seinem neuen Kredit scheitern könnte?

      Ach Gott, das würde ja den Hausverkauf bedeuten?

      Eben entdeckt:

      Die gesamtschuldnerische Haftung
      bleibt auch bei Trennung und Scheidung der Eheleute aufrechterhalten,
      solange die Bank nicht einen der Schuldner aus der Haftung entläßt. Dazu wird sie nur unter besonderen Umständen bereit sein, etwa
      wenn der Ehemann anderweitige Sicherheiten bietet oder aber wenn
      die Bank sich mit einer Abfindung in Höhe des Haftungsanteils zufrieden
      gibt ( z.B. weil ihr das Risiko, daß sie sonst nicht zu ihrem Geld
      kommt, zu hoch erscheint).
      Zwischen den Ehegatten können intern Ausgleichs- und
      Freistellungsregelungen hinsichtlich der Schuldentilgung jederzeit vereinbart
      werden. Wird jedoch der zahlende Mitschuldner oder Kreditnehmer
      zahlungsunfähig, dann haftet der andere Ehegatte, in vielen
      Fällen die Frau, wenn sie die Bank nicht aus der Haftung entlassen
      hat, weiter. Nur in außerordentlich krassen Fällen von Übervorteilung
      hat die Rechtsprechung eine von der Frau mit übernommene gesamtschuldnerische
      Kreditverpflichtung wegen Sittenwidrigkeit für unwirksam
      erklärt.
      Da die Rechtsprechung jeden Einzelfall gesondert und nach
      strengen Kriterien prüft, lassen sich keine verlässlichen Grundsätze für
      die Nichtigkeit von gesamtschuldnerisch übernommenen Kreditverpflichtungen
      aufstellen. Nach wie vor gilt der Grundsatz, daß einmal
      eingegangene und durch Unterschriftsleistung besiegelte Verpflichtungen
      einzuhalten sind. Es müssen schon besonders extreme Begleitumstände
      nachgewiesen werden, damit ein Vertrag als sittenwidrig eingestuft
      wird.
      Von der Rechtsprechung anerkannte Gesichtspunkte sind:
      – Ausbeutung einer Zwangslage durch die Bank
      – ganz besondere Unerfahrenheit der
      mitunterzeichneten Ehefrau / Partnerin
      – Willensschwäche
      – gravierende Verletzung von Aufklärungspflichten durch die Bank
      – unausweichlich lebenslange Verschuldung, besonders
      hohe Verpflichtung auf Lebenszeit
      – Mittellosigkeit und fehlendes eigenes Einkommen.
      Hier muss man argumentieren, dass die Ehe/Exfrau überhaupt nicht (mehr) kreditwürdig und somit auch kein geeigneter Vertragspartner mehr ist, während des Ehemannes Sicherheiten möglicherweise ausreichen, um auch für die noch bestehende Schuld zu haften, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Umschuldung.

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    • RE: Scheidung Austretung aus Grundbuch

      Hallo Mami2,

      ja, nicht so einfach.

      Du benötigst die Bestätigung der Bank, dass sie Dich rauslässt. Diese wird gegeben, wenn die bisherige Bank die Bestätigung der neuen Bank hat, dass diese den Kredit komplett ablöst. In diesem Fall sollte das kein Problem sein.
      Die Löschung Deines Eigentumsanteils im Grundbuch wird beim Notar per Vertrag festgelegt.
      Hier ist es jetzt wieder einfacher, denn Du lässt im Vertrag folgendes festlegen:
      1. Es wird eine Vormerkung eingetragen
      2. Die Löschung des Eigentumsanteils wird erst bewilligt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt und durch den Notar bestätigt sind:
      - Entlassung aus der gesamtschuldnerischen Haftung der Bank xy
      - Grundschuldabtretungserklärung der Bank xy an die neue Bank
      - Freistellung für Dich und Übernahme aller eventuell künftig anfallender Kosten und Gebühren betreffend der Immobilie durch Deinen Exmann auch im Falle der persönlichen Insolvenz.
      - Auszahlung einer Abfindung in Höhe von......oder die beschriebene Eintragung der Grundschulden für Deine Söhne.

      Damit dürfte für Dich eigentlich jegliches weitere Risiko ausgeschlossen sein.

      Grüße