"einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

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  • "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Hallo,

    meine Situation ist folgende:
    Seit einem Jahr lebe ich von meiner Frau getrennt. Zu Beginn der Trennung haben wir per Ehevertrag Gütertrennung, Verzicht auf Unterhalt nach der Scheidung, Erbtiel, Pflichtteil, Versorgungsausgleich usw. vereinbart.

    Da jetzt von meiner Noch-Frau der Wunsch nach der Scheidung geäussert wurde würde mich interessieren welche Kosten auf mich zukommen.
    Da sie die Scheidung beantragen wird und auch sie den RA beauftragen wird wäre meine konkrete Frage, ob ich mich an diesen Kosten beteiligen muss oder mir gar einen eigenen Anwalt nehmen muss falls ich mich an ihrem nicht beteilige?
    Da imho bei uns bereits alles rechtliche im Ehevertrag geklärt wurde (Kinder haben wir keine) sehe ich keine Veranlassung mir einen RA zu nehmen. Sehe ich das richtig? Da sie ja die Scheidung will (mir ist es egal) möchte ich mich auch ungern an ihren RA-Kosten beteiligen. Muss ich das?
    Um die Hälfte der Gerichtsgebühren werde ich wohl nicht rumkommen, aber die sind ja auch niedriger als die RA-Gebühren.
    Danke
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Hallo TickTack,

    Willkommen im ISUV-Forum.
    Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt (das heißt, dass Du auf anwaltliche Vertretung verzichtest) dürfte inkl. Gerichtskosten bei ca. 2500 € liegen.
    Da sie ja die Scheidung will (mir ist es egal) möchte ich mich auch ungern an ihren RA-Kosten beteiligen. Muss ich das?

    Müssen? Nein. Aber ich dachte, die Scheidung soll einvernehmlich sein?

    Grüße

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Danke für die schnelle Antwort.

    Müssen? Nein. Aber ich dachte, die Scheidung soll einvernehmlich sein?


    Momentan profitieren wir beide noch finanziell vom Satus des verheiratet seins. Daher seh ich irgendwo nicht ein einen Teil der Kosten für etwas zu tragen was ich momentan nicht will...
    Ich dachte eine Scheidung wäre einvernehmlich, wenn sie den Antrag stellt und ich nur nicht widerspreche?

    Da es bei uns auch keine einvernehmliche Trennung war und ich damals auch den Ehevertrag alleine bezahlt hatte weil ich ihn ja wollte würde ich meine Nichtbeteiligung am RA als ausgleichende Gerechtigkeit sehen.
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Hallo TickTack,

    nach dem Motto:"Wer bestellt, bezahlt" musst Du natürlich erstmal nicht die Kosten tragen, die Ihr Anwalt verlangt. Die Gerichtskosten werden natürlich fällig und sind im Allgemeinen hälftig zu tragen.
    Aber üblich ist es schon, sich die gesamtkosten zu teilen. Wegen dem betrg würde ich auch kei Theater machen.

    Grüße
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Hallo TickTack,

    als ich meinen Ex-Mann damals danach fragte, ob er sich wohl an den Kosten für die Anwältin (die ich beauftragte, er ließ sich nicht vertreten) beteiligen würde, lautete seine Antwort "Du wolltest Dich ja scheiden lassen, dann zahl das auch allein".

    Dem hatte ich nichts entgegenzusetzen und habe zähneknirschend gezahlt, damals noch 4500 DM.

    Vielleicht beantwortet das ja Deine Frage. ;)

    LG von allegria, die dann dafür wenigstens eine Steuererstattung bekam :D während er nachzahlen durfte
    Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Original von TickTackMann
    Momentan profitieren wir beide noch finanziell vom Status des verheiratet seins.


    Dieser Satz ist mir aufgefallen. Wie ist der denn gemeint? Doch wohl hoffentlich nicht auf die Steuerklassen oder Zusammenveranlagung bezogen?
    Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Doch wohl hoffentlich nicht auf die Steuerklassen oder Zusammenveranlagung bezogen?


    Nein, Veranlagungswahlrecht haben wir keines mehr, also hat jeder brav seine Steuerklasse I.
    Wir sind beide im öffentlichen Dienst, da gibts noch einen kleinen Zuschlag...

    "Du wolltest Dich ja scheiden lassen, dann zahl das auch allein". Dem hatte ich nichts entgegenzusetzen und habe zähneknirschend gezahlt, damals noch 4500 DM.


    Genau das wollte ich hören, Danke.

    Damit in dieser Sache dann das unfaire A-loch zu sein kann ich leben. Ich will eben nichts mehr "mit ihr zusammen machen" und wenn es nur ein Anwalt ist. Dazu wurde ich von ihr einfach zu oft gelinkt.

    Danke auch an Max und Netti.
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Hallo TickTack,


    denk aber dran - Deine Frau hat einen Anwalt wenn sie ihn beauftragt und zahlt - Du nicht. Einen gemeinsamen Anwalt gibts nicht.

    Eine Scheidung ohne Anwalt solltest Du nur dann in Betracht ziehen, wenn Du ganz sicher bist, dass tatsächlich Alles im Scheidungsfolgenvertrag in Deinem Sinn geregelt ist.



    LG - Karbon, die auch den Anwalt bezahlt hat (war ne gute Investition)

    Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
    Hafes (1319 - 1389)


  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Hallo TickTack,

    die fachlich richtigen Antworten hast Du nun ja bekommen.
    Die "Bauchgefühlantwort" hat Dir meine Kollegin Karbon zu 100% richtig gegeben, denn das
    Dazu wurde ich von ihr einfach zu oft gelinkt.

    solltest Du in Deine Sparüberlegungen einbeziehen. Du wirst im Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten.

    Grüße
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    Hallo TickTack,

    ich stimme auch mit Karbon und Max absolut überein. Ich habe seinerzeit auch die Scheidung allein bezahlt (vereinbart war mündlich was anderes, was soll's?).

    Du wirst ohne Anwalt z.B. im Verfahren keine eigenen Anträge stellen können, deine Exfrau schon. Vielleicht hast du aber auch soviel Glück wie mein Exmann diesbezüglich hatte. ;)

    Gruß
    Susanne
  • RE: "einvernehmliche Scheidung" wer bezahlt den RA?

    dass tatsächlich Alles im Scheidungsfolgenvertrag in Deinem Sinn geregelt ist.


    Also in unserem Ehevertrag ist eigentlich alles geregelt (s. 1. Post). Mir fällt jedenfalls nichts mehr ein was noch zu regeln wäre.

    Falls ich mich irre muss ich dann eben doch noch einen Anwalt nehmen und Rechtsmittel einlegen...

    Ich werde auf alle Fälle berichten wie es ausgegangen ist, Antrag wird von ihr nächste Woche gestellt.
  • Hallo,

    jeder Ehegatte ist verpflichtet, die Hälfte der Gerichtsgebühren zu tragen. Diese machen jedoch meistens nur einen geringen Teil der Scheidungskosten aus.

    Bezüglich der Anwaltskosten kann ich dir sagen, dass du dir keinen Anwalt nehmen musst. Es genügt, wenn der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragt. Wenn es im Scheidungsverfahren aufgrund eurer rehvertraglichen Regelungen keine Streitpunkte gibt, brauchst du keinen Anwalt. Wenn sie nicht auf dich zukommt und um die Trauung der Hälfte der Anwaltskosten bittet, musst du sogar gar keine Anwaltskosten zahlen.

    Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streitpunkte - so wie es bei euch der Fall ist - "teilen" sich Paare gerne einen Anwalt und dementsprechend auch die Kosten. Das hält man dann üblicherweise in einer 50:50-Vereinbarung schriftlich fest. Allerdings darf der eine Anwalt nur die Interessen des einen Mandanten vertreten. Wenn es keine Streitpunkte gibt, zahlt der andere Ehegatte dann die Hälfte der aus dem Mandantenverhältnis entstandenen Kosten.

    Ich hoffe, ich konnte deine Frage so gut es geht beantworten. Alles Gute!
  • Hallo und willkommen madelin,

    Der Beitrag auf den du geantwortet hast ist aus dem Jahre 2ü10.
    Und vermutlich hat sich bezüglich des Problems schon lange eine Lösung gefunden.

    Viele Grüße

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • Hallo Zusammen,

    also so wie ich das bei meinem ersten Info-Gespräch bei einem Anwalt verstanden habe, muss nur derjenige die Anwaltskosten zahlen, der den Anwalt auch beauftragt, alles andere ist freiwillig.

    Und auch mir wurde klar gesagt, dass der Anwalt sodann auch nur denjenigen vertritt. Aber es ist wohl für den anderen bis zum Scheidungstermin möglich sich selbst noch einen Anwalt zu nehmen, sodass ich das so verstanden habe, dass man ruhig erst mit einem Anwalt starten kann und sollte es im Laufe des Verfahrens doch zu Unstimmigkeiten oder ähnlichem kommen, dann kann man sich noch immer überlegen ob man sich auch noch einen zweiten Anwalt dazu nimmt.

    Vielleicht hilft dir das ja weiter, mich hat die Aussicht darauf, im Fall der Fälle immer die Möglichkeit zu haben mir einen Rechtsbeistand dazu zu holen jedenfalls sehr beruhigt.

    Liebe Grüße
  • Sonnenblume_123 schrieb:

    Und auch mir wurde klar gesagt, dass der Anwalt sodann auch nur denjenigen vertritt. Aber es ist wohl für den anderen bis zum Scheidungstermin möglich sich selbst noch einen Anwalt zu nehmen, sodass ich das so verstanden habe, dass man ruhig erst mit einem Anwalt starten kann und sollte es im Laufe des Verfahrens doch zu Unstimmigkeiten oder ähnlichem kommen, dann kann man sich noch immer überlegen ob man sich auch noch einen zweiten Anwalt dazu nimmt.
    Ganz richtig, ich denke die große Schwierigkeit bei jeder Scheidung liegt daran, mit seinem Ex gut klarzukommen. Streitet man sich nur, braucht man zwei Anwälte. Ist es dagegen relativ harmonisch, fenügt einer - was die Scheidungskosten extrem stark senkt. Wenn die Scheidung dann einvernehmlich stattfindet, ist es auch meist für die Kinder angenehmer, da man mit seinem Ex bessere Umgangszeiten "aushandeln" kann.

    Hat man jedoch nur einen Anwalt, muss man sich immer des Umstands bewusst sein, dass dieser einen nicht vertreten und beraten darf, wenn man ihn nicht beauftragt hat. Dann braucht man, wie du schon sagtest, unbedingt einen eigenen.
  • Hallo,

    diese Thema hatte ich nach der Trennung auch. Musste aber dann feststellen, das schlussendlich nicht geklappt hat.
    Möglich ist das aber schon.
    Man geht gemeinsam zum Anwalt, jedoch einer kann ihn nur "bestellen". Dieser stellt die Scheidungsmodalitäten zusammen (wenn man sich einig ist).
    Daraus wird bei einem Notar eine Urkunde erstellt, die es ermöglicht sich per Gericht scheiden zu lassen.
    Funktioniert aber nur, wenn man sich wirklich einig ist.
  • Hallo Skymap,

    ich habe Dich ja nun schon im anderen Thema im Forum begrüßt.
    Unglücklicherweise hast Du einen alten Beitrag, den jemand voriges Jahr nach 10 Jahren "ausgebuddelt" hat, noch mal hochgeholt.
    Es stimmt auch nicht, dass man zusammen zum Anwalt gehen kann und dann nur einer den mandatiert. Ein gewissenhafter Anwalt weiß, dass er sich so möglicherweise des Parteiverrats verdächtig machen könnte und dass das in einem späteren "Rosenkrieg" zu einem Verfahren gegen den Anwalt führen könnte.
    Wenn man also Pech hat, kann es sein, dass der Anwalt beide Eheleute wegschickt und von keinem der beiden mehr das Mandat annimmt.
    Ich habe für meine Scheidung auch nur einen Anwalt mandatiert und mein Ex hat meine Anwältin erst zum Scheidungstermin kennengelernt. Da wir unsere Angelegenheiten weitgehend friedlich und kostensparend lösen wollten (und konnten), war das auch kein Problem - ebenso wie die Kostentragung.

    Gruß Tanja